also erstmal - in dem geposteten Bericht steht explizit NICHT das Fahrzeuge vor diesem BJ
die Xenon-Sw haben davon ausgenommen sind, wahrscheinlich liegt es daran das der
Gesetzgeber davon ausgeht das sowas keiner macht - aber das heißt nicht zwangsläufig
das es dadurch erlaubt ist.
Frage wäre - was ist im Unfall-Fall, durch dein nicht reguliertes Xenon-Licht wurde ein ent-
gegenkommendes Fahrzeug geblendet und verursacht einen Unfall - dir wird die Schuld
zugeschoben weil das Licht nicht reguliert war - dann wird´s spannend.
und es steht wohl ausser Diskussion: das Zeug blendet
die Nachrüstlampen kenn ich, aber die richtigen Xenon - darum is das Zeug ja auch so
teuer - bestehen ja auch aus Reflektor und Streuglas.
trotzdem bin ich auf ftec´s Umbau gespannt - der Obertüftler löst´s sicher perfekt!
die Xenon-Module san wirklich a Platzproblem, meine für die Micro-Xenon auf der Stoßstange
sind auch noch ned gscheit gelöst