Kleine Zwischenfrage: Was ist diese 1% Regel? Noch nie von gehört.
Wenn du ein Fahrzeug (PKW) als Firmenfahrzeug auch privat nutzt, musst du entweder:
a) ein Fahrtenbuch führen und die privat gefahrenen Kilometer als geldwerten Vorteil versteuern
b) monatlich 1% (reine Verbrenner) vom Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil versteuern wenn du kein Fahrtenbuch führst/führen willst
Fahrten zu einem festen Arbeitsplatz kommen als Arbeitsweg ggfs. noch dazu. Im Gegenzug werden alle mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten (Anschaffung bzw. Leasingrate, Steuern, Versicherung, Wartung, Kraftstoff, etc) vom Arbeitgeber übernommen (Angestellte) bzw. als Betriebsausgaben (Selbstständige/Gewerbetreibende/Freiberufler) steuerlich anerkannt.
Bei Hybrid (0,5%) und E-Fahrzeugen (0,25%) gab/gibt es abweichende (geförderte) Steuersätze für den geldwerten Vorteil.
Als Beispiel: Bei einem Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von € 50.000 werden einem Angestellten jeden Monat fiktiv 1% (= € 500) auf sein Bruttogehalt aufgeschlagen, mit seinem restlichen Gehalt versteuert (ggfs. mit Progression) und dann vom Netto wieder abgezogen.
Die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen ist somit nicht kostenfrei, aber im Gegenzug zu einer privaten Neuanschaffung durchaus eine lohnenswerte Kalkulation da weder Anschaffungs- noch laufende Kosten aus dem privaten Geldbeutel gezahlt werden müssen...
Gruß
Todi
PS. die Wissenden mögen mir meine vereinfachte Darstellung verzeihen, aber wir machen ja hier keine Steuerberatung