Gebrauchtwagen Händler, lassen sie sich die Gewährleitung bezahlen?

Diskutiere Gebrauchtwagen Händler, lassen sie sich die Gewährleitung bezahlen? im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Moin, ich hab da mal eine Verständnisfrage, ein Gebrauchtwagenhändler muss bei Verkauf an Privat ja die Gesetzl. Gewährleistung geben. Diese...
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cougar63

cougar63

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Moin,

ich hab da mal eine Verständnisfrage, ein Gebrauchtwagenhändler muss bei Verkauf
an Privat ja die Gesetzl. Gewährleistung geben. Diese beträgt mE 2 Jahre wobei
nur in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muss dass ein Schaden
nicht schon beim Kauf da war, kann er fast nie. Danach kehrt sich das um und der
Käufer muss nachweisen dass ein Schaden schon bei Kauf vorhanden war, kann
er fast nie.
So weit so klar.

Nun bieten einige Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie an, was sie alles
abdeckt ist zunächst für den Käufer nebensächlich da unabhängig von der Garantie
die Gewährleitung als erstes greift (in den ersten 6 Monaten!)
 
Sichert sich da ein Händler in der ersten Zeit nicht selbst ab durch den Verkauf
einer GW Garantie und lässt sich im Falle eines (von der Garantie abgedeckten) Schadens
diesen von eben der Garantie bezahlen? Dies nachdem er dem Käufer
a.) eine Garantie "aufgeschwatzt" hat
oder
b.) den Preis seiner Autos nach oben angepasst hat und somit seine Fahrzeuge mit
Garantie anbietet

Der Kunde übernimmt/bezahlt also durch die Garantie ein Teil des Händlerrisikos? Eine
Gebrauchtwagengarantie für ältere Fahrzeuge, die auch bereits deutlich >100.000km
auf dem Zähler haben, ist durchaus möglich, nur erstens teuer und zweitens werden
nur elementare Sachen wie Motor/Getriebe/Achsen abgedeckt sowie das ein
oder andere Steuergerät.
Verschleißteile sind eh fast immer raus oder es wird unbezahlbar, zusätzlich wird
oftmals nur anteilig ein Schaden übernommen.
Wenn also z.B. ein Motor verreckt gibt es keinen Nagelneuen für lau von der Versicherung,
die übernehmen vllt. 20-30% und den Einbau, aber das war es dann meist auch schon.

Kaufe ich also eine 15 Jahre alte Schüssel vom Händler mit Gw Garantie bezahle ich diese mit
min 500,- für ein Jahr, würde sie aber nur 6 Monate (nach ablauf Gewährl.) in Anspruch nehmen
können obwohl sie dann lange nicht das übernimmt was der Händler bei der Gewährl.
übernehmen muss, seh ich das richtig?

 
 
tom58

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Sorry Holger aber Dein Beitrag ist aufgrund der Darstellung fast nicht lesbar.
Die Gebrauchtwagenversicherung übernimmt Ersatzteilkosten und Arbeitslöhne entsprechend ihrer Geschäftsbedingungen. Die sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Verschleissteile wie Bremsbeläge z.B sind nie abgedeckt.
Ich weiss leider nicht ob Dir das weiter hilft, da ich Probleme habe die Frage zu verstehen. Vielleicht ist es auch einfach noch zu früh am Morgen.
 
guidolenz123

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cougar63 schrieb:
Moin,

ich hab da mal eine Verständnisfrage, ein Gebrauchtwagenhändler muss bei Verkauf
an Privat ja die Gesetzl. Gewährleistung geben. Diese beträgt mE 2 Jahre wobei
nur in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muss dass ein Schaden
nicht schon beim Kauf da war, kann er fast nie. Danach kehrt sich das um und der
Käufer muss nachweisen dass ein Schaden schon bei Kauf vorhanden war, kann
er fast nie.
So weit so klar.

Nun bieten einige Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie an, was sie alles
abdeckt ist zunächst für den Käufer nebensächlich da unabhängig von der Garantie
die Gewährleitung als erstes greift (in den ersten 6 Monaten!)
 
