Bumper mit Bügel für den JK

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JKArctic

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Hi community,
bin auf der Suche nach einem Bumper mit Bügel und Vorbereitung einer Seilwinde.
Da es viele Hersteller (zum Teil ohne TÜV) gibt bin ich etwas überfragt welcher Hersteller gut ist.
 
Da das Fzg. zu 95% im Straßenverkehr eingesetzt wird, ist KEINE Hardcore Offroad Tauglichkeit von Nöten. Er dient in erster Linie zur Optik.
Die etwaige Frage warum eine Seilwinde ohne Offroad Einsatz – die Winde kommt erst wenn Sie mir der Weihnachtsmann unter den Baum legt :)
 
Preislich geht es von 500 Euronen bis über die 2000 Euronen. Als Obergrenze steht bei mir die 1000er Marke.
 
Daher, wer kann mir einige Tipps zu Bumpern geben die in meinem Preisbereich liegen und auch etwas taugen.
 
CU
Andreas
 
P.S. Was kostet so eine EIntragung circa und was benötigt man dafür an Unterlagen?
 
Voodoo1993

Voodoo1993

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Es gibt keine einzigen Bumper mehr der mit Tüv Gutachten verkauft wird.
Und mit Bügel wird es langsam auch echt eng, viele Prüfer machen da nicht mehr mit. Einzig die AEV Premium in Verbindung mit dem Bawarion Maulkorb ist relativ einfach per mitgelieferten Gutachten überall einzutragen. Ohne den wird es sogar mit der AEV Schwierig.
Das heißt du musst ZUERST einen Prüfer finden der dir das ganze überhaupt ein tragen kann und will. Besprechen, Bilder zeigen, ect.
Da das so oder so immer eine einzelabnahme wird (200-250 euro) brauchst du dazu einen AAS Prüfer. Unterlagen gibt es dazu keine, bringen auch nichts.

Ich bin von den Smittybilt Produkten recht überzeugt. Die M.O.D lässt eine nachträgliche Änderung der Optik zu, sprich Bügel, Ecken, Winde nachrüsten ect.
 

JoergMoeller

Guest
Der Kollege hat vollumfänglich recht ... 1000€ wird knapp. Wenn Du auf den Taler gucken musst, lass es lieber sein. Sonst hast Du am Ende 40kg Eisenschrott.
 
sebbekk

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Man kann sich auch einfach einen Händler suchen, der sich um die Abnahme kümmert. Je nach Standort z.B. 4kantOffroad, Offroad Network, Allrad Schmitt, KS Tuning oder Allrad Pauli.

Rugged Ridge bietet mit dem XHD Bumper auch eine Windenstoßstange, die man mit Bügel konfigurieren kann.
 

JoergMoeller

Guest
Nachdem ich mich mit 3 unterschiedlichen TÜV Stellen herumgeschlagen hab, bin ich auch diesen Weg gegangen. XHD Bumper (mit Bügel) bei 4-Kant gekauft, über den "Partnerbetrieb" eintragen lassen, gut iss ...  aber wie gesagt, mit 1000€ wird das nix ;-)
 
 
 

JKArctic

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Hi Leute,
 
dann danke ich mal für die vielen hilfreichen Antworten.
 
Da werde ich wohl noch einige Monate länger PET Flaschen sammeln müssen um dann etwas "Gscheits" (wie der Franke sagt) zu erwerben.
 
 
CU
Andreas
 

Booofrost

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Servus,

Wie der Rest schon erwähnt hat würde ich dir auch raten einen Händler zu suchen. Ich hab bei meinem zweiten Umbau auch auf den Bügel bei der AEV verzichten müssen, da ich auf diesen Kunststoff Fußgängerschutz keine Lust hatte.
Wenn du aber mit dem Gedanken spielst dir eine Winde zuzulegen und dies ebenfalls über einen Händler machen möchtest würde ich beides auf einmal umbauen lassen. Denn falls du dir einen Bumper aussuchst den man abbauen muss um die Winde zu installieren zahlst du bloß doppelte Einbaukosten.

