Lkw Zulassung beim ZJ/ZG

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Hay Jeepers

Hab schon die suche bemüht,aber nichts brauchbares gefunden

Was muß man tun um eine Lkw Zulassung zu bekommen? (KEINE AUFLASTUNG)!
Oder anders gefragt,was will der Tüv sehen?

Reicht es dem Tüv wenn die Sitzbank entfernt wurde,eine durchgehende Holzplatte verschraubt ist und ein Trenngitter oder Trennwand hinter den Vordersitzen fest eingebaut wurde?

Lasst mal hören,vielleicht hat der ein oder andere von euch ja erfahrung damit,

Gruß Stefan
 

GCnintyfour

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Hallo,

ich kenn das nur von VW T3 Bus und den VW PKW Kombi, da heist es immer das die Seitenscheiben hinten fest zu geschweißt sein müssen und die hinteren Gurtanschlüsse auch zugeschweißt werden müssen, ich denke das wird auch für alle übrigen PKW gelten, die eine LKW Zulassung erwerben möchten. Halt zusätzlich noch zu deinen genannten Punkten.
 
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Ja Gurtaufnahmen zuschweißen würde ja wegfallen, wenn eine durchgehende Platte im ZJ verschraubt ist.

Vielleicht Meldet sich ja noch ein Experte der sich damit aus kennt
 

Hede

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Hallo,

lass es bleiben, keine Chance.

Ich hatte vor dem Jeep einen L200 Pickup, als LKW zugelassen. Das FA wollte aber PKW-Steuern, ich zahlte unter Vorbehalt. Heute bekam ich eine Mitteilung vom Finanzamt, dass die Angelegeheit höchstinstanzlich entschieden wäre.
GW gelten unabhängig ihrer Verkehrsrechtlichen Einstufungen beim FA als PKW.

Grüße

Hede
 
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Das heißt allso ,wenn ich auch vom Tüv eine Bauartveränderung (zweisitzer Lkw geschlossen)genehmigt und abgenommen bekomme,das das FA nicht damit einverstanden ist das es sich dann um einen Lkw handeld,derdann demendsprechend Besteuert wird?
 

GCnintyfour

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Ja genau, das ist hier auch zusätzlich auch noch so ein Problem, die schicken selbst noch leute vom FA los, die das vor Ort auch nochmal Prüfen, oder gleich so wie bei Hede, das sie das gleich als PKW weiter einstufen. Kann gut möglich sein, das das jetzt einheitlich in Deutschland so gehandhabt wird. Sehr große Probleme machen die ja auch mit den Chevrolet G20 Bussen, die eigentlich ne Wohnmobilzulassung haben sollten mit erhöhtem Mittelgang, aber nein, die innere Höhe reicht denen nicht, also nix WoMo nur PKW. Echt krass was die sich heutzutage alles einfallen lassen.

Das heißt allso ,wenn ich auch vom Tüv eine Bauartveränderung (zweisitzer Lkw geschlossen)genehmigt und abgenommen bekomme,das das FA nicht damit einverstanden ist das es sich dann um einen Lkw handeld,derdann demendsprechend Besteuert wird?

genau so hast du dies richtig verstanden. So ist es.
 
GerhardV8

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Meiner Erfahrung nach ein hartes Brot.

Laut Aussage des Blaukittels --> Sitzbank hinten raus, Gurtschlösser raus und Löcher verschweissen es müssen am Schluss 2/3 als Ladefläche vorhanden sein, Türen hinten dürfen von aussen nicht zu öffnen sein, ausser der Heckklappe (fast jeder Furzkastenwagen hat min. eine Schiebetüre) :devil:
Fenster können bleiben, besser aber Fenster raus und verblechen (kommt auf das zuständige FA an) usw usw.
Ausserdem gibt er keine Garnatie das wenn der TÜV das als LKW umschreibt, das FA mitmacht.
So what ??? :D


Also hab Ich´s gelassen und mir nen Kastenwagen mit LKW Zulassung gekauft.
Gut, Steuern um die 100öre, dafür bischen mehr Versicherung ist ja schliesslich ein LKW auch OK.
Feinstaubplakette ? Nein, wärs ein PKW ja, ist aber ein LWK also keine.

Bevor Ich den 5.2er gekauft habe, hatte Ich mit einen Chevrolet Blazer K5 Diesel geliebäugelt, also den Verkäufer angerufen Besichtungstermin vereinbart, hingefahren, klar den nehm Ich hat ja LKW Zulassung (gedanklich),
den Verkäufer hatte Ich nochnicht zugesagt.
Doch wie auch immer hatte Ich dann am nächsten morgen die Eingebung mal unser hiesiges FA anzurufen....was du wolle ich nix verstehn. Also bin Ich selber hingefahren mit der Briefkopie des K5. Hier ist das auf einmal kein LKW mehr und würde ganz normal als PKW zugelassen, das ist von FA zu FA verschieden egal was im Brief steht.

