Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen

Diskutiere Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo, ich hatte bereits gestern im GC Forum von meiner Panne berichtet...http://www.jeepforum.de/index.php?showtopic=23297 Dazu habe ich nun...
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Frank K.

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Hallo, ich hatte bereits gestern im GC Forum von meiner Panne berichtet...http://www.jeepforum.de/index.php?showtopic=23297

Dazu habe ich nun eine grundsätzliche Frage: Muss der Händler die Reparatur auf seine Kosten übernehmen?

Dazu ein paar Fakten:

Autokauf am 21.12.2007, Schaden am 26.01.2008, also gut 5 Wochen!

Hochdruckpumpe defekt!

Fahrleistung seit Kauf ca. 2.800 km

Nach dem Abschleppen in die Werkstatt fragte mich einer der Meister nach meinen Garantieunterlagen, ich hätte ja eine separate Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Das stimmt - ich glaube, das war auch kein Fehler (hat allerdings 434,-- € für ein Jahr gekostet).

Jetzt bin ich aber der Meinung, dass weder ich noch meine Garantie mit dem Schaden etwas zu tun haben, sondern dass der Händler dafür selbst aufkommen muss. Wie seht Ihr das?

Ich habe einerseits die Garantieversicherung bezahlt und jetzt verdient der Händler auch noch an der Reparatur!?! Ich denke, der Händler muss selbst für den Schaden haften und diesen zu seinen Selbstkosten abwickeln.

Liege ich da etwa völlig falsch?

Ich will mit meiner Garntieversicherung ja schließlich mein Portemonnaie in der Zeit nach der Händlerhaftung schonen, und nicht das des Händlers solange er in der Pflicht ist.
 

Frank K.

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Natürlich kann es mir egal sein, aber wenn ich meinem Händler nicht nur Kosten erspare, sondern ihm sogar noch einen Verdienst ermögliche - er verdient ja auch noch an der Reparatur - dann erwarte ich dafür zumindest ein gewisses Entgegenkommen, z.B. in Form eines kostenlosen Ölwechsels...
 

Toni

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Primär ersparst nicht Du dem Händler sondern Du Dir selber kosten...

Warum muss neben dieser Tatsache noch was "rausspringen" für Dich? Wie schon geschrieben wurde - du hast für die Garantie bezahlt, jetzt nutze sie und sei froh, das Du nicht selber blechen oder prozessiren mußt.
 

Frank K.

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Hallo Toni, das sehe ich anders!

Natürlich spare ich dem Händler Kosten - er ist ganz klar 6 Monate in der Pflicht - das sagt das Gesetz ausdrücklich, und so hat es mir der Verkäufer auch vor dem Kauf gesagt. Ausserdem ist doch ganz klar, dass die Gewährleistungspflicht seitens des Verkäufers längst in die Gebrauchtwagenpreise eingeflossen ist.

Ich habe die Garantie also abgeschlossen, um mich für die Zeit danach abzusichern - und dafür habe ich ja auch erstmal einige Euros bezahlt.

Wenn ich den Verkäufer nun mit meiner gekauften Garantie, die ja sofort eintritt - falls ich sie nutze, von seiner Pflicht entbinde, dann erspare ich ihm in diesem konkreten Fall eindeutig erhebliche Kosten.

Er müsste die Pumpe - natürlich zum Händlereinkaufspreis - kaufen und den Einbau zu Selbstkosten durchführen. Bei Zahlung durch die Garantieversicherung setzt der Händler für die Pumpe garantiert den Händler VK ein und rechnet auch die Montage komplett ab.

Wieso meinst Du also, ich spare nicht dem Händler, sondern mir Kosten?
 

jeepfürst

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wrangler yj 1991
Hi,

wieso erspartst Du dem Händler Kosten? Die Garantieversicherungen zahlen meist nach festen Sätzen, die selten die Kosten so abdecken wie der Händler das in Rechnung stellen würde.