Grüße
 
Leberwurstbrot

Leberwurstbrot

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Da sich das Ganze in keiner Weise mit den gesetzlichen Bestimmungen des Fußgängerschutzes vereinbaren lässt, sind die Abnahmen der ganzen Partner auch nur Gefälligkeitseintragungen. Das wird dann immer ein lustiges Zittern zur nächsten Hauptuntersuchung :)
 
Voodoo1993

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Leberwurstbrot schrieb:
Da sich das Ganze in keiner Weise mit den gesetzlichen Bestimmungen des Fußgängerschutzes vereinbaren lässt, sind die Abnahmen der ganzen Partner auch nur Gefälligkeitseintragungen. Das wird dann immer ein lustiges Zittern zur nächsten Hauptuntersuchung :)
Sei doch bitte auch so gut und Zitiere bzw verlinke doch auch die Entsprechenden Passagen aus der Aktiellen FGSV. Wird schwierig,
so wie du das schreibst stimmt das nämlich nicht wirklich.
 
Leberwurstbrot

Leberwurstbrot

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Ok, konkret habe ich auf Anhieb gefunden das Kuhfänger verboten wurden.

Aber das es für die meisten Bumper keine Eintragung gibt beruht doch auf Fussgängerschutz, oder etwa nicht?
 
ChristophX3M

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Hallo,
 
Allrad Schmitt dürfte nicht ganz so weit von Dir entfernt sein.
Ich denke dass Du es am besten über Ihn machen solltest.
 
Hawkeye

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Leberwurstbrot schrieb:
Ok, konkret habe ich auf Anhieb gefunden das Kuhfänger verboten wurden.

Aber das es für die meisten Bumper keine Eintragung gibt beruht doch auf Fussgängerschutz, oder etwa nicht?
Der Kollege Leberwurstbrot hat da nicht ganz unrecht.
Ich habe ne Warn Stossstange mit Windelplatte und Winde ist so eingetragen und trotzdem den Hinweis vom Sachverständigen bekommen das er nicht die Hand dafür ins Feuer legen würde das ich damit immer durch jeder Kontrolle der Rennleitung bzw. Hauptuntersuchung kommen ohne zumindest Gelaber oder schlimmeren.
 
Leider haben Eintragungen keinen Bestand wenn du an einem Schlaumeier kommst der Meint das Gutachten ist manipuliert 
Gute Nacht und viel Spass beim Anwalt. Ich hab's sowas ähnliches mit nem Bike schon durch.
Lachnummer Deutschland und drauf geschissen ob es irgendwo steht.
 
Bette das er noch lange seinen Job macht und nicht in Rente geht bevor ich meinen TJ verschrotte ;-)
 

JoergMoeller

Guest
Leberwurstbrot schrieb:
Ok, konkret habe ich auf Anhieb gefunden das Kuhfänger verboten wurden.
 
Dieses undifferenzierte Nachplappern (respektive Schreiben) von irgendwelchen Auto Bild Stammtischparolen nervt langsam.
 
 
Frontschutzbügel stehen in der Kritik, da sie das Verletzungsrisiko für Fußgänger, insbesondere für Kinder, bei einem Zusammenstoß erhöhen.[1] Seit Anfang 2006 gilt in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen. Bei Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtmasse sind Frontschutzbügel weiterhin zulassungsfähig.[2][3] In Marokko sind sie seit 2018 verboten[4]
 
 
1. Klasse M1 
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. 

2. Klasse N1 
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. 
3. Klasse N2 
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen. 
4. Klasse M1G / N1G 
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
  • mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
  • mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfuellen:
  • der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen
  • der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen
  • der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen
  • die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen
  • die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen
  • die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen
4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfuellt sind:
  • Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
  • es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet
  • als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung
 
Mein 2016er JKU ist Fahrzeugklasse M1G lt Fahrzeugschein. Mein 1997er Nissan Terrano 5 Türer, mit eingetragenem Frontschutzbügel, ist N1G, lt. Fahrzeugschein.
 
