Hallo Steffi,
Ich will die Freude nicht trüben, aber auch mit einem Gutachten müssen 31er Reifen auf Serienfelgen eingetragen werden. Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere, wie es so schön im amtsdeutsch heißt, entfällt nur im Fälle einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und auch da muss man darauf achten, ob nicht noch eine Anbaubescheinigung gefordert wird. Eine ABE gibt es bei Rädern eigentlich nur für Felgen, die mit Reifen in Seriengröße kombiniert werden. Vielleicht mal mit dem Gutachten (und ohne Auto) zum TÜV und die Sache prüfen lassen, bevor es bei der nächsten HU eine Enttäuschung gibt.
Gruß Clemens