verschärfung H Kennzeichen

Diskutiere verschärfung H Kennzeichen im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Der letzte Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) den Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen drastisch zu verschärfen wurde nicht...
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gima

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Der letzte Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) den Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen drastisch zu verschärfen wurde nicht zuletzt aufgrund des erheblichen Gegenwindes vom DEUVET und von der gesamten Oldtimerszene Mitte Juli 2006 zurückgezogen. Damals warnte der DEUVET, dass es sich nicht um den letzten Vorstoß in diese Richtung handeln wird und mit einem erneuten Versuch den Anforderungskatalog drastisch zu verschärfen noch vor Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung im März 2007 zu rechnen ist.

In einem Schreiben im Sommer 2006 sicherte das BMVBS zwar zu, die Ursprungsregelungen aus dem Jahr 1997 bei Einführung des H-Kennzeichens nicht anzutasten. Jedoch stammt der Anforderungskatalog selber nicht aus dem Jahr 1997, sondern wurde 1999 vom TÜV Süd in Zusammenarbeit mit dem DEUVET nachträglich geschaffen. Auf diese Regelung bezog sich die Zusicherung des BMVBS mithin nicht.
Die Warnungen des DEUVET vor einer deutlich verschärften Regelung waren also mehr als berechtigt.



Im Überblick:

Zustand:
Aktuell reicht ein Zustand mit normalen Gebrauchsspuren zur positiven Begutachtung aus. Der neue Entwurf fordert hingegen einen deutlich besseren Zustand mit nur noch leichten Gebrauchspuren. Zu dem steigt die Anforderung am Zustand der Lackierung.

Bewertungsstufen:
Bislang wurden die Fahrzeuge bei der Begutachtung in die Stufen 1 – 5 eingeordnet. Künftig entfällt die Einstufung. Es wird nur noch eine positive und eine negative Begutachtung geben.

Wohnmobilumbau:
Umbauten zum Wohnmobil von Transportern und Nutzfahrzeugen werden künftig kein H-Kennzeichen mehr erhalten.

Motoren:
Künftig sollen keine baugleichen Motor des gleichen Herstellers neuerer Produktion mit gleicher Leistung und gleichem Hubraum mehr positiv begutachtet werden können.

Verschärfungen im Einzelnen:

1. Zustand des Fahrzeuges:
Bislang war es ausreichend, wenn ein Fahrzeug normale Gebrauchsspuren aufwies. Das macht auch Sinn. Ein Oldtimer ist ein Stück lebendige kraftfahrzeugtechnische Kulturgeschichte. Ein historisches Fahrzeug stellt nicht nur technische, automobile Entwicklung, sondern auch seine eigene Fahrzeuggeschichte dar. Daher sind Gebrauchsspuren nicht mehr und nicht weniger als die Manifestation des Lebens eben dieses Fahrzeuges.
Die neue Richtlinie fordert neben einem guten Pflege- und Erhaltungszustand nur leichte Gebrauchsspuren. Maximal leichte Gebrauchsspuren werden bei einem über 30 Jahre alten Fahrzeug schwerlich ohne immer wiederkehrende Restaurierungen zu erreichen sein.
Der sog. Patina-Oldtimer, der im Originalzustand oder mit älteren Restaurierungen seine eigene Geschichte dem Betrachter in einem weitaus höherem Maße vergegenwärtigt, bleibt auf der Strecke und kann kein H-Kennzeichen erlangen.
Diese Regelung widerspricht zu dem gravierend dem Authentizitätsgedanken. Man nehme ein Beispiel: es kann nicht im Sinne kraftfahrzeugtechnischer Kulturgeschichte sein, dass z.B. der regelmäßige Ersatz von Polsterungen gegen im Regelfall nicht originale Stoffe / Polsterungen dem Original mit Gebrauchsspuren der Jahre vorgezogen wird.