Mir wars dann echt zu blöd mich mit diesen Hirnheinern rumzustreiten und habs gelassen :motz:
 
Powerbrecher

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Sparen tust ja eh nur 190 Euro im Jahr, war ja auch nur so eine idee,bevor die Steuern richtig steigen,ich zahl jetzt für meinen ZG ja e nur 360 Euro im Jahr viel ist das ja nicht.
Da ich ja meist alleine fahre.oder halt zu zweit dachte ich,machste mal nen Lkw von,geht ja bei anderen auch.und wenn man dann 190 Eur in den Tank stecken kann, ist doch gut,freut sich der 8 ender
 
Gurti

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LKW Zulassung heißt trotzdem PKW Steuer, dazu kommt höhere Versicherung und das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
 

Alkesh

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es gab da mal so eine regelung mit kombinationskraftwagen. die pickups sind grundsätzlich als lkw-steuerberechtigt wenn du nachweislich nen gewerbe(hausmeisterei,bau... usw) hast. feinstaubplakette gibts auch am LKW!!! dort sogar wichtiger wie beim pkw.

es gibt nur 2 vorteile: die versicherungsprämie beginnt immer mit 100%. nach 3 jahren bist auf 50%. weniger gibts nicht. aber mehr wie 100 auch nicht. und steuern geht nach zgw.
wichtig ist noch- unter 1t nutzlast. und da wirds beim jeep eng. in meinen papieren steht was von 1650kg leer und 2810kg max. das wäre dann über 1t. wichtig ist noch die einstufung der nutzung. gewerblicher güterverkehr ist extrem teuer. ein bsp. mein damaliger vw lt 2.8TDI 158ps hatte ne nutzlast von 1,3t. das zusammen mit gewerblichem güterkraftverkehr macht summa summarum 4500-12000 euro versicherung/jahr!!!
unter einer t sind nur 1000 euro.

nachteil ist der ärger mit dem FA und sonntagsfahrverbot beim hängerbetrieb. dann die umbauaktion, die eintragung, der schlechte wiederverkauf. und und und.
 

v8man

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Willst du nur steuer sparen? denn bauen eine KLR ( D3) oder Minikat rein denn hast du eine billiger Steuersatz, wahrscheinlich billiger den du umbauen zum LKW kann, und spart alle die arge mit der FA und Tuv.
 
Tordi

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Alkesh & Gurti - das Sonntagsfahrverbot für Lkw unter 3.5to. mit Anhänger im privaten Einsatz gibt es nicht mehr.

Ansonsten bringt eine Lkw-Zulassung finanziell eher garnix, wenn das FA den Umbau überhaupt steuerlich anerkennt.

Das ist allenfalls ein Weg für Fahranfänger, um bei der Versicherung mit einer niedrigeren Prämienstufe einzusteigen. Die SF-Klassen kann man aber m.W. anschließend nicht direkt zu einer Pkw-Versicherung mitnehmen.
 

Alkesh

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@ tordi. die sf-klasse kannst du sehr wohl übernehmen. aber nur die SF-klasse. also sf3 ist 50% bei lkw und bei pkw sinds dann 70-80% je nach versicherung. mein schwiegervater macht versicherungsmakler, es ghet lt seine aussage problemlos.

sonntagsfahrverbot:

hier was zum lesen:
Gemäß § 30 Absatz 3 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen an Sonntagen und Feuertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Jedoch kann die Straßenverkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller gemäß § 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO hiervon Ausnahmen genehmigen.

Folglich wären Sie nach dem Gesetzestext der StVO verpflichtet gewesen, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Jedoch scheint sich die letzte Verkehrsministerkonferenz am 09./10.10.2007 darauf geeinigt zu haben, dass unbeschadet der gesetzlichen Regelung des § 30 Absatz 3 StVO das Sonntagsfahrverbot nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden, gelten soll. Daraufhin haben nach meinen Recherchen einige Bundesländer (z.B. NRW) an ihre Verwaltungen interne Verwaltungsanweisungen erlassen, die entsprechendes regeln sollen. Einige Bundesländer, wie z.B. Bayern, haben hingegen keine solchen Verwaltungsanweisungen erlassen. Ob eine solche Verwaltungsanweisung für das Bundesland gilt, indem sie von der Polizei angehalten wurden, müsste bei Vorliegen des Bundeslandes gesondert geprüft werden.

@ v8schmidti

es geht nur darum- wenn das FA streikt. mein 79 camaro hatte auch lkw-zulassung. die ersten 3 jahre hatte ich keine probleme, dann kam das FA drauf und der ärger ging los. bei einer 6,3L maschine ohne kat wirds schnell teuer.

gruß thomas
 
Tordi

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sonntagsfahrverbot:

hier was zum lesen:
Was Du da zitierst ist längst überholt :devil:

Die Ausnahmegenehmigungen gibt es in jedem Bundesland, auch in Bayern. Hatte das vor einiger Zeit hier schon mal mit diversen Links (auch zu den Ausnahmegenehmigungen) eingestellt, bin aber grad zu faul zum suchen.
 

Alkesh

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die alte reglung war schwachsinn. aber heut bekommst für alles ausnahmegenehmigungen.
ich weis wovon ich rede, habs mehrmals durch- ist ja mein job.
 
Powerbrecher

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Tordi hat recht
Fahrverbot mit anhänger Sonntags ist Mumpitz,erst ab 3,5 to

Ich war heute beim TÜV Nord,der gute Mann sagte,klär das erstmal mit deinem FA,
Wenn die sagen die besteuern den Jeep,wenn er dann Umgebaut wurde,nach LKW geschlossener Kasten.

Dann bauste die Sitzbank aus,die Gurtschlösser aus,und machste ne Trennwand rein,und du bekommst von mir die Abnahme eier Bauartveränderung.

Ich hab ihn natürlich drauf angesprochen,wegen Löcher zuschweißen,Fenster mit Bleche ersetzen,usw.
er sagte darauf hin,brauchste nicht,was ist wenn du ihn Verkaufen willst,zurrückbauen ist dann nicht,
genau,hab ich mir gedacht,ich denke mal der Blaukittel ist inordnung.

Also Finanzamt Fragen,und noch den Versicherungsfutzi fragen ob die Versicherung dann günstiger ist.
 
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