Glaubst Du allen ernstes Du hättest Anspruch auf eine NEUE Hochdruckpumpe? der baut Dir wenns pressiert eine aus einem Schlachtfahrzeug ein und fertig. Du hast aus dem Kaufvertrag den Anspruch darauf, dass die Karre wieder rennt. Wie der Händler das macht das ist seine Sache. Wenn es Ihm gelingt das irgendewie hinzubasteln und die Gaudi ein Jahr hält ist aus der Sache raus.


Ob Du aufgrund der Garantieversicherung Anspruch auf neue Teile hast solltest Du in dem Vertrag nachlesen, vermutlich wirds kein Porblem sein (weils den Händler nix kostet).


herbert
 
Poersi

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Holdrio
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Ich würde mir da auch keinen Kopf machen. Du hast Garantie und eine Versicherung. Falls die Versicherung zahlt und der Händler ein paar Mark verdient- gut isses. Der hat ja seinen Laden, um Geld zu verdienen. Ich würde ihm die Freude lassen- er wird es Dir (hoffentlich) auch danken. Das mit dem Ölwechsel ist eine gute Idee. Sprich ihn mal daraf an.
 
headranger

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Alla hopp dann...
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Er meint die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers.
Nach der muß der Händler in den ersten 6 Monaten alle Defekte kostenlos beheben, weil das Gesetz davon ausgeht, daß die Mängel schon bei der Übergabe vorhanden waren.
Außer er kann nachweisen, daß dies nicht so war.

Insofern hat er schon Recht:

Meldet er den Schaden der Garantieversicherung spart der Händler die Eigenleistung und das Ersatzteil, weil das ja die Garantieversicherung trägt.

Ich kann ihn schon verstehen.
Er hat durch den Abschluß der (meines Erachtens total überteuerten) Garantieversicherung im ersten halben Jahr dem Händler seine an sich gesetzlichen Pflichtleistungen versichert.

Gruß
Hans
 

Frank K.

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Wenn es Ihm gelingt das irgendewie hinzubasteln und die Gaudi ein Jahr hält ist aus der Sache raus.
Hallo Herbert!

Wie kommst Du eigentlich auf so einen Quatsch? Vielleicht sind das Methoden, die von irgendwelchen dubiosen Hinterhofgebrauchtwagenhändlern so probiert werden - ich spreche hier aber über einen seriösen, langjährigen Neu- und Gebrauchtwagenhändler, mit dem ich seit gut fünf Jahren bei diversen Services an meinem Jeep und auch bei einer Unfallreparatur nur die besten Erfahrungen gemacht habe.
 
Ozymandias

Ozymandias

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Und warum willlst du ihn den jetzt plagen? Was macht den das für einen Sinn? Du bist zufrieden, er ist zufrieden und jetzt willst du diese wunderbare Händler/Kunde Beziehung vernichten?

Euch gehts echt zu gut..................... sowas macht mich sprachlos vor entsetzen, das ist einfach niederträchtig - sorry.

Du willst deinem Händler mit dem du so gut zufrieden bist jetzt eine reinwürgen, so richtig mit schmackes, der Kerl soll bluten, wofür weiss zwar keiner aber Hauptsache man hat recht.

Du tust mir leid.........

Und dein Händler auch........
 

Frank K.

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Und warum willlst du ihn den jetzt plagen? Was macht den das für einen Sinn? Du bist zufrieden, er ist zufrieden und jetzt willst du diese wunderbare Händler/Kunde Beziehung vernichten?

Euch gehts echt zu gut..................... sowas macht mich sprachlos vor entsetzen, das ist einfach niederträchtig - sorry.

Du willst deinem Händler mit dem du so gut zufrieden bist jetzt eine reinwürgen, so richtig mit schmackes, der Kerl soll bluten, wofür weiss zwar keiner aber Hauptsache man hat recht.

Du tust mir leid.........

Und dein Händler auch........
Also, um es hier jetzt mal klar zu stellen - ich werde meinem Händler ganz sicher keine "reinwürgen" - da kannst Du ganz sicher sein!

Es ging mir einfach darum zu erfahren, wir ihr das grundsätzlich seht. Ich sehe hier aber schon verhältnismäßig viele Duckmäuser :gunner:

Aber die Reaktionen - auch Deine (...das ist einfach niederträchtig...) sind schon interessant.

