Bodo XJ
Überzeugungstäter
SportyFrank schrieb:Leider reicht es nicht, wenn der Reifenhersteller es bescheinigt.
-
Mittlerweile weiß ich, dass ich kein Einzelfall bin. Zwei meiner Kollegen haben die selben Erfahrungen mit dem TÜV im Ruhrpott gemacht. ...
STOP - gefühlt werden hier Äpfel mit Birnen verglichen!
Der Reifenhersteller bestätigt bzw. seine technische Dokumentation bestätigt, dass sein Reifen
in einer bestimmten Größe auf eine bestimmte Felgengröße montiert werden darf.
Das ist u.A. nicht nur Hersteller, sondern auch vom Profil abhängig.
Diese Aussage kann nur vom Reifenhersteller kommen!
Damit ist nicht ausgesagt, dass diese Rad-Kombination (Felge/Reifen) auch auf einem bestimmten
Fahrzeug-Typ verwendet werden darf. Diese Abnahme muss im Zweifelsfall ein Gutachter machen.
Viele Gutachter können einen Umbau nicht 'wirklich' beurteilen und ziehen sich dann im Zweifelsfall
den Schuh erst gar nicht an ... . Verständlich, denn es geht um ihren Job.
Dann muss man sich einen geeigneten Ansprechpartner suchen - das kostet vielleicht auch was
Da der Gutachter auch seinen 'Kopf' hinhält für eine Eintragung, sollte man es selbst mindestens 'grob'
dokumentieren, dass der Gutachter nie auf die Idee kommt, dass es ein Problem geben könnte ... .
Wer hier von Service-Wüste schreibt, hat keinerlei Verständnis, um was es dabei wirklich geht