Ich behaupte immer noch lauthals: Ohne Gutachten/ABE etc. über die Felge geht nichts!!
Anscheinend willst Du Sie nicht eingetragen bekommen
Es gibt eben verschiedenen Verfahren für technische Zulassungen in Deutschland.
Hersteller arbeiten im Allgemeinen mit ABE oder european type aproval bzw. EG Betriebserlaubnis
Die zu bekommen ist sehr aufwendig... Also macht man das für den Seirenstand und dann Ende...
Das hat aber nichts mit einer Einzelabnahme beim TÜV zu tun.
Die Felge hat ja eine ABE. Die Traglast ist somit ausreichend und ändert sich durch den Reifen ja nicht.
Der Reifenhersteller gibt an auf welche Felgenbreite man seine Reifen aufziehen darf. Wenn das passt dann warum nicht.
Der TÜV überprüft nun ob da mechanisch keine Bedenken bestehen (ob nix schleift) oder die Spurbreite zu sehr verändert wird und ob die Getriebeübersetzung noch passt.
Wenn das zu sehr abweicht wird es schwierig wegen Abgasgutachten usw... Aber ich denke in dem Fall ist das alles im Rahmen.
Am besten mit einem vernünftigen und willigen TÜV Prüfer vorher abklären...