Hallo für alle die nicht ohne Umweltplakette fahren wollen, hier der Original Wortlaut vom Landratsamt:
Überall freie Fahrt gibt es bald nur noch mit den neuen Umweltplaketten.
Bei den Zulassungsstellen sind ab Donnerstag (1. März 2007) die neuen Umweltplaketten erhältlich. Gegen eine Gebühr von fünf Euro nehmen die Zulassungsstellen die Überprüfung der Schadstoffklasse des Fahrzeugs vor, beschriften die Plakette mit dem Auto-Kennzeichen und versiegeln sie. Die Umweltplakette ist auch bei den Prüfstellen wie etwa TÜV, DEKRA sowie bei den für Abgasuntersuchungen berechtigten Werkstätten erhältlich.
Am 1. März tritt die „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ in Kraft. Sie dient vor dem Hintergrund der Feinstaubproblematik vorrangig der Verbesserung der Luftqualität insbesondere in Ballungszentren wie auch auf viel befahrenen Bundesstraßen und an Verkehrsknotenpunkten.
Die Verordnung verpflichtet deutsche Kommunen mit hoher Feinstaubbelastung in Zukunft Umweltzonen auszuweisen. In diese Zonen dürfen dann nur noch „saubere“, durch eine Umweltplakette gekennzeichnete Auto einfahren. Ein eigens dafür geschaffenes Verkehrsschild wird darauf hinweisen. Wer ohne Umweltplakette an der Windschutzscheibe in eine Umweltzone fährt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Es reicht nicht aus, wenn das Fahrzeug über die entsprechende Emissionsklasse verfügt. Die Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Erste Fahrverbote können noch in diesem Jahr ab dem 1. Juli 2007 erfolgen.
Die Umweltplaketten gibt es in roter, gelber oder grüner Farbe. Für Fahrzeuge mit Benzinmotoren werden bei entsprechender Schadstoffklasse nur grüne Plaketten ausgegeben. Bei Dieselfahrzeugen wird je nach Schadstoffklasse nach rot, gelb oder grün unterschieden. Fahrzeuge, die über eine völlig veraltete Schadstofftechnik verfügen, erhalten gar keine Plakette. Diese Fahrzeuge können jedoch zum Teil nachgerüstet werden.
Die Zulassungsstellen können für alle nach europäischem Recht zugelassenen Fahrzeuge Umweltplaketten ausgeben. Für Fahrzeuge, die im eigenen Landkreis zugelassen sind, sind für die Ausgabe der Plakette keine Papiere notwendig. Für alle sonstigen Fahrzeuge müssen die Papiere zur Überprüfung der Schadstoffklasse vorgelegt werden. Auf der Plakette wird das Auto-Kennzeichen vermerkt. Anschließend wir die Plakette versiegelt und kann auf der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebt werden.
Anhand der Schlüsselnummer im Fahrzeugschein kann man erkennen, welche Plakette einem Auto zusteht. Auf eine Plakette ganz verzichten müssen zum Beispiel Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 0 bis 13, 15, 17, 88 oder 98. Unterschieden wird zwischen Otto- und Dieselmotoren, beim Diesel bleiben die Nummern 0 bis 24, 34, 40, 77, 88 und 98 ohne Plakette. Die rote und die gelbe Plakette werden ausschließlich an Dieselfahrzeuge abgegeben (für rot 25 bis 29, 35, 41 und 71), die Schadstoff-Einstufung Euro 2 und Euro 3 entspricht „rot“ und „gelb“. Benziner bekommen entweder gar keine Fahrerlaubnis für die Umweltzone oder eine grüne Plakette, selbst wenn „nur“ die Schadstoffklasse Euro 2 oder Euro 3 erfüllt wird (Nummern 14, 16, 18 bis 75). Alle neuen Autos, die in Euro 4 klassifiziert sind (seit 2005 können nur noch solche neu zugelassen werden) bekommen „grün“. Im neuen Fahrzeugschein (seit 1. Oktober 2005) findet sich die Schlüsselnummer im Feld „14.1“.
Ausführliche Auskunft über die neue Umweltplakette, Schlüsselnummern und die jeweilige Plakette gibt es im Internet auf den Seiten der Zulassungsstelle.
Ich hoffe Ihr könnt damit was anfangen Gruß Herbert