Rubi42
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Das finde ich ein wichtiger Punkt. Einfach keine Unfälle bauen, welche die Scheinwerfer beschädigen, dann kann man nach dem Unfall beweisen, dass sie niemanden geblendet haben. Da auch zugelassene Scheinwerfer blenden können, müsste meiner Meinung nach nicht nur der kausale Zusammenhang, sondern auch der Nachweis, dass die Scheinwerfer geblendet haben, erbracht werden müssen. Meine Erfahrung zeigt aber, dass mein Hausverstand nicht wirklich mit dem Gesetz übereinstimmtzudem Blende ich niemanden, das ist die Hauptsache......
Ausserdem weiss der "Unfallpartner" ja nicht, dass die Scheinwerfer keine Zulassung haben...
In der Schweiz kann man eine Regressschutzversicherung abschliessen, die verhindert ein Regress bei grobfahrlässigem Verhalten (Ausnahme: Verstösse gegen das Raser- und Betäubungsmittelgesetz).
All die Leute, die hier wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis mahnen, sollen doch mal die Gutachten von ihren einstellbaren Längslenkern und Panhardstäben zeigen