2. Aufbau / Wohnmobilausbau
Nach dem aktuellen Anforderungskatalog ist eine zeitgenössische Umrüstung der Innenausstattung allgemein und eine Änderung der Aufbauart bei Nutzfahrzeugen, z.B. für den Ausbau zum Wohnmobil soweit er 20 Jahre und mehr zurückliegt möglich.
Nach dem neuen Entwurf ist die Änderung der Aufbauart von Nutzfahrzeugen und der Umbau zu Wohnmobilen – auch wenn er vor mehr als 20 Jahren erfolgte – nicht mehr möglich. Dies trifft neben Nutzfahrzeugen vor allem Transporter, wie VW-Bulli, Opel Blitz, u.a.
Die Erhaltung dieser Fahrzeuge im bisherigen Umfang ist damit in Frage gestellt. Ein schonender Ausbau, der das äußere Erscheinungsbild nicht oder nicht geringfügig verändert, darf nicht zu einer negativen Begutachtung führen.
Eine solche Umrüstung bietet einen Zusatznutzen, der die Erhaltung der Fahrzeuge in einem nennenswerten Umfang erleichtert.

3. Die Lackierung
Bislang musste sich der Lack in einem ordentlichen Zustand befinden. Originale Patina, kleinere Kratzer und Minidellen waren zulässig. Auch dies macht Sinn. Der Authentizitätsgedanke bedingt, dass bei kleineren Schäden und Reparaturen, der Eingriff nach Möglichkeit schonend vorzunehmen ist. Teil- und Nachlackierungen bei kleineren Reparaturen müssen daher statthaft sein.
Die neue Richtlinie setzt statt des ordentlichen Zustandes der Lackierung eine weitgehend fehlerfreie Lackierung voraus. Der gravierende Eingriff einer Komplettlackierung ist also erheblich eher erforderlich als nach dem aktuellen Katalog.

4. Rahmen und Fahrwerk.
Auch gilt nach der alten Regelung, dass neben zeitgenössischen Umbauten auch Umbauten von vor mehr als 20 Jahren möglich sind.
Künftig bleiben nur zeitgenössische Umbauten mit Originalersatzteilen möglich. Der Einbau originalgetreuer Ersatzteile – z.B. auch anders geartete Stoßdämpfer (solange die Anbaumaße unverändert bleiben) – kann nicht mehr positiv begutachtet werden.

5. Motor und Antrieb
Aktuell hat man neben Originalausführung und anderer Motoren der gleichen Baureihe auch die Möglichkeit für:

* einen anderen Motor des gleichen Herstellers – soweit 30 Jahre alt,
* einen Motor eines anderen Herstellers gemäß StVZO – soweit vor mehr als 20 Jahren eingebaut,
* einen baugleichen Motor des gleichen Herstellers neuerer Produktion mit gleicher Leistung und gleichem Hubraum,

ein H-Kennzeichen zu erhalten
Künftig sind nur noch Originalausführung und Motoren gleicher Baureihe möglich.

6.Gasanlage
Bislang kann auch eine neuere Gasanlage positiv begutachtet werden, wenn sie vorschriftsmäßig ist und den optisch, authentischen Eindruck des Fahrzeuges und Motorraums nicht erheblich beeinträchtigt.
Nach dem neuen Entwurf muss eine Gasanlage in dem jeweiligen Fahrzeug in den ersten 10 Jahren nach Zulassung des Fahrzeuges in eben diesem Fahrzeug eingebaut worden sein. Jede andere Gasanlage führt zu einer negativen Begutachtung und ist damit nicht H-Kennzeichen fähig.

Diese Entwicklung ist insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Feinstaub und Umweltschutz äußerst bedenklich. Autogasanlagen sind umweltfreundlich und im Hinblick auf den Partikelausstoß zu vernachlässigen.
Ein Argument welches einer positiven Begutachtung häufig entgegengehalten wird, ist die durch eine positive Begutachtung entstehende doppelte steuerliche Begünstigung, zum einen durch die pauschale Kfz-Steuer, zum anderen durch die steuerliche Begünstigung von Autogas. Einer solchen Argumentation ist vor dem Hintergrund drohender Klimaveränderungen und der hohen Bedeutung des Umweltschutzes nicht zu folgen. Zum einen trifft dies auf neuere Fahrzeuge, die ebenfalls wegen ihres Abgasverhaltens bei der Kfz-Steuer begünstigt werden und aufgrund einer Autogasanlage vom vergünstigten Autogas profitieren ebenfalls zu. Zum anderen sollte man vielmehr die doppelte Steuerbegünstigung als zusätzlichen Anreiz verstehen, Oldtimer im bivalenten Betrieb mit Autogas zu bewegen.

