Ich war jetzt beim TÜV. Der sagt: In Deutschlad bekommst du kein Fahrwerk ohne ABE mehr eingetragen. Früher wurde immer noch manches durchgewunken - heute nimmer.
Bei welchem TÜV bist du gewesen.....der für eine Abnahme eine
Allgemeine
Betriebs
Erlaubnis braucht......
Mit ner ABE brauchst keine Abnahme..........sonst wäre es ja keine....
Für eine Bauart bedingte veränderung brauchst du ein Tuv-gutachten......papiere die besagen das die änderung geprüft wurde an einem bestimmten fahrzeug mit einem bestimmten Teil was verändert (umgebaut wurde)... einzelnes gutachten was repräsentiert das der umbau unbedenklich ist und weitere teile (baugleich) verkauft und verbaut werden dürfen........
Und wenn es um das ZJ Fahrwerk geht...was verkauft werden soll, muss der Feilbieter ein Gutachten erstellen lassen.......5stellig......
dann bekommst dafür das Gutachten was besagt das keine bedenken bestehen usw......blabla.....
Und das mit KBAnr.....kraftfahrtbundesamt......nr.xyz.....Gutachten 1234567.....
"Die Felge soundso wurde mit den Gummi blabla an dem fahrzeug sowieso unter allen betriebszuständen geprüft ....betrieb m. Schneeketten nein".....
und die Herstellerfreigaben von Gummis auf der felge vom hersteller Batman mit Gummigrösse soundso von beate use.....sind allenfalls ne Entscheidungshilfe für den der die eintragung machen soll....sonst nix......dem Gummidealer isses im prinzip völlig latte was du für ne Felge hast......hauptsache du kaufst die Gummis....
Gibts keine papiere über teile......trägt dir das Zeug keiner ein.......feddich......wie auch.....
Längslenker von Willi Ungestüm mit der feder von Legolektrik....(eigenbau).....was soll der prüfer eintragen....wenn keine wasserdichten
Geprüften Teile verbaut sind ?? Mit Nummer des herstellers und dessen gutachten wofür richtig geld bezahlt werden muss....unter anderem mit Materialfestigkeitsprüfung usw....
Die wird bestimmt nich auf der bahn 5 wo Pappa mit dem opel in der schlange ne HU macht, durchgeführt....
und warum sollte ne Firma für die 3 Longarms 80, die hier verkauft würden das teure Gutachten machen lassen ? den Zaster bekommt er nie wieder in die kasse...
Also fährst du ohne Tüv..(wenn du die Teile so einbaust) oder du versuchst eine EINZELABNAHME.........aber dafür brauchst du papiere.......
bei felgen die Papers die besagen das z.B. eine Felge geprüft wurde...und ne Bruchlast von 1000kg hat.....hast du solche Letter nicht...gibts keine Eintragung...basta....fährste ohne erlischt die Betriebserlaubnis......mit den bekannten konsequenzen.......
1000 Eus für ein fahrwerk mit Gutachten......? ....sparen kaufen einbauen...tüvabnahme.....freu.....
wenn ich das Leergutgequassel höre "heute Tüv ohne mängel..trotz spacer..der Kittel hat nix gemerkt".......wer da meint er fährt mit bestandener HU danach automatisch mit legalen umbauten rum , der irrt sich gewaltig......der zeitpunkt des umbaus steht an dem kernschrott nich drann....auch nicht nach ner HU mit Plakette......Prüfer sind alles ...aber nich doof.......und dem isses auch latte ob du mit Nummerschild rumm fährst oder nicht......hauptsache es ist in dem moment drann wenn der die Dublone hinten draufpatscht.....für teile ohne Tüv..bist du verantwortlich...vor allem wenns knallt und der rest sicher gestellt worden ist....
dann ist versicherungstechnisch morgengrauen...im doppelten sinn.....
Für den Z gibts
3 Zoll mit Gutachten.....LLs federn und der ganze ramsch.....aber selbstverständlich nich fürn appel.....