Anderen Bumper der Versicherung melden?

Diskutiere Anderen Bumper der Versicherung melden? im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hi, die Frage ist schon mal irgendwo aufgetaucht...... Muss man einen neuen Bumper (zum Beispiel XHD) melden? Warum? Gibt es Probleme wenns...
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hydro

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Hi,

die Frage ist schon mal irgendwo aufgetaucht......

Muss man einen neuen Bumper (zum Beispiel XHD) melden? Warum? Gibt es Probleme wenns kracht oder ist dass der Versicherung egal?
 
chef

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Grüße

Grammatis :wave:
 
Mucke

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:thumbs-up: eijo ich bestell uns mal ein bier vor ab.....

Lg Mucke
 
hydro

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Na los...... ich hab hier drei pack snickers, wenns mal wieder....

ich weiß es ist n schwieriges thema. trotzdem.: wer was weiß, raus damit. zackzack
 
JGCH

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Nur mal so gefragt...

Was soll sich da an der Versicherung denn ändern?

Bei einer Leistungssteigerung würde ich es ja verstehen.... aber dabei... :thumbs-up:
 
chef

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Nur mal so gefragt...

Was soll sich da an der Versicherung denn ändern?

Bei einer Leistungssteigerung würde ich es ja verstehen.... aber dabei... :wave:

Ich sage nur "EU-Homologation" (oder so ähnlich) bezüglich Personenschutz ... :thumbs-up:

Grüße

Grammatis bier
 
Dakota

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Wie wäre es denn mal mit der Variante Nachfragen (bei deiner Versicherung)kostet nichts! :thumbs-up:
 
Gurti

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Lieber ein Auto von Anno Tuck fahren, da war der Personenschutz noch nicht erfunden :thumbs-up:

Wenn der TÜV es einträgt, wird es schon in Ordnung sein.
Oder steht im Versicherungsvertrag was von "absolut serienmäßig"?
 

lahriminator

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Du musst den Bumper ja eh eintragen lassen. Von demher hast ja den Segen vom TÜV.
Dann sollte die Versicherung auch keinen Ärger machen!

Außer Du hast auf dem Bumper extra was montiert, das den Fußgänger schneller killt, dass er nicht so lange leiden muss, wenn Du ihn wegbolzst!
 
TJander

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ach geh. der Tüv trägts ein, das Auto entspricht den gängigen Vorschriften und gut ist.
du rennst doch nicht mit jeder Änderung im Fzg-Schein zur Versicherung?
:thumbs-up:
 
jakyj

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leider ist da nicht erwähnt was der mensch genau gemacht hat.
tuning ist ja ein dehnbarer begriff, von chromradblenden (alternativ Fuchsschwanz) bis hin zur leistungssteigerung

...Die Versicherung weigerte sich danach, den Totalschaden zu ersetzen - mit dem Hinweis, sie sei nicht über das Tuning informiert worden. ...
Also der haftpflichtteil ist nicht erwähnt

Also Motorumbauten solltet ihr der versicherung mitteilen, bei ner stossstange oder nebelscheinwerfern würde ich es nicht machen
 

4x4schrottie

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leider ist da nicht erwähnt was der mensch genau gemacht hat.
tuning ist ja ein dehnbarer begriff, von chromradblenden (alternativ Fuchsschwanz) bis hin zur leistungssteigerung



Also der haftpflichtteil ist nicht erwähnt

Also Motorumbauten solltet ihr der versicherung mitteilen, bei ner stossstange oder nebelscheinwerfern würde ich es nicht machen
KLICK
Ach ja und TÜV eingetragen war 100% auch alles war das Auto von einem Kumpel von mir.
 

XJoachim

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Auch die entscheidenden Richter des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden, dass der Kaskoversicherer von der Leistungspflicht befreit ist, wenn der Versicherungsnehmer entsprechende Änderungen nicht mitteilt und ein Unfall geschieht, bei welchem nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass die von dem Versicherungsnehmer vorgenommenen Veränderungen am PKW "unfallursächlichen Einfluss" hatten.
Wenn unfallursächlich nachgewiesen wird hast du immer schlechte Karten, egal ob vom TÜV abgenommen oder nicht. Das betrifft aber ausschliesslich die Vollkasko. Bei der Haftpflicht sieht das ganz anders aus.
 

Gucky

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Hi,
wenn es vom TÜV eingetragen ist, dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Wozu sind die denn sonst da?
Der TÜV lässt sich diese Dienstleistung auch fürstlich entlohnen, und zwar soo teuer, dass selbst gestandene Firmen ihre Teile nicht auf einen Wrangler zulassen, da es zu wenige davon in Deutschland/Europa gibt.
Es kann doch keiner, auch keine Versicherung, vorraussetzen, dass man eine Ausbildung als KFZ-Zulassungsing. hat und daher mehr Wissen hat als der TÜV.
Sollte es jedoch anders sein, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

mfG Gucky
 
Ray

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Ich habe vor geraumer Zeit bei meiner Versicherung nachgefragt und bekam folgende Auskunft: Wenn der Zusatzwert größer als 10% vom Neuwert ist könnte sich die Prämie ändern ansonsten alles problemlos. Als ich das aber schriftlich wollte kam die Nachfrage welchen Bumper ich denn genau montieren möchte und nun prüft man seit ein paar Monaten...

Die Versicherer werden sich im Personen-Schadensfall aus der Affäre ziehen, da man nach der EU-Personenschutzverordnung nur andere Teile montieren darf, wenn diese mehr Schutz bieten als das Original. Du kannst also deine Plastikwurst vorn polstern lassen aber der XHD ist grenzwertig. Es geht gut so lange es gut geht und dann bist du ggf. am Ar...

Da hilft auch der eingetragene TÜV nicht weiter.
 

XJoachim

Guest
Falsch, so lange alles vom TÜV eingetragen ist spielt das für die Haftpflicht keine Rolle.
 

Gucky

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Hi,
ist denn diese Problematik nicht vorerst, zumindest in Deutschland, vom Tisch.
Das Verbot gilt doch momentan nicht mehr, da die irgendein Fehler im Textteil hatten und somit die gesamte Vorschrift (Verbot) damit hinfällig ist/war.
Ich hab es schon lange nicht mehr verfolgt, kümmere mich jedoch gerade darum, da mein Junior eine neue haben will.
Derzeitiger Stand: Wenn er sein Bumper eingetragen haben möchte, dann nur mit Winde und dann auch nur als Arbeitsgerät. Dann stände einer Eintragung nichts mehr im Wege.

mfG Gucky
 
hydro

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Na, ich habe manchmal den eindruck, die wollen einen aus allem nen strick drehen. Bin erstmal grundsätzlich wie JAKYJ davon ausgegangen, dass ein motorumbau gemeldet werden muss. das ist für mich nachvollziehbar. Bei nem bumper bin ich mir nicht sicher, drum frag ich
 
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