Frank K.
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Threadstarter
Hallo, ich hatte bereits gestern im GC Forum von meiner Panne berichtet...http://www.jeepforum.de/index.php?showtopic=23297
Dazu habe ich nun eine grundsätzliche Frage: Muss der Händler die Reparatur auf seine Kosten übernehmen?
Dazu ein paar Fakten:
Autokauf am 21.12.2007, Schaden am 26.01.2008, also gut 5 Wochen!
Hochdruckpumpe defekt!
Fahrleistung seit Kauf ca. 2.800 km
Nach dem Abschleppen in die Werkstatt fragte mich einer der Meister nach meinen Garantieunterlagen, ich hätte ja eine separate Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Das stimmt - ich glaube, das war auch kein Fehler (hat allerdings 434,-- € für ein Jahr gekostet).
Jetzt bin ich aber der Meinung, dass weder ich noch meine Garantie mit dem Schaden etwas zu tun haben, sondern dass der Händler dafür selbst aufkommen muss. Wie seht Ihr das?
Ich habe einerseits die Garantieversicherung bezahlt und jetzt verdient der Händler auch noch an der Reparatur!?! Ich denke, der Händler muss selbst für den Schaden haften und diesen zu seinen Selbstkosten abwickeln.
Liege ich da etwa völlig falsch?
Ich will mit meiner Garntieversicherung ja schließlich mein Portemonnaie in der Zeit nach der Händlerhaftung schonen, und nicht das des Händlers solange er in der Pflicht ist.
Dazu habe ich nun eine grundsätzliche Frage: Muss der Händler die Reparatur auf seine Kosten übernehmen?
Dazu ein paar Fakten:
Autokauf am 21.12.2007, Schaden am 26.01.2008, also gut 5 Wochen!
Hochdruckpumpe defekt!
Fahrleistung seit Kauf ca. 2.800 km
Nach dem Abschleppen in die Werkstatt fragte mich einer der Meister nach meinen Garantieunterlagen, ich hätte ja eine separate Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Das stimmt - ich glaube, das war auch kein Fehler (hat allerdings 434,-- € für ein Jahr gekostet).
Jetzt bin ich aber der Meinung, dass weder ich noch meine Garantie mit dem Schaden etwas zu tun haben, sondern dass der Händler dafür selbst aufkommen muss. Wie seht Ihr das?
Ich habe einerseits die Garantieversicherung bezahlt und jetzt verdient der Händler auch noch an der Reparatur!?! Ich denke, der Händler muss selbst für den Schaden haften und diesen zu seinen Selbstkosten abwickeln.
Liege ich da etwa völlig falsch?
Ich will mit meiner Garntieversicherung ja schließlich mein Portemonnaie in der Zeit nach der Händlerhaftung schonen, und nicht das des Händlers solange er in der Pflicht ist.