ibgmg
Guest
Hallo,
Nachdem jetzt schon mehrmals die Garantie-/Gewährleistungsrechte für Jeep-Fahrzeuge in Deutschland, besonders hinsichtlich Kauf von EU-Wagen oder Eigenimport aus der USA hier in verschiedenen Beiträgen diskutiert wurden, habe ich mal anhand der deutschen Garantiebedingungen versucht, Licht ins Dunkel zu bringen.
Damit das später über die Suchfunktion besser auffindbar ist, habe ich einen eigenen Thread darüber aufgemacht, vermutlich in der falschen Rubrik.
Im Garantieheft von Chrysler für Deutschland (Garantieheft unserer Region) steht auszugsweiße folgendes:
Unter 1. Garantierechte:
Die in dieser Broschüre enthaltene Garantie ist die einzige die Chrysler für Chrysler-, Dodge- und Jeep-Fahrzeuge gewährt. Die Garantie unterliegt dem Recht des Staates Michigan U.S.A. unter Ausschluß seiner internationalen privatrechtlichen Kollisionsnormen.
Grundsätzlich gewährt Chrysler also Garantie. Es steht weiter....
Unabhängig von der Garantie haben Sie gesetzliche Rechte gemäß nationalem Verbrauchsgüterkaufrecht. Diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Damit ist z.B. die deutsche 2-jährige Gewährleistung gemeint, wenn das Fahrzeug in Deutschland z.B. von einem Händler gekauft wird, was beim Eigenimport aus den USA ja nicht der Fall ist. Es bleibt also zunächst der Garantieanspruch.
Unter 2. Garantieumfang:
In 2.1 - A wird der Garantieumfang beschrieben, unter 2.1 - B der Garantiebeginn (Tag der Erstzulassung) unter 2.1 - C die Garantiedauer (2 Jahre ohne km- Begrenzung, Ausnahme Bremsen und Kupplung) und unter 2.1 - D der Räumliche Geltungsbereich der Garantie mit Verweis auf Abschnitt 2.4 - C:
Dort steht dann folgendes:
2.4 - A Allgemeine Bedingungen: Die Garantie gilt nur, wenn
· es zum Verkauf in der Region hergestellt wurde, die in Abschnitt 2.4C definiert sind
· es in einem Land innerhalb dieser Region zugelassen wurde und
· die Kundendienste von einem autorisierten Chrysler-Händler vorgenommen wurden ......
2.4 - B Export
Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben gilt die Garantie nicht für Fahrzeug, die aus der Region, für die sie hergestellt sind, ausgeführt werden. Sofern Sie aus beruflichen Gründen aus der Region, für die das Fahrzeug hergestellt und in der es zugelassen wurde, versetzt werden, nehmen Sie bitte mit Ihrem Chrysler Büro Kontakt auf, um ein „Haushaltsumzug“ zu beantragen........
2.4 - C Definition der Region. Die Region besteht aus folgenden Ländern:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slovenien, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Litauen, Lettland, Estland Ukraine und Russland.
Zusammenfassend verstehe ich das jetzt so:
Die Garantie (im Gegensatz zur gesetzlichen deutschen Gewährleistung) ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Umfang kann frei definiert und die Geltung beliebig eingeschränkt werden. Dies wird gem. der Aufteilung in Regionen auch getan, somit ist ein Garantieanspruch keinesfalls einfach weltweit gültig. Dies ist sicherlich in den anderen Verkaufsregionen, in deren Garantiebedingungen, entsprechend formuliert.
Bei Chrysler wird zumindest unterschieden zwischen den Regionen Europa (wie in 2.4 – C beschrieben) Amerika (evtl. auch geteilt in Nord- und Südamerika) Kanada und evtl. noch sonstigen Regionen, was ich aber nicht recherchiert habe.
Vereinfachend auf einen Nenner gebracht bedeutet dies bei:
Kauf in Deutschland
Es besteht Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung (privatrechtlich aber ausschließbar) beim Verkäufer und Anspruch auf die 2-jährige Herstellergarantie gegenüber Chrysler-Deutschland, bei Beachtung der Randbedingungen nach 2.4 – A.