7. Lenkung
Bisher sind auch Holzlenkräder möglich soweit diese Modelle damals vom Hersteller angeboten wurden, bzw. originalgetreue Nachbauten mit originalen Maßen.
Nach dem neuen Entwurf bleiben zeitgenössische Sonderlenkräder möglich. Holzlenkräder sind hiervon jedoch ausdrücklich ausgeschlossen und damit nicht positiv zu begutachten.

Das Interesse vieler Oldtimerfahrer an Holzlenkrädern ist bekannt. Dies bietet aber keinen Grund einen Unterschied zwischen zeitgenössischen Holzlenkrädern und sonstigen zeitgenössischen Lenkrädern zu machen. Vielmehr muss die Wahl in der Entscheidungsfreiheit des Oldtimerbesitzers verbleiben.

8. Räder und Reifen
Aktuell sind neben Originalausführung, Kombinationen aus der gleichen Baureihe und mögliche Reifen aus dem Räder-/Reifenkatalog, auch Reifengrößen bis zu 2 Nummern breiter als das Original möglich.
Künftig soll der letzte Passus entfallen. Die 2-Nummern-Regelung soll nicht mehr gelten.

Verfahren:
Der Entwurf wird den Bundesländern zur Stellungnahme vorgelegt. Grundsätzlich ist es möglich, dass die Stellungnahme im Umlaufverfahren auf die Schriftform beschränkt wird.
Jedoch haben alle Bundesländer die Möglichkeit Themen, die der Diskussion bedürfen auf die Tagesordnung der Bund-Länder-Fachausschüsse zu setzen. Da der DEUVET bereits seit Vorliegen des letzten Entwurfes die Bundesländer für das Thema sensibilisiert, haben wir die positive Rückmeldung, dass mehrere Bundesländer keinen Sinn in einer solchen Verschärfung sehen und das Thema auf jeden Fall auf die Tagesordnung des zuständigen Bund-Länder-Fachausschusses TK setzen lassen werden.
Der Boden diesen Entwurf zum Scheitern zu bringen, wurde also vom DEUVET gründlich und langfristig vorbereitet.
Dennoch bleibt zu Mahnen und zu Warnen. Erfolge können noch so gut vorbereitet werden. Eine Garantie für einen Erfolg kann es jedoch nie geben.
Der DEUVET wird auch weiter mit den Bundesländern im Gespräch bleiben und versuchen möglichst flächendeckend Überzeugungsarbeit zu leisten.
 
eugene56

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XJ - Zerstörer
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:yes: :wave: :top:

mehr ist ja wohl nicht dazu zu sagen.
 
MarcusV8

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Feinstaub, Umweltzonen, H-Kennzeichen Neuregelung, Tempolimits..... :wave:

Naja, hauptsache wir deutschen können die Vorreiterrolle spielen und uns selbst ausbremsen. Merkt eigentlich keiner was hier im Land abgeht??? :yes:
 

XJoachim

Guest
Entschuldigung, auch wenn ich jetzt ein paar Leuten auf den Schlips trete, ich finde die Regelung OK.

Das H-Kennzeichen wurde geschaffen um den Leuten die Tausende und Abertausende in die Erhaltung und Restauration ihrer Wagen stecken zumindest die Möglichkeit einzuräumen diese etwas günstiger im Strassenverkehr zu bewegen.

Die wenigsten Jeeper hier die mit einem H-Kennzeichen oder einer roten 07er fahren haben Interesse an Erhaltung eines Originalzustandes (Ausnahmen bestätigen die Regel) sondern möchten damit nur die lästigen TÜV-Hürden umgehen. Was da teilweise mit diesen Kennzeichen rum fährt hat mit Erhaltung von Kulturgut nix zu tun und ist letztendlich mit verantwortlich für diese Verschärfungen. Die wirklichen Oldtimer-Fahrer interessieren solche Regelungen eher wenig.