Stoßstangen und Frontschutzbügel sind aber unterschiedliche Dinge. Ob und wie der Fußgängerschutz eingehalten wird, wird bei der Typzulassung nach den zur Zeit der Prüfung geltenden Richtlinien geprüft. Das kann der Sachverständige in der Typzulassung nachlesen. Er wird, in der Regel, nichts eintragen was den Status gegenüber der Typzulassung verschlechtert. Wenn Du jetzt aber einen  der ersten JKs zum TÜV fährst, dann ist der ggf. nach anderen Richtlinien typzugelassen als ein neuerer JK. Deswegen kann es leichter sein auf einem älteren Fzg. Sachen eingetragen zu bekommen, als auf einem neueren (auch wenn es das gleiche Model ist).
 
Mein örtlicher TÜVer hat sich mein Anliegen bzgl. Stahlstoßstange erst in Ruhe angehört, hat sich den Fahrzeugschein gegriffen und gesagt "mal sehen was wir da machen können", hat "2016" gesehen, und gleich gesagt, "Mmh, wird schwierig, ist wahrscheinlich zu neu, aber ich schau mal in die Typzulassung". Und dann hat er die ganzen EU Richtlinien bzgl. des Fußgängerschutzes genannt, die dann nicht mehr eingehalten werden könnten und die Eintragung verweigert.
 
Es ist aber auch pfurzegal was "das Forum" oder sonst jemand dazu meint, ausschlaggebend ist was der Sachverständige sagt, der  das Ganze eintragen soll. Wenn Du Glück hast ist DEIN Sachverständiger ein Motorsportfan ... wenn Du Pech hast ist er ein grüner CO2 Verpeilter.
 
Also am besten die örtlichen TÜV Heinis (persönlich) abklappern, darauf achten, dass man mit dem aaS spricht und sein Anliegen vortragen. Am besten mit dem Jeep hinfahren und am Objekt klären/erklären. Vielleicht Bilder von der Stoßstange und schon umgebauten Jeeps machen, damit der Arme sich was drunter vorstellen kann. Und wenn der eine aaS nicht will, zum nächsten, ... wenn Du gar keinen finden kannst (die Wahrscheinlichkeit ist hoch), bei einem der genannten Umbauer vorstellig werden.
 
Gruß
Jörg
 

JKArctic

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Oh mann, diese Sache schein wirklich nicht einfach zu werden.
Diese Verletzungsgefahr-Vorschrift recht mich langsam auf. Mal ehrlich, wenn ich einen Fußgänger "überrolle" sind die Schnittwunden durch den Bügel wohl dessen kleinstes Problem.
 
Naja, es eilt ja nicht. Trotzdem vielen lieben Dank für eure Tipps.
 
CU
Andreas
 

JoergMoeller

Guest
JKArctic schrieb:
Oh mann, diese Sache schein wirklich nicht einfach zu werden.
Diese Verletzungsgefahr-Vorschrift recht mich langsam auf. Mal ehrlich, wenn ich einen Fußgänger "überrolle" sind die Schnittwunden durch den Bügel wohl dessen kleinstes Problem.
 
Naja, es eilt ja nicht. Trotzdem vielen lieben Dank für eure Tipps.
 
CU
Andreas
 
Wird schon .. braucht halt ein  bisschen Durchhaltevermögen ;-)
 
Meine Kollegen fragen immer wie ich das eingetragen bekommen habe ... "mit Beharrlichkeit" .. einen schönen Jeep muss man sich verdienen ... built not bought ;-)
 
 
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JoergMoeller schrieb:
 
Wird schon .. braucht halt ein  bisschen Durchhaltevermögen ;-)...
 

