Zulassungsfrage

Diskutiere Zulassungsfrage im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; hallo eventuell kann mir von euch jemand behilflich sein. die schwester meiner freundin möchte ihr ein auto zur reinen nutzung...
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micha458

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hallo
eventuell kann mir von euch jemand behilflich sein.
die schwester meiner freundin möchte ihr ein auto zur reinen nutzung überlassen.eigentümer möchte sie aber bleiben.meine freundin kann das auto quasi nutzen aber steuer/versicherung muss sie zahlen.
was braucht sie nun alles auf der zulassungsstelle?kenn mich da gar nicht aus.ich habe bis jetzt nur autos zugelassen die auch mein eigentum waren.
lg
 

JJL

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Wenn du ein Leasingfahrzeug zulässt gehört dir das Auto ja auch nicht, sondern der Bank. Ist identisch
Einfach auf deine Freundin anmelden und die Versicherung ebenfalls auf deine Freundin laufen lassen.
So lange die Schwester später den Brief wieder bekommt ist ja alles gut. Bzw muss sie zusätzlich um auf Nummer sicher zu gehen einen "kleinen Vertrag" aufsetzen aus dem hervorgeht, dass das Auto weiterhin in ihrem Besitz bleibt und deine Freundin lediglich das Auto nutzen darf. 
Falls so ein Vertrag nicht vorhanden ist, könnte es im worst case so ausgelegt werden, dass die Nutzerin auch der Eigentümer ist....auch wenn diese den Brief nicht hat.  
 
Besitzer und Halter müssen nicht identisch sein. Wirst also meiner Meinung nach nichts anderes brauchen wie wenn du dein Auto auf dich zulässt.
 
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Woliket

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Volmacht nicht vergessen.
Oder Farzeughalter u. Nutzer zusamen zum Strassenverkehrsamt fahren.
 
Heisseluft

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Lalala...
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Ein Vertrag ist wichtig, auch sollte er die Dinge wie Kosten der Wartung, Verlust usw regeln... denn spätestens bei Geld hört irgendwann die Freundschaft auf.
 
Auch bedenken...die Zulassungsbescheinigung (Brief) weist nicht den Besitzer des Fahrzeuges aus.
 
HighCommander

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Dem kann ich nur zustimmen. Ein kleiner Vertrag mit den wichtigsten Punkten drin, und gut. Denk auch dran, was passieren soll, wenn die Schwester das Auto auf einmal selber braucht, oder verkaufen will. Vorkaufsrecht vereinbaren?
 
Tessos

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Heisseluft schrieb:
Ein Vertrag ist wichtig, auch sollte er die Dinge wie Kosten der Wartung, Verlust usw regeln... denn spätestens bei Geld hört irgendwann die Freundschaft auf.
 
Auch bedenken...die Zulassungsbescheinigung (Brief) weist nicht den Besitzer des Fahrzeuges aus.
 
Besitzer ist der, der die momentane Gewalt über die Sache ausübt, d.h. deine Freundin ist während der Benutzung die Besitzerin des Fahrzeugs.
Ganz im Gegenteil dazu bleibt die Schwester die Eigentümerin des Fahrzeugs - da Sie den Besitz nur zur Nutzung überträgt.
 
Im Allgemeinen behält der Eigentümer den Brief, da dieser das Eigentum am Fahrzeug belegt. Und genau diese sollte in einem Vertrag festgehalten werden.
 
Heisseluft

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Lalala...
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Tessos schrieb:
 
Besitzer ist der, der die momentane Gewalt über die Sache ausübt, d.h. deine Freundin ist während der Benutzung die Besitzerin des Fahrzeugs.
Ganz im Gegenteil dazu bleibt die Schwester die Eigentümerin des Fahrzeugs - da Sie den Besitz nur zur Nutzung überträgt.
 
Im Allgemeinen behält der Eigentümer den Brief, da dieser das Eigentum am Fahrzeug belegt. Und genau diese sollte in einem Vertrag festgehalten werden.
 
Mit Besitzer und Eigentümer magst du Recht haben, bei der Zulassungsbescheinigung (Brief) nicht...
 
Schau mal was da drauf steht...
 
Zitat Wikipedia..
 
Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist.
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein."
"
 
Tessos

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du solltest schon weiter lesen, da steht auch:   
 
"Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit übergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben."
 
d.h. mit dem Brief hat man definitiv die besseren Karten vor Gericht  :judge:
 

JJL

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Tessos schrieb:
 
 
d.h. mit dem Brief hat man definitiv die besseren Karten vor Gericht  :judge:
 
gab genug Fälle bei denen das Gericht das anders gesehen haben ;)
ähnliche Konstellation : Onkel hat Nichte ein Auto gegeben ...eigentlich nur zur Benutzung (beide Schlüssel ebenfalls übergeben)
Nichte hat im Monat einen Verschleißbeitrag gezahlt
Der Onkel hatte weiterhin den Brief und wollte dann "sein" Auto nach einer Zeit wieder haben
 
Gericht urteilte : Besitzerin und Eigentümerin ist die Nichte da sie die einzige war mit "Nutzungsgewalt" (sie hat ja beide Schlüssel) und die Verschleißzahlungen hat das Gericht als Ratenzahlung angesehen da diese nicht ausdrücklich als Verschleißzahlungen markiert worden sind. Der Onkel war sein Auto los obwohl er den Brief hatte, die Nichte hatte ein neues eigenes Auto und an Weihnachten  könnte es eeeeventuell etwas kühl im Raum werden wenn die Familien gemeinsam feiern xD
 
Also um das abzukürzen : Brief hin oder her : kurzen Vertrag machen aus dem hervorgeht wer das Auto besitzt und wer es lediglich nutzen darf. Auch erwähnen wer den Verschleiß/Wertminderung, Strafen Schäden (was passiert beim Totalschaden?) sonstige Reparaturen und co bezahlt
 
Der Besitzer des Briefes kann sonst im schlechtesten Fall "sein" Auto verlieren. 
 
Hamilkar

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Die beiden sind doch Schwestern.
Wie wäre es denn, wenn die eine Schwester 1, der das Auto gehört, einfach weiter die Versicherung auf sich laufen lässt,
mit angepasstem Fahrerkreis (also zusätzlich auf Schwester 2), und ebenfalls die Steuer auf sich weiter laufen lässt.
 
Schwester 2 überweist Schwester 1 dann jählrich die Kosten für Steuer/Versicherung.
Schwester 2 trägt ebenfalls die laufenden Kosten für den Betrieb.
 
Der Aufand beläuft sich maximal auf ein Telefonat mit der Versicherung 
sowie jährlich einer Überweisung.
Hätte uA auch den Vorteil, den erfahrenen Schadensfreihetsrabatt von Schwester 1 weiter nutzen zu können.
 
Wenn man meint, es sei nötig, schreibt man das eben auf und macht daraus einen kleinen Nutzungsvertrag.
 
Gruß
:)
 
 
Heisseluft

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Neee, das wäre zu einfach, das geht ja gar nicht...mindestens ein RA und ein Notar sollten sich damit befassen.... :jester:...kann ja nicht sein, dass diese Zunft ausstirbt, nur weil sich Menschen verstehen und einander vertrauen.
 
:rofl:
 
:wave:
 
tom58

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Ich glaube nicht das der thread ernstgemeint ist. Da hatte wohl eher jemand Langeweile
 

susiq

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Wahrscheinlich. Wenn ich mit meinem Bruder wegen sowas einen Vertrag bräuchte, dann würde ich es lieber sein lassen.
 
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