Meine :heuldoch: und jetzt könnt ihr auf mir rum hacken. :shocked:
 
TJ40

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Rinnsteingondoliere
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Die wenigsten Jeeper hier die mit einem H-Kennzeichen oder einer roten 07er fahren haben Interesse an Erhaltung eines Originalzustandes (Ausnahmen bestätigen die Regel) sondern möchten damit nur die lästigen TÜV-Hürden umgehen. Was da teilweise mit diesen Kennzeichen rum fährt hat mit Erhaltung von Kulturgut nix zu tun und ist letztendlich mit verantwortlich für diese Verschärfungen. Die wirklichen Oldtimer-Fahrer interessieren solche Regelungen eher wenig.
Das würde ich konform zu meiner eigenen Meinung genau so unterschreiben.

Ich habe mir das trara um die 07er lange bei den Ami Fahrern angesehen. Eigentlich schreien immer nur die, die ihre Kisten bis zur Unkenntlichkeit umbauen und verändern. Nicht selten mit leistungszuwächsen jenseits von gut und böse. Ich bezweifle allerdings, das diese Umbauten immer bis zu Ende gedacht wurden (...Bremsen, FW etc.). Steuervorteile für H und 07er sind ok. Aber die Fahrzeuge sollten genauso regelmäßig geprüft werden, wie alle anderen auch.
 
MarcusV8

MarcusV8

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Die wenigsten Jeeper hier die mit einem H-Kennzeichen oder einer roten 07er fahren haben Interesse an Erhaltung eines Originalzustandes (Ausnahmen bestätigen die Regel) sondern möchten damit nur die lästigen TÜV-Hürden umgehen. Was da teilweise mit diesen Kennzeichen rum fährt hat mit Erhaltung von Kulturgut nix zu tun und ist letztendlich mit verantwortlich für diese Verschärfungen. Die wirklichen Oldtimer-Fahrer interessieren solche Regelungen eher wenig.
Wenn du dich da nicht mal täuscht... Ich spreche hier mal nicht für die Jeepfahrer, was die betrifft da magst du wohl recht haben.

Auch als wirklicher Oldtimerfahrer interessiert mich so eine Regelung, da es eine unnötige Verschärfung des aktuellen Anforderungskataloges darstellt. Warum soll ein 60 Jahre alter Wagen mit Gebrauchsspuren
probleme bei der Zuteilung bekommen, nicht aber eine Concours-Restauration bei der meistens von den urprünglich verwendeten Materialien nicht viel übrig ist?

Einen schönen Rallyewagen aufzubauen ist dann nicht mehr möglich wenn man nicht gerade Originalteile verwenden kann. Nach dieser neuen Regelung dürfen viele sehr wertvolle und oft bestaunte Nachbauten großer Automobilhersteller kein H-Kennzeichen mehr bekommen.

Man sollte diese Angelegenheit meiner Meinung nach etwas differnzierter bertrachten und nicht nur davon ausgehen das der Nachbar seinen Trans Am oder Jeep aus den achzigern billig bewegen will...

Gruß
Marcus
 

XJoachim

Guest
Sorry, aber das ist halt mal meine Meinung. Wenn ich einen Wagen restauriere, dann will ich garantiert keine kleinen Beulchen in dem Fhrzeug, ganz zu schweigen von Kratzern und abgewetzten Sitzbezügen. Schaut euch mal die wirklichen Oldtimer an die hier mit H-Kennzeichen rum fahren. Ein Beulchen im Blech hätte für den Besitzer mindestens die selbe Wirkung wie ein mittlerer Schlaganfall.

Nein, ich bleibe bei meiner Meinung, ein verbeultes, abgenutztes Etwas hat für mich nicht den Anspruch auf Kulturgut, könnte ja jeder Messie seine Wohnung auch als Kulturgut bezeichnen lassen. Erhaltenswert wäre bei mir nach heutigen Vorgaben zumindest ein Zustand 2.