Aber zu Deiner Beruhigung - ich brauche Dir nicht Leid zu tun, mein Händler sicher auch nicht - ich habe mir am Samstag erst seinen neuen Lamborghini angesehen, glaub mir, er braucht Dir wirklich nicht Leid tun...
 

Kindskopf

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Manchmal ist der Umgangston hier echt unterirdisch...

Zu Deinem Anliegen!
Ich würd halt den Händler erstmal auf den Fehler ansprechen, falls nicht schon geschehen. Dieser wird Dir dann seine Meinung mitteilen und wenn Euer "Verhältnis" gut ist, dann gibt es sicherlich einen Lösungsweg. Im Übrigen halte ich diese Garantieversicherung beitragsmäßig für total überzogen.

Meine persönliche Meinung... ich würd ein gutes Miteinander mit ner Werkstatt nicht unbedingt aufs Spiel setzen, zumal ja die Kostenfrage durch die Versicherung gedeckt ist. Ist halt manchmal besser sich bedeckt zu halten und dafür einen guten Service zugenießen in der Werkstatt. Andererseits muß man sich nicht alles gefallen lassen.

Miteinander reden bringt, denk ich zumindest, am meisten.

Gruß

Reiner
 

XJoachim

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Ich weiß nicht genau was das soll, du hast eine Versicherung abgeschlossen genau für den Fall. Jetzt willst du sie nicht nutzen. Sparst du irgendwas? Hast du irgendeinen Nutzen dabei?

Nutze das was du sowieso bezahlt hast, freue dich über einen Händler mit dem du gut auskommst und der dir mit Sicherheit im Zweifelsfalle auch mal entgegen kommt und sei froh dass du dich nicht mit ihm streiten musst.

Wäre es ein Händler bei dem ich nur mal das Auto gekauft habe wäre es was anderes, aber so wäre mir das gute Verhältnis zu meinem Haus-und-Hof-Händler wichtiger. Ausserdem geht die Reparatur wesentlich schneller über die Bühne wenn der Händler nicht erst noch Ursachenforschung betreiben muss um eventuell die Gewährleistung ablehnen zu können damit dann letztendlich doch die Versicherung greift.

Sieh es nicht so eng und freu dich dass dein Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit mit Neuteilen fachmännisch repariert wird.
 

Vestl

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Die Versicherung, bei der du die Gebrauchtwagen-Garantie abgeschlossen hast (vielleicht noch durch den Händler vermittelt), wird doch auch wissen, dass du den Wagen erst seit ein paar Wochen hast und eigentlich der Händler für den Schaden haften muß.

Beim Sachbearbeiter der Versicherung müssten doch in so einem Fall erst mal alle Alarmglocken läuten.

Wenn der dir dann evtl. Fragen zum Schaden stellt........

.......wie lange haben sie den Wagen
.......haben sie den Wagen bei einem Händler oder privat gekauft

und du dabei die Wahrheit sagst, werden die eher nicht bezahlen sondern dich an den Händler verweisen und dich an dessen Gewährleistungspflicht erinnern.

Man weiß doch inzwischen, dass Versicherungen nur dann bezahlen, wenn es sich überhaupt nicht vermeiden lässt.

Gruß
Vestl
 
jakyj

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kann man die ansprüche gegen den versicherer nicht an die werkstatt abtreten?
 

Vestl

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Die Ansprüche gegenüber der Versicherung kann man ganz sicher an die Werkstatt abtreten.

Ich frage mich nur, ob hier überhaupt Ansprüche gegenüber der Versicherung bestehen.

Der Schaden am Fahrzeug ist ja ganz eindeutig innerhalb der gesetzlich geregelten Gewährleistungszeit entstanden und somit ist der Händler zur kostenfreien Beseitigung des Schadens verpflichtet.

Meiner Meinung nach würde hier der Versicherungsschutz nur greifen, wenn der Händler nicht mehr in der Lage wäre (z. B. Konkurs) den Schaden zu beseitigen.

