Leberwurstbrot schrieb:
Ok, konkret habe ich auf Anhieb gefunden das Kuhfänger verboten wurden.
Dieses undifferenzierte Nachplappern (respektive Schreiben) von irgendwelchen Auto Bild Stammtischparolen nervt langsam.
Frontschutzbügel stehen in der Kritik, da sie das Verletzungsrisiko für Fußgänger, insbesondere für Kinder, bei einem Zusammenstoß erhöhen.[1] Seit Anfang 2006 gilt in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen. Bei Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse sind Frontschutzbügel weiterhin zulassungsfähig.[2][3] In Marokko sind sie seit 2018 verboten[4]
1. Klasse M1
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
2. Klasse N1
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
3. Klasse N2
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
4. Klasse M1G / N1G
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
- mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfuellen:
- der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen
4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfuellt sind:
- Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
- es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet
- als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung
Mein 2016er JKU ist Fahrzeugklasse M1G lt Fahrzeugschein. Mein 1997er Nissan Terrano 5 Türer, mit eingetragenem Frontschutzbügel, ist N1G, lt. Fahrzeugschein.
Stoßstangen und Frontschutzbügel sind aber unterschiedliche Dinge. Ob und wie der Fußgängerschutz eingehalten wird, wird bei der Typzulassung nach den zur Zeit der Prüfung geltenden Richtlinien geprüft. Das kann der Sachverständige in der Typzulassung nachlesen. Er wird, in der Regel, nichts eintragen was den Status gegenüber der Typzulassung verschlechtert. Wenn Du jetzt aber einen der ersten JKs zum TÜV fährst, dann ist der ggf. nach anderen Richtlinien typzugelassen als ein neuerer JK. Deswegen kann es leichter sein auf einem älteren Fzg. Sachen eingetragen zu bekommen, als auf einem neueren (auch wenn es das gleiche Model ist).
Mein örtlicher TÜVer hat sich mein Anliegen bzgl. Stahlstoßstange erst in Ruhe angehört, hat sich den Fahrzeugschein gegriffen und gesagt "mal sehen was wir da machen können", hat "2016" gesehen, und gleich gesagt, "Mmh, wird schwierig, ist wahrscheinlich zu neu, aber ich schau mal in die Typzulassung". Und dann hat er die ganzen EU Richtlinien bzgl. des Fußgängerschutzes genannt, die dann nicht mehr eingehalten werden könnten und die Eintragung verweigert.
Es ist aber auch pfurzegal was "das Forum" oder sonst jemand dazu meint, ausschlaggebend ist was der Sachverständige sagt, der das Ganze eintragen soll. Wenn Du Glück hast ist DEIN Sachverständiger ein Motorsportfan ... wenn Du Pech hast ist er ein grüner CO2 Verpeilter.
Also am besten die örtlichen TÜV Heinis (persönlich) abklappern, darauf achten, dass man mit dem aaS spricht und sein Anliegen vortragen. Am besten mit dem Jeep hinfahren und am Objekt klären/erklären. Vielleicht Bilder von der Stoßstange und schon umgebauten Jeeps machen, damit der Arme sich was drunter vorstellen kann. Und wenn der eine aaS nicht will, zum nächsten, ... wenn Du gar keinen finden kannst (die Wahrscheinlichkeit ist hoch), bei einem der genannten Umbauer vorstellig werden.
Gruß
Jörg