Zum Thema, wenn ich z.B. ein Fahrzeug neu lackieren lasse ist es kein Eingriff in die Originalität (ausser ich verpasse ihm irgendeine scheussliche Farbe die es so nie gab), auch die Entfernung von Beulen (klein oder gross) ist kein Eingriff in die Originalität. Wer hier für die Erhaltung von Abnutzungsspuren plädiert hat meiner Meinung nach kein wirkliches Interesse einen Wagen herzurichten sondern möchte sein Fahrzeug nur möglichst billig bewegen. Und nach der Kombi-Kfz ist dies das nächste Schlupfloch das gestopft wird und zwar meiner Meinung nach zu Recht.
 
Bodo XJ

Bodo XJ

Überzeugungstäter
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JEEP - was sonst?
Entschuldigung, auch wenn ich jetzt ein paar Leuten auf den Schlips trete, ich finde die Regelung OK.

Das H-Kennzeichen wurde geschaffen um den Leuten die Tausende und Abertausende in die Erhaltung und Restauration ihrer Wagen stecken zumindest die Möglichkeit einzuräumen diese etwas günstiger im Strassenverkehr zu bewegen.

Die wenigsten Jeeper hier die mit einem H-Kennzeichen oder einer roten 07er fahren haben Interesse an Erhaltung eines Originalzustandes (Ausnahmen bestätigen die Regel) sondern möchten damit nur die lästigen TÜV-Hürden umgehen. Was da teilweise mit diesen Kennzeichen rum fährt hat mit Erhaltung von Kulturgut nix zu tun und ist letztendlich mit verantwortlich für diese Verschärfungen. Die wirklichen Oldtimer-Fahrer interessieren solche Regelungen eher wenig.

Meine :angel: und jetzt könnt ihr auf mir rum hacken. :shocked:

:top: ... Joachim, passt die obige Aussage zu Dir ???

Ich habe beides - sowohl 'die Rote Nr.' als auch das H-Kennzeichen, aber für verschiedene Fahrzeuge. :heuldoch:

Die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen müssen genauso zum TÜV wie alle anderen Fahrzeuge.
H-Kennzeichen bedeutet 30 Jahre, original und erhaltenswerter Zustand ... oder so ähnlich.
Das H-Kennzeichen hat primär steuerliche und versicherungstechnische Vorteile, alle anderen
Anforderungen entsprechen dem „Standard-Fahrzeug“.
Darum verstehe ich "Dein Gemotze" nicht.

H-Kennzeichen und die 'rote Nr.' sind zwei völlig unterschiedliche Dinge ... Du unterscheidest auch
zwischen einem LJ80 und einem GC ... oder nicht? :wave: Beides Fahrzeuge mit 4 Rädern und 4WD ... .

Dass der aktive Unfug mit der 'roten Nr.' irgendwann beendet werden muss, ist aber auch klar und muss
nicht weiter diskutiert werden. Es nur schade, dass diesen Gesetzentwurf ein paar Dilltanten auf den Weg
gebracht haben.

Mein Standpunkt - darüber läßt sich aber sicherlich auch diskutuieren!

;)
Bodo



:shocked:
 
Maico

Maico

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bayr.Schwoab / Augsburger
die wenigsten hier fahren wirklich oldtimer mit "H" kennzeichen.
ok, ich versuche auch gerade meinen cj7 auf die 07er anzumelden,
was bei mir in augsburg eine riessige herausforderung ist. ich melde
ihn an, weil mir die standschaeden zu gross werden und es noch keine
andere moeglichkeit gibt ihn kostenguenstig zu bewegen.

zu meinen richtigen oldi, der musste ja bekanntlicher weise auch zum tuev
wegen der "h" zulassung. da wurden sogar die reifen und der auspuff
als "nicht orginal" bewertet. ich finde es ok. wenn man alle 2 jahre mal
dorthin faehrt.



 

XJoachim

Guest
@Bodo
Ich motze nicht, ich habe nur klar gestellt dass ich die Änderungen OK finde und diejenigen die sich lautstark über diese Änderungen beschweren eigentlich den Sinn eines H-Kennzeichens nicht verstanden haben.

@Maico
Ich nehme mal an dass das von dir gezeigte gute Stück weder Beulen noch abgenutzte Sitze hat :shocked: Sieht gut aus.
 
