Palerider
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Hallo Leute,
hatte ja im Mai 2010 gepostet, dass die Sitzheizung nach dem Recall diesen Namen nicht mehr verdiente. Nun hier der Werdegang des Rechtsstreites :
Nach meiner Reklamation kam ein Angebot von Chrysler Deutschland, dass man mir eine Aftermarketheizung einbaut und ich die Hälfte der Kosten
von 200 Eu übernehmen sollte. Dazu müsse man aber auch andere Schalter verwenden, die man dann irgendwo plazieren müsste.
Das habe ich dankend abgelehnt und nach dem Telefonat mit dem netten Herrn der Rechtsabteilung von Chrysler in Berlin die Sache meinem Anwalt gegeben.
Zitat des Herrn : na dann gehen Sie doch vor Gericht, Sie werden sehen was dabei heraus kommt, nämlich nichts".
Mein Anwalt beantragte ein Beweissicherungsverfahren.
Termin bei einem Gutachter.
Der kam zum Schluss, dass das Steuergerät defekt sei und nur die zweite Heizstufe funktioniert, aber auch nur mit der Kraft der ersten Stufe.
Auf Stufe eins geht nix.
Nach einiger Zeit meldete sich meine Vertragswerkstatt mit dem Angebot von Chrysler, die Nachrüstung mit einer Aftermarketheizung komplett zu übernehmen.
Allerdings müssten sie dann 2 neue Schalter irgendwo anbringen ( wie in den 80ern als wir Kippschalter für die elektr. Antennen ins Armaturenbrett bohrten).
Auch das habe ich dann dankend abgelehnt.
Mein Anwalt schlug Chrysler einen Vergleich vor:
Sie bezahlen 600 Euro ( Preis des Steuergerätes ) und sämtliche Anwaltskosten.
Was soll ich sagen, die 600Eu hab ich und Chrysler zahlte nochmal knapp 2000 Eu für den Gutachter und Anwalt.
Das haben die Ihrem netten Mitarbeiter Herr .... von der Rechtsabteilung zu verdanken.
Freut mich immer wieder mit Chrysler Geschäfte zu machen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Euch allen gerne zur Verfügung.
HDonly
hatte ja im Mai 2010 gepostet, dass die Sitzheizung nach dem Recall diesen Namen nicht mehr verdiente. Nun hier der Werdegang des Rechtsstreites :
Nach meiner Reklamation kam ein Angebot von Chrysler Deutschland, dass man mir eine Aftermarketheizung einbaut und ich die Hälfte der Kosten
von 200 Eu übernehmen sollte. Dazu müsse man aber auch andere Schalter verwenden, die man dann irgendwo plazieren müsste.
Das habe ich dankend abgelehnt und nach dem Telefonat mit dem netten Herrn der Rechtsabteilung von Chrysler in Berlin die Sache meinem Anwalt gegeben.
Zitat des Herrn : na dann gehen Sie doch vor Gericht, Sie werden sehen was dabei heraus kommt, nämlich nichts".
Mein Anwalt beantragte ein Beweissicherungsverfahren.
Termin bei einem Gutachter.
Der kam zum Schluss, dass das Steuergerät defekt sei und nur die zweite Heizstufe funktioniert, aber auch nur mit der Kraft der ersten Stufe.
Auf Stufe eins geht nix.
Nach einiger Zeit meldete sich meine Vertragswerkstatt mit dem Angebot von Chrysler, die Nachrüstung mit einer Aftermarketheizung komplett zu übernehmen.
Allerdings müssten sie dann 2 neue Schalter irgendwo anbringen ( wie in den 80ern als wir Kippschalter für die elektr. Antennen ins Armaturenbrett bohrten).
Auch das habe ich dann dankend abgelehnt.
Mein Anwalt schlug Chrysler einen Vergleich vor:
Sie bezahlen 600 Euro ( Preis des Steuergerätes ) und sämtliche Anwaltskosten.
Was soll ich sagen, die 600Eu hab ich und Chrysler zahlte nochmal knapp 2000 Eu für den Gutachter und Anwalt.
Das haben die Ihrem netten Mitarbeiter Herr .... von der Rechtsabteilung zu verdanken.
Freut mich immer wieder mit Chrysler Geschäfte zu machen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Euch allen gerne zur Verfügung.
HDonly