Kauf eines EU-Imports in Deutschland (aus Ländern gem. 2.4 – C)
Es besteht Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung (privatrechtlich aber ausschließbar) gegenüber dem Verkäufer (Importeur) und Anspruch auf die 2-jährige Herstellergarantie gegenüber Chrysler-Deutschland, bei Beachtung der Randbedingungen nach 2.4 – A.
Kauf in Europa außerhalb Deutschlands (aus Ländern gem. 2.4 – C)
Es besteht Anspruch auf die 2-jährige Herstellergarantie gegenüber Chrysler-Deutschland, bei Beachtung der Randbedingungen nach 2.4 – A.
Kauf in USA - über einen Importeur
Es Besteht kein Anspruch gegenüber Chrysler-Deutschland. Der Anspruch gegenüber Chrysler besteht in diesem Fall nur in der Region USA. Bei Kauf in Deutschland besteht gegenüber dem Importeur ein Gewährleistungsanspruch, dieser wird i.d.R. über eine Garantieversicherung abgedeckt. Ansonsten wäre die Erfüllung von Hersteller-Garantieleistungen in Deutschland eine freiwillige Leistung von Chrysler-Deutschland, oder von einem Chrysler-Händler.
Kauf in USA - Eigenimport
Es besteht kein Anspruch gegenüber Chrysler-Deutschland. Der Anspruch gegenüber Chrysler besteht in diesem Fall nur in der Region USA. Garantieleistungen wären eine freiwilligen Leistung von Chrysler-Deutschland oder eines deutschen Chrysler-Händlers.
Festzustellen ist, dass von allen Varianten der Eigenimport aus den USA wohl die schlechteste Absicherung hinsichtlich Durchsetzung von Garantieansprüchen bietet. Praktisch rein auf freiwilliger Basis.
Die Darstellung ist natürlich nicht verbindlich und nicht als Rechtsberatung zu verstehen, sondern meine Interpretation der Garantiebedingen. Vielleicht finden sich ja Leute im Forum die das untermauern oder ergänzen könnten.
Gruß Markus
Nachdem jetzt schon mehrmals die Garantie-/Gewährleistungsrechte für Jeep-Fahrzeuge in Deutschland, besonders hinsichtlich Kauf von EU-Wagen oder Eigenimport aus der USA hier in verschiedenen Beiträgen diskutiert wurden, habe ich mal anhand der deutschen Garantiebedingungen versucht, Licht ins Dunkel zu bringen.
Damit das später über die Suchfunktion besser auffindbar ist, habe ich einen eigenen Thread darüber aufgemacht, vermutlich in der falschen Rubrik.
Im Garantieheft von Chrysler für Deutschland (Garantieheft unserer Region) steht auszugsweiße folgendes:
Unter 1. Garantierechte:
Die in dieser Broschüre enthaltene Garantie ist die einzige die Chrysler für Chrysler-, Dodge- und Jeep-Fahrzeuge gewährt. Die Garantie unterliegt dem Recht des Staates Michigan U.S.A. unter Ausschluß seiner internationalen privatrechtlichen Kollisionsnormen.
Grundsätzlich gewährt Chrysler also Garantie. Es steht weiter....
Unabhängig von der Garantie haben Sie gesetzliche Rechte gemäß nationalem Verbrauchsgüterkaufrecht. Diese Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Damit ist z.B. die deutsche 2-jährige Gewährleistung gemeint, wenn das Fahrzeug in Deutschland z.B. von einem Händler gekauft wird, was beim Eigenimport aus den USA ja nicht der Fall ist. Es bleibt also zunächst der Garantieanspruch.
Unter 2. Garantieumfang:
In 2.1 - A wird der Garantieumfang beschrieben, unter 2.1 - B der Garantiebeginn (Tag der Erstzulassung) unter 2.1 - C die Garantiedauer (2 Jahre ohne km- Begrenzung, Ausnahme Bremsen und Kupplung) und unter 2.1 - D der Räumliche Geltungsbereich der Garantie mit Verweis auf Abschnitt 2.4 - C:
Dort steht dann folgendes:
2.4 - A Allgemeine Bedingungen: Die Garantie gilt nur, wenn
· es zum Verkauf in der Region hergestellt wurde, die in Abschnitt 2.4C definiert sind
· es in einem Land innerhalb dieser Region zugelassen wurde und
· die Kundendienste von einem autorisierten Chrysler-Händler vorgenommen wurden ......