MarcusV8

MarcusV8

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Wenn man ein Fahrzeug neu lackieren lässt ist es sehrwohl ein Eingriff in die Originalität es werden ja schließlich nicht mehr die gleichen Lackrezepturen verwendet.
Sicherlich sind die heuteigen Lacke umweltvertäglicher usw, aber es geht ja drum den technischen stand dieser Zeit zu dokumentieren.
Warum sollte Mercedes Benz sonst von Spezalisten in mühevoller Handabeit alte Lacke aufpolieren lassen, wenn eine Neulackiereung für einen bruchteil des Geldes zu machen wäre?
Die von dir angesprochenen echten Oldtimerfahrer die einen Herzanfall bekommen wenn eine Beule im Fahrzeug ist mag es ja geben, und es gibt auch genug überrestaurierte Autos die in geheizten
Austellungsräumen nie mehr das Tageslicht erblicken werden. Wenn aber jemand Opa´s Käfer im Orginalzusand zuhause hat und keine H-Zulassung bekommen soll weil sich das Fahrzeug nicht im Zustand 2 befindet ( nach manchmal 50+ Jahren auch schwierig...) dann kann ich das nicht ganz nachvollziehen.
Viele Oldtimer die z.B. bei Veranstaltungen eingesetzt werden, erreichen den Zustand 2 ja gar nicht wegen der Gebrauchsspuren.
Ich spreche hier natürlich nur von Fahrzeugen die Technisch einem ordentlichen Zustand entsprechen.

Gruß
Marcus
 

Ungarnfreund

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Hi,

ich bin dabei meinen alten Opel Kadett Cabrio 1,6 i zu restaurieren.

Das Auto soll möglichst orginal sein.

Bei Ihm wird eine neue Lackierung notwendig sein.

Dann fahre ich noch ein alten Alfa Spider.

Den habe ich von einer alten Oma abgekauft, es war ihr 3. Auto,
sie meinte, Ford ist nicht so gut, der hat nur 20 Jahre gehalten ;-).

Dieses Auto steht in der Garage in meiner Ferienwohnung, schön warm
und trocken, wird ca. 900 - 1500 km im Jahr bewegt, ich versuche möglichst
den Orginalzustand zu erhalten. Es hat seit 1999 7 mal Regen gesehen,
ist nie im Winter gefahren, hat eine Hohlraumkonservierung und
bekommt demnächst wieder eine neue Hohlraumkonservierung.

Ok, das Verdeck wird grau...

Ist halt orginal.

Ok, Oma hat mal den Kofferraum geschlossen, leider stand eine Flasche
im Kofferraum - eine ganz kleine Beule, wirklich ganz klein.

Und jetzt ist der Ledersitz eingerissen, ok, ich könnte ihn neu beziehen.

Aber er soll möglichst orginal sein, also habe ich ein kleines Stück Leder
aufkleben lassen, das hat eine ältere Frau gemacht, die die Sitze von
Motorräder restauriert. Sie war von dem Auto so begeistert, das sie kein
Geld haben wollte, sondern eine Runde mit durchs Dorf fahren wollte...

Das Auto altert also mit Würde, kein Rost, aber man sieht den Zahn der Zeit,
aber ergrauen wir nicht alle mit der Zeit, bekommen nicht hier und da eine
Falte?

Und deswegen soll das Auto in 15 Jahren kein H-Kennzeichen bekommen?

Ich könnte kotzen!

Gruß

Michael
 

Pendagon

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Hallo,

heißes Thema:

Ich habe eine 1959er BMW Isetta, die seit dem ersten Jahr nun in 3.Generation in der Familie ist. Sie steht technisch und optisch gut bis sehr gut da. Es ist ein Oldi zum Anfassen, also kein Show-Objekt. Wenn ich mal anhalte zum Tanken oder auf einem Treffen bin, können gerne die Leut' sich mal reinsetzen, hab ich keine Probleme mit. Man sieht ihr auch ein bissl die 48 Jahre an, sie hat ja auch schon einiges erlebt... Nun hab ich grad diesen Schwachsinn gelesen und hoffe, dass es sich um einen schlechten Scherz handelt. Ich habe so langsam die Regelungs- und Bevormundungswut (v.a. verkehrstechnisch) satt.