Sichert sich da ein Händler in der ersten Zeit nicht selbst ab durch den Verkauf
einer GW Garantie und lässt sich im Falle eines (von der Garantie abgedeckten) Schadens
diesen von eben der Garantie bezahlen? Dies nachdem er dem Käufer
a.) eine Garantie "aufgeschwatzt" hat
oder
b.) den Preis seiner Autos nach oben angepasst hat und somit seine Fahrzeuge mit
Garantie anbietet

Der Kunde übernimmt/bezahlt also durch die Garantie ein Teil des Händlerrisikos? Eine
Gebrauchtwagengarantie für ältere Fahrzeuge, die auch bereits deutlich >100.000km
auf dem Zähler haben, ist durchaus möglich, nur erstens teuer und zweitens werden
nur elementare Sachen wie Motor/Getriebe/Achsen abgedeckt sowie das ein
oder andere Steuergerät.
Verschleißteile sind eh fast immer raus oder es wird unbezahlbar, zusätzlich wird
oftmals nur anteilig ein Schaden übernommen.
Wenn also z.B. ein Motor verreckt gibt es keinen Nagelneuen für lau von der Versicherung,
die übernehmen vllt. 20-30% und den Einbau, aber das war es dann meist auch schon.
Kaufe ich also eine 15 Jahre alte Schüssel vom Händler mit Gw Garantie bezahle ich diese mit
min 500,- für ein Jahr, würde sie aber nur 6 Monate (nach ablauf Gewährl.) in Anspruch nehmen
können obwohl sie dann lange nicht das übernimmt was der Händler bei der Gewährl.
übernehmen muss, seh ich das richtig?
 
 
Anfangs hat der Händler mehr von der Garantie, später Du.
 
wjrobby

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cougar63 schrieb:
@Tom,

irgendwie hast du recht... ich neige leider zu irgendwann unverständlichen Schachtelsätzen.
Gelobe aber Besserung!!

@Guido,

mein ich doch, der Händler sichert sich teilw.  ab und der Käufer bezahlt ihm das...
Na ja; wer sonst?
Ist doch auch sein Gutes Recht, dass so zu handhaben, oder?

Keiner wird ja gezwungen diese zusätzliche Versicherung mit abzuschließen.

Gruß Robert.
 
Amphiranger

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Gebrauchtwagenhändler schliessen diese Garantie über Versicherung meist sowieso ab (windige Fähnchenhändler mal ausgeschlossen). Das Risiko ist ihnen in der Regel selbst auch zu hoch, dass der Kunde ständig wieder kommt und Nachbesserungen fordert. Die Repaaturkosten können u.U. dann schon mal die Verkaufssumme übersteigen.
Daher sind GW vom Händler immer zwangsläufig teurer als von Privat. Natürlich auch wegen weiter Nebenkosten, aber halt auch weil der Händler eine Gebrauchtwagengarantie über die Versicherung abschliesst um sich selbst in erster Linie abzusichern. 
Jetzt hat der Händler natürlich 2 Möglichkeiten, diese Kosten auf den Kunden umzulegen: Entweder er schlägt die Versicherungssumme von vornherein auf den GW-Preis auf (dadurch wird der GW entsprechend teuerer und er findet weniger Interessenten) oder aber er versucht dem Kunden die Versicherung "on Top" aufzuschwatzen. 
Wenn keine Versicherung im Hintergrund ist, gibt es im Problemfall meist immer irgendwie Zoff und Ärger, weil der GW-Händler die Reparaturen nicht aus eigener Tasche zahlen will oder ggf. nicht kann. Diese Fälle landen nicht selten vor Gericht. 
Mien Tip: Wenn dir die Garantie wichtig ist und du damit keinen Ärger haben möchtest, dann schau, dass so eine GW-Garantie durch eine Versicherung im Hintergrund abgesichert ist. Entweder durch dich oder durch den Händler.
Sonst kannst du besser von privat kaufen und selbst eine GW-Garantie bei einer Versicherung abschliessen. Auch diese Möglichkeit besteht. Vorraussetzung dafür ist meist ein GW-Zertifikat, welches du bei jeder Prüforganisation in Auftrag geben kannst. Solches wird von den Versicherungen gefordert. Auch ist die Prämie meist höher, als wenn es übern Händler läuft. 
 
