elektromike schrieb:
Da ich bis heut den Schein und keine Unterlagen zum Fahrwerk hab, ist die größte Sorge das es nicht für den Langen zugelassen wird. Werde mal morgen bei Asp versuchen Papiere dafür zu bekommen.
Sorry, aber das ist m.M. nach defintiv der falsche Ansatz, daß du dich jetzt um die fehlenden Papiere bemüßt.
Du hast ( wahrscheinlich ) ein abgenommenes / eingetragenes Gewerk bei der Firma bestellt.
( Hast du schon die Rechnung zu 100% bezahlt ? )
Also bestehe nun auch unmissverständlich auf umfängliche
und vereinbarte Vertragserfüllung !
Setze der Werkstatt
eine letzte und angemessene Frist von 7 Tagen für die Beibringung deiner
Fahrzeugpapiere
inkl. der Eintragung des verbauten Fahrwerks in deinen Papieren.
Das ganze per Einschreiben mit Rückschein !
Tut sich dann immer noch nichts: ab zum Anwalt deines Vertrauens damit.
Wir leben hier immer noch in Deutschland, wo zwar zum einen vieles überreguliert ist, aber solche
Sachen sind gemäß des Gesetzgebers bzw. im BGB auskömmlich und unmissverständlich geregelt
( > Thema Vertragsrecht ./. u.a. Werkvertrag z.B. BGB §631 etc.)
Ich weiss wirklich nicht, wo du jetzt ein Problem mit hast...zumal du weiter oben geschrieben hast, daß du
selbst auch Handwerksmeister bist - da solltest du doch wissen, wie der Hase läuft.
Nicht nur von daher erschliesst es sich mir auch nicht, warum man sich mit dieser Angelegenheit schon
seit mehr als 4 Wochen beschäftigt, anstatt vorher schon Nägel mit Köpfen zu machen.