Jimny
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Threadstarter
Servus,
ich wollte zwar nicht schon wieder ein Thema über das Höherlegen eines KJ aufmachen, aber so manche Fragen stehen dann doch noch im Raum :
Demnächst steht bei mir der Reifenwechsel an und ich überlege mir bei der Aktion noch gleich einen Satz H&R Federn ein zubauen.
Fahrzeug: 2006er 2,8 Renegade
Reifen: BF Goodrich A/T KO2 245/75/R16
Federn: H&R 40 mm
Spurplatten (bereits verbaut): VA / HA 60mm
Nun die Fragen:
1. Wird der tiefer gelegte KJ, dank des Elchtest damals, mit heutigen H&R Federn wirklich um 40mm höher ?
2. Wie verträgt sich die Kombination aller 3 Punkte untereinander ( Reifengröße, Spurplatten, Federn) ? -> Schleifen im Radkasten, Überstehen der Räder durch die Spurplatten ?
3. Da allein die Spurplatten laut TÜV-Gutachten nur für die Standardgröße vorgesehen sind, kriege ich dass dann durch eine Einzelabnahme eingetragen ? Wenn ja, kennt da jemand einen Anhaltspunkt für die Kosten ?
4. Meiner darf eine Anhängerlast von 3360kg ziehen. Darf ich die danach auch noch ziehen ? ( hab was in anderen Forums gelesen, dass die AHK dann für den Hängerbetrieb nicht mehr verwendet werden darf, obwohl davon im H&R Gutachten nichts drin steht!)
Ich danke vielmals für Antworten
gruß Jimny
ich wollte zwar nicht schon wieder ein Thema über das Höherlegen eines KJ aufmachen, aber so manche Fragen stehen dann doch noch im Raum :
Demnächst steht bei mir der Reifenwechsel an und ich überlege mir bei der Aktion noch gleich einen Satz H&R Federn ein zubauen.
Fahrzeug: 2006er 2,8 Renegade
Reifen: BF Goodrich A/T KO2 245/75/R16
Federn: H&R 40 mm
Spurplatten (bereits verbaut): VA / HA 60mm
Nun die Fragen:
1. Wird der tiefer gelegte KJ, dank des Elchtest damals, mit heutigen H&R Federn wirklich um 40mm höher ?
2. Wie verträgt sich die Kombination aller 3 Punkte untereinander ( Reifengröße, Spurplatten, Federn) ? -> Schleifen im Radkasten, Überstehen der Räder durch die Spurplatten ?
3. Da allein die Spurplatten laut TÜV-Gutachten nur für die Standardgröße vorgesehen sind, kriege ich dass dann durch eine Einzelabnahme eingetragen ? Wenn ja, kennt da jemand einen Anhaltspunkt für die Kosten ?
4. Meiner darf eine Anhängerlast von 3360kg ziehen. Darf ich die danach auch noch ziehen ? ( hab was in anderen Forums gelesen, dass die AHK dann für den Hängerbetrieb nicht mehr verwendet werden darf, obwohl davon im H&R Gutachten nichts drin steht!)
Ich danke vielmals für Antworten
gruß Jimny