Heisseluft

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Nunja, einige...
Nach der "Beweislastumkehr" (6 Monate) hat der Händler alle Vorteile. Mit oder ohne (abgeschlossener) Garantie.
Die wenigsten Käufer werden bei einem Gebrauchtwagen den Beweis / Nachweis erbringen können, dass der Mangel bei Kauf bestand.
Folglich interessiert den Händler die "erweiterte gesetzliche Gewährleistung" nicht. Die (angebotene) Garantie des Händlers unterliegt aber dessen Garantiebedingungen mit der Folge, dass dieverse Sachen von der Garantie ausgeschlossen sind, oder nur Teilabgedeckt (Laufleistungsbezug) sind.
 
Ob der Händler die 6-monatige Gewährleiszungszeit absichert oder absichern lässt ist sein "Problem", als Kunde sollte man aber darauf achten, dass man in den ersten sechs Monaten nicht die Garantie in Anspruch nimmt, sondern die Gewährleistung.
 

UweG

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Übrigens betrifft das Ganze nicht nur Gebrauchtwagenhändler, sondern auch sonstigen Gewerbetreibende, die ein Fahrzeug aus dem Firmenvermögen verkaufen.
Das ist auch ein gewichtiger Grund warum viele Gewerbetreibende nur an gewerblich verkaufen oder, was wohl immer mehr zur Regel wird, leasen.
 
cougar63

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Klar soll der Händler auch was verdienen, anders geht es ja nun nicht.
Aber meine Frage hat sich mit den Beiträgen beantwortet, habt vielen Dank!
 

Elvislebt

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Gebrauchtwagenkauf ist immer Risiko. Zeit oder Geld sollte zum Nachbessern da sein. Auf der anderen Seite habe ich nun seit über 20 Jahren nur Gebrauchtwagen gefahren. Und habe und hatte Autos, die Spaß machen (VW Kübel, BMW 5er, Golf GTI, zwei Jeeps). Irgendwann habe ich mich mal hingesetzt und aufbewahrte Rechnungen etc. addiert. Trotz aller Mäkel und Wartungsstau und vielen Dingen, die ich auch habe in Werkstätten machen lassen, hatte und habe ich Autos, die Spaß machen(!!) zu einem Gesamtaufwand, der beinahe lächerlich ist, wenn man Neuwagenkäufer mit Autos ohne "Spass" nimmt. 
 
 
cougar63

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Tom, wir haben in über 35 Jahren nie einen Neuwagen gekauft, waren immer
Gebrauchte, das neueste war mal ein Jahreswagen.
Grundsätzlich hatten wir mit fast allen keine großartigen Probleme, einzig ein
VW Passat hat uns in den 90ern mal den Nerv geraubt, wurde direkt wieder
verkauft als die Gebrauchtwagengarantie abgelaufen war...

Und an Reparaturen war nie auffällig viel, egal ob von Privat oder
vom Händler gekauft, Verschleißteile halt und hier und da mal eine
wenig, aber nie etwas gravierendes!
Außnahme war ein ML W163, ein 320er, den hatte ich mir als Rödelkiste
zugelegt, hatte nachher 230k auf der Uhr, keine Auffälligkeiten. Dann hat
während der Fahrt die Vorderchse laute Geräusche gemacht, langsamer geworden und nach einem Platz
zum Anhalten geschaut als bei ca. 40km/h die Vorderachse blockierte, unfreiwillige
Vollbremsung.
Die war dann zwar wieder gelöst, aaaber dabei sind die Antriebswellen vorn & Kardan zum Getriebe
draufgegangen, Diff vorn hat es zerlegt, Wandler abgerissen usw., Totalschaden.
Ich hab danach mal im Netz gesucht, das war schon selten wie ein 6er im Lotto... klar
geht da mal was den Bach runter, aber so hab ich nichts dazu gefunden, weder hier
noch in Ausländischen Foren etc.
War aber alles zu verschmerzen, hauptsache keine Personenschäden! Die Schüssel
hatte ich für gut 4k gekauft, hab 1.200,- von der Vers. für einen Parkrempler einer Frau
bekommen den ich noch nicht wieder gerichtet hatte und ein Aufkäufer hat noch 1.300,-
für den Schrott gegeben (waren ein paar Extras dran die er haben wollte), also kein
großer Verlust...

Ich hab aber auch Fehler gemacht, z.B. mal einen Opel Diplomat V8
billig verkauft, sind heute fast nicht mehr zu bekommen, zumindest nicht die B's...
Ist so, schade drum...
 
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