cougar63
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Threadstarter
Moin,
ich hab da mal eine Verständnisfrage, ein Gebrauchtwagenhändler muss bei Verkauf
an Privat ja die Gesetzl. Gewährleistung geben. Diese beträgt mE 2 Jahre wobei
nur in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muss dass ein Schaden
nicht schon beim Kauf da war, kann er fast nie. Danach kehrt sich das um und der
Käufer muss nachweisen dass ein Schaden schon bei Kauf vorhanden war, kann
er fast nie.
So weit so klar.
Nun bieten einige Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie an, was sie alles
abdeckt ist zunächst für den Käufer nebensächlich da unabhängig von der Garantie
die Gewährleitung als erstes greift (in den ersten 6 Monaten!)
Sichert sich da ein Händler in der ersten Zeit nicht selbst ab durch den Verkauf
einer GW Garantie und lässt sich im Falle eines (von der Garantie abgedeckten) Schadens
diesen von eben der Garantie bezahlen? Dies nachdem er dem Käufer
a.) eine Garantie "aufgeschwatzt" hat
oder
b.) den Preis seiner Autos nach oben angepasst hat und somit seine Fahrzeuge mit
Garantie anbietet
Der Kunde übernimmt/bezahlt also durch die Garantie ein Teil des Händlerrisikos? Eine
Gebrauchtwagengarantie für ältere Fahrzeuge, die auch bereits deutlich >100.000km
auf dem Zähler haben, ist durchaus möglich, nur erstens teuer und zweitens werden
nur elementare Sachen wie Motor/Getriebe/Achsen abgedeckt sowie das ein
oder andere Steuergerät.
Verschleißteile sind eh fast immer raus oder es wird unbezahlbar, zusätzlich wird
oftmals nur anteilig ein Schaden übernommen.
Wenn also z.B. ein Motor verreckt gibt es keinen Nagelneuen für lau von der Versicherung,
die übernehmen vllt. 20-30% und den Einbau, aber das war es dann meist auch schon.
Kaufe ich also eine 15 Jahre alte Schüssel vom Händler mit Gw Garantie bezahle ich diese mit
min 500,- für ein Jahr, würde sie aber nur 6 Monate (nach ablauf Gewährl.) in Anspruch nehmen
können obwohl sie dann lange nicht das übernimmt was der Händler bei der Gewährl.
übernehmen muss, seh ich das richtig?
ich hab da mal eine Verständnisfrage, ein Gebrauchtwagenhändler muss bei Verkauf
an Privat ja die Gesetzl. Gewährleistung geben. Diese beträgt mE 2 Jahre wobei
nur in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen muss dass ein Schaden
nicht schon beim Kauf da war, kann er fast nie. Danach kehrt sich das um und der
Käufer muss nachweisen dass ein Schaden schon bei Kauf vorhanden war, kann
er fast nie.
So weit so klar.
Nun bieten einige Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie an, was sie alles
abdeckt ist zunächst für den Käufer nebensächlich da unabhängig von der Garantie
die Gewährleitung als erstes greift (in den ersten 6 Monaten!)
Sichert sich da ein Händler in der ersten Zeit nicht selbst ab durch den Verkauf
einer GW Garantie und lässt sich im Falle eines (von der Garantie abgedeckten) Schadens
diesen von eben der Garantie bezahlen? Dies nachdem er dem Käufer
a.) eine Garantie "aufgeschwatzt" hat
oder
b.) den Preis seiner Autos nach oben angepasst hat und somit seine Fahrzeuge mit
Garantie anbietet
Der Kunde übernimmt/bezahlt also durch die Garantie ein Teil des Händlerrisikos? Eine
Gebrauchtwagengarantie für ältere Fahrzeuge, die auch bereits deutlich >100.000km
auf dem Zähler haben, ist durchaus möglich, nur erstens teuer und zweitens werden
nur elementare Sachen wie Motor/Getriebe/Achsen abgedeckt sowie das ein
oder andere Steuergerät.
Verschleißteile sind eh fast immer raus oder es wird unbezahlbar, zusätzlich wird
oftmals nur anteilig ein Schaden übernommen.
Wenn also z.B. ein Motor verreckt gibt es keinen Nagelneuen für lau von der Versicherung,
die übernehmen vllt. 20-30% und den Einbau, aber das war es dann meist auch schon.
Kaufe ich also eine 15 Jahre alte Schüssel vom Händler mit Gw Garantie bezahle ich diese mit
min 500,- für ein Jahr, würde sie aber nur 6 Monate (nach ablauf Gewährl.) in Anspruch nehmen
können obwohl sie dann lange nicht das übernimmt was der Händler bei der Gewährl.
übernehmen muss, seh ich das richtig?