Grüße

Alex
 

Eagle Eye

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Hi,

ich bin dabei meinen alten Opel Kadett Cabrio 1,6 i zu restaurieren.

[...]

Und deswegen soll das Auto in 15 Jahren kein H-Kennzeichen bekommen?

Ich könnte kotzen!

Gruß

Michael


das ist kein oldtimer. auch in 15 jahren nicht.
ich drücke dir die daumen, dass er dir bis dahin noch nicht weggerostet sein wird.


die oldtimer-regelung finde ich auch ziemlich dämlich.
weil sie nämlich aus jedem alten auto einen oldtimer machen kann.

das, was ich unter oldtimer verstehe, sind autos aus der zeit, als sie noch nicht zu hundert-tausenden gefertigt worden sind und noch nicht jeder 18-jährige einen neuwagen hatte.

aber dennoch gönne ich es jedem, wenn er eine lücke in unseren gesetzen findet, diese zu nutzen und damit zu sparen.


:shocked:
EE
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
:shocked: ... 15 Jahre ... das hat Nichts mit Oldtimer zu tun ... das reicht nicht einmal für einen Youngtimer!

Die Regelung mit 30 Jahre, nachgewiesener original Zustand, regelmäßig TÜV ... fand ich ganz gut.
Damit können "Kulturgüter" in einer breiteren Basis erhalten werden, weil es einfach bezahlbar ist.
Zu den Kulturgütern würde ich auch 30 Jahre alte Jeeps zählen ... .

Diese Regelung wäre fair ... aber das ist vielleicht nicht der Punkt!

Das Thema "rotes Kennzeichen" ist von zu Vielen ausgenutzt worden.
Die Regelung ist eigentlich gut, hat aber ein gigantisches Missbrauchspotential.
Da dieses Potential von diversen Zeitgenossen konsequent genutzt wird, wird
diese Regelung einfach gekippt ... nachvollziehbar, da soll sich bitte niemand
beschweren.

Gruß,
Bodo
 
jakyj

jakyj

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Das Thema "rotes Kennzeichen" ist von zu Vielen ausgenutzt worden.
Die Regelung ist eigentlich gut, hat aber ein gigantisches Missbrauchspotential.
Da dieses Potential von diversen Zeitgenossen konsequent genutzt wird, wird
diese Regelung einfach gekippt ... nachvollziehbar, da soll sich bitte niemand
beschweren.
Nun bring ned noch ne weitere zulassung in diesen thread, die roter 07er hat nix mit nem historischen Kennzeichen zu tun

Und unsere Jeeps, egal ob CJ, YJ oder XJ werden wohl nie in den genuss eines H Kennzeichen kommen, dafür werden sie viel zu stark modifiziert
 

Ungarnfreund

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das ist kein oldtimer. auch in 15 jahren nicht.
ich drücke dir die daumen, dass er dir bis dahin noch nicht weggerostet sein wird.
die oldtimer-regelung finde ich auch ziemlich dämlich.
weil sie nämlich aus jedem alten auto einen oldtimer machen kann.

das, was ich unter oldtimer verstehe, sind autos aus der zeit, als sie noch nicht zu hundert-tausenden gefertigt worden sind und noch nicht jeder 18-jährige einen neuwagen hatte.

aber dennoch gönne ich es jedem, wenn er eine lücke in unseren gesetzen findet, diese zu nutzen und damit zu sparen.
:shocked:
EE

Wieso soll das in 15 Jahren kein Oldrimer sein?

Und wegrosten tut er nicht, er steht in der Puszta in der Garrage bei ca. 40 % Luftfeuchtigkeit,
sieht keinen winter und Regen...


Alfa Spider - süß

Und was ist daran dämlich?

Es sind alte Autos, die für den Altag viel zu schade sind, die gehegt und gepflegt werden
und wirklich ein historisches Kultirgut darstellen!


Gruß

Michael
 
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verschärfung H Kennzeichen

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