Nee, wird nicht, und das ist auch gut so. Hier verhalten sich einige wie kleine Kinder. Haben wollen, haben wollen, haben wollen. Am besten noch ein Long Horn Geweih auf der Motorhaube. Bei der jetzigen Verkehrsdichte geht eben NICHT mehr alles. Ein Kuhfänger mag im Australischen Outback gerechtfertigt sein, hier in Mitteleuropa nicht. Da ich in 95% meiner Bewegung Fußgänger oder Radfahrer bin kann ich Sicherheitsargumente durchaus nachvollziehen. Falls ich mal von so einem Hong gerammt werde dann lasse ich über meinen Anwalt die Hölle über ihn rein brechen, egal was in seinem Brief eingetragen ist. :angryfire:
 

Booofrost

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Deichschaf schrieb:
 
Nee, wird nicht, und das ist auch gut so. Hier verhalten sich einige wie kleine Kinder. Haben wollen, haben wollen, haben wollen. Am besten noch ein Long Horn Geweih auf der Motorhaube. Bei der jetzigen Verkehrsdichte geht eben NICHT mehr alles. Ein Kuhfänger mag im Australischen Outback gerechtfertigt sein, hier in Mitteleuropa nicht. Da ich in 95% meiner Bewegung Fußgänger oder Radfahrer bin kann ich Sicherheitsargumente durchaus nachvollziehen. Falls ich mal von so einem Hong gerammt werde dann lasse ich über meinen Anwalt die Hölle über ihn rein brechen, egal was in seinem Brief eingetragen ist. :angryfire:
Uhh dein letzter Satz zeugt ja auch nicht gerade von Reife.......

Da ich meinen als Reisefahrzeug in unwegsamen Gelände benutze kann ich z.B. mit einer Stoßstange aus Kunststoff nichts anfangen.

Wie gesagt über einen Händler wirst du eine Stahlstoßstange ohne Kuhfänger mit Sicherheit eingetragen bekommen. Ich hatte auch noch nie Probleme beim TÜV, das einzige was mal bemängelt wurde war das ich mein Windenseil etwas rausgelassen hatte um es seitlich an einem Schäkel zu montieren.

Ich meine mich zu erinnern das ab 2014 der AEV Bumper mit Kuhfänger nicht mehr ohne Fußgängerschutz eintragbar war.
 
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...und es wird doch...der TS wohnt im Süden des Landes - also mehr oder weniger nahe bei den 3 üblichen "Verdächtigen" Umbauern die wissen was geht und auch entsprechend Gutachten und Kontakte zu den örtlichen Behörden haben. Und der genannte AEV Bumper wird ganz unspektakulär mit dem Schutzvorsatz mit Teilegutachten abgenommen. Kostet eben ein bisschen mehr - also noch ein paar Buddeln sammeln und los.

G Heiko

PS.: Mal so am Rande...
Irgendwie komisch, dass hier immer öfter detailverliebte Jeeper die was fragen irgendwann immer belehrt werden was alles nicht geht, schlimm ist und was böse...ein kurzer Hinweis dazu ok...aber das Oberlehrerhafte nervt irgednwann - sorry, find ich nicht gut - jedem das seine.
Ich hätte übrigens manchmal echt Lust hier in Frankfurt den einen oder anderen Radfahrer hops zu nehmen - am liebsten mit nem Stingerbumper ....aber dann ist das böse Gefühl auch schon wieder vorbei -denn ich bin ja eigentlich ein netter...glaub ich....leben und leben lassen....und es bleibt beim gedachten "Arschloch".... seid nett zueinander
 
Leberwurstbrot

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Voodoo1993 schrieb:
Sei doch bitte auch so gut und Zitiere bzw verlinke doch auch die Entsprechenden Passagen aus der Aktiellen FGSV. Wird schwierig,
so wie du das schreibst stimmt das nämlich nicht wirklich.
 
Ich habe dazu etwas aus der StVZO §30c gefunden. Dort heißt es:
 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
 (1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
 (2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
 (3) Vorstehende Außenkanten von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
 (4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
 
 
Das wird wohl der springende Punkt sein -vorstehende Außenkanten- weswegen sich viele Prüfer an diversen Bumpern stören und die Eintragung ablehnen.
 
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