Detomaso
Neu hier
Threadstarter
Hallo zusammen,
ich habe mir vor kurzen einen schönen CJ7 zugelegt und wollte diesen heute auf mich zulassen (ummelden). Das Bürgeramt hat jedoch folgendem Passus im Brief bemängelt und wollte hierfür eine Ausnahmegenehmigung haben:
(*Ausn. STVZO: Par. 53A/4: m. Grünkontrollleuchte für Warnblinklicht, Ausnahmegenehmigung erf.*)
Im Internet bin ich auf folgende Info gestossen:
"Dem Fahrzeugführer muss durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist."
Kann mir hier jemand weiter helfen, hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe mir vor kurzen einen schönen CJ7 zugelegt und wollte diesen heute auf mich zulassen (ummelden). Das Bürgeramt hat jedoch folgendem Passus im Brief bemängelt und wollte hierfür eine Ausnahmegenehmigung haben:
(*Ausn. STVZO: Par. 53A/4: m. Grünkontrollleuchte für Warnblinklicht, Ausnahmegenehmigung erf.*)
Im Internet bin ich auf folgende Info gestossen:
"Dem Fahrzeugführer muss durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist."
Kann mir hier jemand weiter helfen, hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank im Voraus.