Det65 hat Recht, für eine Abnahme mit Teilegutachten muß die EG-Typengenehmigungsnummer des Fzg. im TGA aufgeführt sein...JK oder JL ist da weniger relevant.
Vorsicht bei Importfahrzeugen ! Die bekommen bei Import eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt und damit muß später ALLES per Einzelabnahme abgenommen werden.
Ich wäre auch vorsichtig bei den Angaben „Tüv Abnahme bei uns im Haus möglich“...
Nicht immer liegt es an „Geheimgutachten“, oft haben die Händler einen Prüfer an der Hand, der sehr gefällig (oft zu gefällig) abnimmt...
Faustregel: Was legal abnahmefähig ist, ist auch bei anderen Prüfstellen abnahmefähig