2.4 - B Export
Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben gilt die Garantie nicht für Fahrzeug, die aus der Region, für die sie hergestellt sind, ausgeführt werden. Sofern Sie aus beruflichen Gründen aus der Region, für die das Fahrzeug hergestellt und in der es zugelassen wurde, versetzt werden, nehmen Sie bitte mit Ihrem Chrysler Büro Kontakt auf, um ein „Haushaltsumzug“ zu beantragen........
2.4 - C Definition der Region. Die Region besteht aus folgenden Ländern:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slovenien, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Litauen, Lettland, Estland Ukraine und Russland.
Zusammenfassend verstehe ich das jetzt so:
Die Garantie (im Gegensatz zur gesetzlichen deutschen Gewährleistung) ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Umfang kann frei definiert und die Geltung beliebig eingeschränkt werden. Dies wird gem. der Aufteilung in Regionen auch getan, somit ist ein Garantieanspruch keinesfalls einfach weltweit gültig. Dies ist sicherlich in den anderen Verkaufsregionen, in deren Garantiebedingungen, entsprechend formuliert.
Bei Chrysler wird zumindest unterschieden zwischen den Regionen Europa (wie in 2.4 – C beschrieben) Amerika (evtl. auch geteilt in Nord- und Südamerika) Kanada und evtl. noch sonstigen Regionen, was ich aber nicht recherchiert habe.
Vereinfachend auf einen Nenner gebracht bedeutet dies bei:
Kauf in Deutschland
Es besteht Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung (privatrechtlich aber ausschließbar) beim Verkäufer und Anspruch auf die 2-jährige Herstellergarantie gegenüber Chrysler-Deutschland, bei Beachtung der Randbedingungen nach 2.4 – A.
Kauf eines EU-Imports in Deutschland (aus Ländern gem. 2.4 – C)
Es besteht Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung (privatrechtlich aber ausschließbar) gegenüber dem Verkäufer (Importeur) und Anspruch auf die 2-jährige Herstellergarantie gegenüber Chrysler-Deutschland, bei Beachtung der Randbedingungen nach 2.4 – A.
Kauf in Europa außerhalb Deutschlands (aus Ländern gem. 2.4 – C)
Es besteht Anspruch auf die 2-jährige Herstellergarantie gegenüber Chrysler-Deutschland, bei Beachtung der Randbedingungen nach 2.4 – A.
Kauf in USA - über einen Importeur
Es Besteht kein Anspruch gegenüber Chrysler-Deutschland. Der Anspruch gegenüber Chrysler besteht in diesem Fall nur in der Region USA. Bei Kauf in Deutschland besteht gegenüber dem Importeur ein Gewährleistungsanspruch, dieser wird i.d.R. über eine Garantieversicherung abgedeckt. Ansonsten wäre die Erfüllung von Hersteller-Garantieleistungen in Deutschland eine freiwillige Leistung von Chrysler-Deutschland, oder von einem Chrysler-Händler.
Kauf in USA - Eigenimport
Es besteht kein Anspruch gegenüber Chrysler-Deutschland. Der Anspruch gegenüber Chrysler besteht in diesem Fall nur in der Region USA. Garantieleistungen wären eine freiwilligen Leistung von Chrysler-Deutschland oder eines deutschen Chrysler-Händlers.
Festzustellen ist, dass von allen Varianten der Eigenimport aus den USA wohl die schlechteste Absicherung hinsichtlich Durchsetzung von Garantieansprüchen bietet. Praktisch rein auf freiwilliger Basis.
Die Darstellung ist natürlich nicht verbindlich und nicht als Rechtsberatung zu verstehen, sondern meine Interpretation der Garantiebedingen. Vielleicht finden sich ja Leute im Forum die das untermauern oder ergänzen könnten.
Gruß Markus