Rumpelstilzchen
Member
Threadstarter
Liebe Freunde und Forumsleser,
Nach dem lesen des Threads von HerrRossi und den Bildern seines wunderschönen ORVIS, hat es mich so richtig gepackt und ich probiere nun
meinen ehemaligen Grand Cherokee ZJ ORVIS 1995 …. wie auch meinen ehemaligen Grand Cherokee ZJ 1993 wieder zu finden.
Am meisten liegt mir natürlich der ORVIS am Herzen und ich habe zumindest jetzt von meinem Autoversicherungsberater die Daten wie
Stamm und Chassisnummer bekommen, die das Strassenverkehrsamt braucht, um nach dem ORVIS zu "fahnden".
Ob ich dabei wie in Deutschland, ein berechtigtes Interesse nachweisen muss, wird sich zeigen. Ich werde auf jeden Fall vorher meinen Kumpel der Anwalt ist
anrufen und fragen, ob was nach gewiesen werden muss und falls ja, was wären Gründe für ein berechtigtes Interesse und mit welchem Grund
wäre ich dann am erfolgreichsten beim fragen.
Ich probiere mich so gut wie möglich darauf vor zu bereiten und weiss immer noch nicht, ob ich wenn ich Pech habe, alle kantonalen Strassenverkehrsämter
anschreiben muss, deren es dann 26 gäbe oder ob das für mich zuständige Strassenverkehrsamt Zugriff auf eine Gesamtschweizerische Fahrzeugdatenbank hat.
Wir werden sehen … die E-mail bleibt ja stets die selbe, bloss die Anschrift muss ich dann zigfach tippen, aber .. passt schon, was tut man nicht alles dafür,
sein geliebtes Jeepele wieder zu finden.
Nach dem lesen des Threads von HerrRossi und den Bildern seines wunderschönen ORVIS, hat es mich so richtig gepackt und ich probiere nun
meinen ehemaligen Grand Cherokee ZJ ORVIS 1995 …. wie auch meinen ehemaligen Grand Cherokee ZJ 1993 wieder zu finden.
Am meisten liegt mir natürlich der ORVIS am Herzen und ich habe zumindest jetzt von meinem Autoversicherungsberater die Daten wie
Stamm und Chassisnummer bekommen, die das Strassenverkehrsamt braucht, um nach dem ORVIS zu "fahnden".
Ob ich dabei wie in Deutschland, ein berechtigtes Interesse nachweisen muss, wird sich zeigen. Ich werde auf jeden Fall vorher meinen Kumpel der Anwalt ist
anrufen und fragen, ob was nach gewiesen werden muss und falls ja, was wären Gründe für ein berechtigtes Interesse und mit welchem Grund
wäre ich dann am erfolgreichsten beim fragen.
Ich probiere mich so gut wie möglich darauf vor zu bereiten und weiss immer noch nicht, ob ich wenn ich Pech habe, alle kantonalen Strassenverkehrsämter
anschreiben muss, deren es dann 26 gäbe oder ob das für mich zuständige Strassenverkehrsamt Zugriff auf eine Gesamtschweizerische Fahrzeugdatenbank hat.
Wir werden sehen … die E-mail bleibt ja stets die selbe, bloss die Anschrift muss ich dann zigfach tippen, aber .. passt schon, was tut man nicht alles dafür,
sein geliebtes Jeepele wieder zu finden.