Wenn die Versicherung nicht merkt, dass sie eigentlich nichts zahlen muß.............na dann ok. Dann kann man mit dem Händler sicher auch einen Ölwechsel-Deal machen.

Sollte die Versicherung allerdings schnallen, dass das Fahrzeug noch in der Gewährleistungszeit ist............wäre das die erste Versicherung die Zahlt obwohl sie nicht müsste.

Eigentlich sollte die privat abgeschlossene Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung sowieso erst ab Ablauf der Gewährleistung greifen. Die private Garantie-Versicherung prallel zur Gewährleistung laufen zu lassen, macht in meinen Augen nicht besonders viel Sinn.

Außer natürlich man hat das mit dem Händler beim Kauf des Gebrauchtwagens so abgesprochen und die selbst abgeschlossene Garantie-Versicherung war im Fahrzeugpreis bereits berücksichtigt und "geheimer" Bestandteil des Vertrages. Nach dem Motto........"du bezahltst dir die Versicherung selbst und bekommst den Wagen dann entsprechend günstiger".

Dann stellt sich aber wieder die Frage, in wieweit es rechtlich überhaupt vorgesehen ist, dass sich der Händler gegenüber seinem privaten Kunden von der Gewährleistung durch Gewährung eines Preisnachlasses "freikaufen" kann.

Sollte die Versicherung die Zahlung, mit dem Hinweis auf die Gewährleistungspflicht des Händlers, verweigern, wird es bestimmt eine ungute Geschichte.

Gruß
Vestl
 

Frank K.

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Also, ich habe den Gebrauchtwagen inkl. der dazugehörigen ges. Gewährleistungspflicht komplett bezahlt und ich habe die Garantie komplett bezahlt. Die Garantie gilt für ein Jahr nach Abschluss derselben!

Ich habe heute mit einem befreundeten Anwalt darüber gesprochen. Die Garantieversicherung muss - abhängig von meiner Entscheidung zur Nutzung derselben - in jedem Fall ran, der Händler müsste - wiederum abhängig von meiner Entscheidung auch eintreten, wobei es nach nur fünf Wochen für ihn extrem schwierig wäre, sich davor zu drücken.

Um nochmal klar zu stellen, dass ich meinem Händler, mit dem ich sehr zufrieden bin (bzw. mit seinem Werkstatt-Team, mit dem Verkaufsteam hatte ich ja bisher eher selten zu tun) wirklich nicht ans Bein pinkeln will - die Garantieversicherung muss drann glauben.

Ich hätte meinen Wagen eigentlich heute schon zurück haben sollen, aber zwei Dichtungen sind erst am späten Nachmittag verfügbar gewesen, so dass er jetzt erst morgen Vormittag fertig wird - morgen soll`s ja auch endlich Schnee geben bei uns im Sauerland...
 

Frank K.

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So, ich habe ihn wieder.

Auf meine Bemerkung an den Meister, da hätten sie aber Glück gehabt, dass ich eine Garantie abgeschlossen hatte, antwortete er mit "ja, dass kann man wohl sagen!"

Die Garantie übernimmt - abhängig von der Laufleistung - in diesem Fall 40% der Materialkosten und den Arbeitslohn zu 100%. Den Rest der Materialkosten trägt der Händler.

Ich denke, so hat jeder einen fairen und tragbaren Beitrag zur Lösung geleistet - auf einen eventuellen kostenlosen Ölwechsel öder ähnliches habe ich den Meister dann gar nicht mehr angesprochen, werde ich auch nicht mehr tun.

Um dieses Thema somit auch hier zum Abschluss zu bringen - ich hatte nie konkret vor, der Werkstatt/dem Händler irgendwie an die Karre zu fahren, es ging mir nur darum, Eure - wie sich heraus stellte stark unterschiedlichen - Meinungen zu dem leidigen Thema Händlerhaftung mal zu erörtern.

Denen, die in mir den nörgelnden Querulanten entdeckt haben möchte ich sagen, dass ich der hoffentlich nicht bin...

Euer begeisterter Jeeper Frank
 
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