Anhängelast erhöhen ?!

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Xrod

Selberschrauber
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Hallo an alle.
Hatt von Euch schon jemand versucht die ungebremmste Anhänge last am TJ zu erhöhen ?

450 Kg sind echt dürftig, 750 Kg würde ich brauchen.

Es wurde zwar schon mal diskutiert, aber da kam ja eigentlich nix dabei raus.

Dann , könnte ich mich eigentlich auf § 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht berufen ?

Ich war heut beim Ortsansäsigen TÜV und der sagte ohne Freigabe vom Hersteller geht gar nichts !
So, von Crysler gibts die nicht !

Aber in § 42 , 2. Absatz steht : Hinter Krafträdern u. Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat ;Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 Kg erhöten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 Kg betragen.

Meine Frage jetzt, da alles zutrifft , dürfte doch einer eintragung von 750 Kg nix im Wege stehn, auch ohne Herstellerfreigabe.

Im voraus Danke, Thorsten
 
tklein9

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Du hast es schon selber geschrieben. Die Einschränkung kommt durch das Wort "höchstens". Dies bedeutet, dass auch andere Einschränkungen (technischer Art) diesen Wert herabsetzen können. Beim TJ ist das ganz klar die Bremsanlage. Hinten liegen Trommeln vor, und vorne ist die Dimensionierung auch nicht ausreichend, um mit einem Gespanngewicht von maximal beladenem Zugfahrzeug plus 750kg Anhänger z.B. ein 12%iges Gefälle auf einer Strecke von mehreren Kilometern (wie z.B. am GroßGlockner) sicher zum stehen zu bekommen. Darum gibt der Hersteller auch keine Freigabe....

Ausweg: Bremsanlage modifizieren und dann Einzelabnahme beim TÜV. Wird aber so teuer, dass ein gebremster 1000kg-Anhänger sicherlich deutlich günstiger wäre....

/Thomas
 
jakyj

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was für nen TJ hast du eigentlich, die rubis die anfänglich auch nur 450KG hatten, konnten später auf 750/2000kg erhöht werden, da gab es auch irgendwas offizielles von chrysler
 

Xrod

Selberschrauber
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Ich hab einen 2,4er .
Aber nix dedo trotz war ich bei der Polizei, mit dem Wisch vom § 42 in der Hand und siehe da, die sagten rein Rechtlich dürfte dem nichts im Wege stehen.
Also, muß ich nur noch einen guten Achter eh, Gutachter finden der sich mit Geländewagen auskennt und den dazugehörigen Ausnahmebestimmungen.

Denn mit den Bremsen hats Technisch nix zu tun, nur Crysler hats sich 1996 einfach gemacht und den ungebremsten Wert nicht testen lassen , sondern von den USA übernommen.

Aber trozdem Danke für eure Antworten !
 

wranglerwolfi

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Hallo JAKYJ,

hab einen 06 TJ ......450 ungebremst 1920kg gebremst !!!

Wolfi grüßt
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... Beim TJ ist das ganz klar die Bremsanlage. Hinten liegen Trommeln vor, und vorne ist die Dimensionierung auch nicht ausreichend,
um mit einem Gespanngewicht von maximal beladenem Zugfahrzeug plus 750kg Anhänger z.B. ein 12%iges Gefälle auf einer Strecke
von mehreren Kilometern (wie z.B. am GroßGlockner) sicher zum stehen zu bekommen. Darum gibt der Hersteller auch keine ...
Hi Thomas,

bitte nicht persönlich nehmen - aber subjektiv ist das absoluter Quatsch!

Kennst Du die Bremsanlage vom XJ ... und trotzdem gibt es diverse XJ mit einem zGG für den Zug von 5t bis 6t und 'angeblich' auch darüber.
Kennst Du dafür eine Freigabe von Jeep ... :beerchug:
Mein alter XJ hatte ein zGG von ca. 2.8t mit einer AHK von über 2.5t ... mit einer original Bremsanlage (habe den genauen Wert der AHK vergessen).
Mein aktueller XJ hat ein zGG von ca. 2.8t mit einer AHK mit ca. 3.3t ... mit einer original Bremsanlage.

Übrigens - eine 4-Disk-Brake schafft nicht unbedingt bessere Verzögerungswerte.
Habe mich lange genug damit beschäftigt und mein aktueller XJ nutzt so eine 4-Disk-Brake ... .

:beerchug:
Bodo
 

Xrod

Selberschrauber
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Mir is auch klar, das der TJ keine super Bremse hat .
Nur ich berufe mich halt auf den § 42 der StVzo, in der eine " AUSNAHMEGENEHMIGUNG" steht die für Geländefahrzeuge zutrifft. Die Kriterien die das Auto dafür braucht sind keine super Bremse.
Deswegen wird es eine Ausnahmegenehmigung sein :rolleyes: .

Nur wofür gibt es Gesetze wenn sich noch nichtmal der TÜV dran hält :beerchug: .

Ich dachte ich wär der einzigste Böse :beerchug: :wacko:
 
tklein9

tklein9

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@Bodo:

Nehm ich Dir absolut nicht übel. Allerdings verwechselst Du eine Kleinigkeit, wenn Du über die maximalen Zuggewichte sprichst: Das sind nämlich immer gebremste Anhänger, also Eigenbremse an Bord. Hier geht es aber einzig und allein um den Eintrag für einen UNGEBREMSTEN Anhänger....

Bin selbst auch beruflich mit dem Thema beschäftigt und kann Dir daher immer wieder die Herstellerargumentation bestätigen (siehe Bergabfahrten über lange Distanzen mit "steilen" Gefällen). Ich würde das als Hersteller auch nicht anders machen, da ich sonst dafür gerade stehen müsste. Wenn irgendjemand (z.B. TÜV) eine anderslautende Eintragung macht, verantwortet er das selber.

Gruß
Thomas
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... verwechselst Du eine Kleinigkeit, wenn Du über die maximalen Zuggewichte sprichst: Das sind nämlich immer gebremste Anhänger,
also Eigenbremse an Bord. Hier geht es aber einzig und allein um den Eintrag für einen UNGEBREMSTEN Anhänger....
... das als Hersteller auch nicht anders machen, da ich sonst dafür gerade stehen müsste. Wenn irgendjemand (z.B. TÜV) eine
anderslautende Eintragung macht, verantwortet er das selber ...
Hi Thomas,
es ist genau so, wie Du es beschrieben hast ... und trotzdem hast Du mich nicht verstanden (vielleicht schreibe ich auch zu kompliziert!)

Zurück zu meinen Jeeps - soweit ich weiß, gibt es von JEEP für diese Fahrzeuge keine Freigabe für die angesprochenen Anhängelasten.
Dass die entsprechende Einträge möglich waren, lag am Hersteller der jeweiligen AHK. Er lieferte die notwendigen Daten ... . :beerchug:

:beerchug:
Bodo
 
Dark

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Nur ich berufe mich halt auf den § 42 der StVzo, in der eine " AUSNAHMEGENEHMIGUNG" steht die für Geländefahrzeuge zutrifft.
@Xrod
Aber der Hersteller bestimmt, was mit seinem Fahrzeug grundsätzlich möglich ist bzw.
was er für vetretbar und sicher hält. Wenn Du aber einen Ingenieur findest, der Dir
bescheinigt, dass Deiner was anderes zu leisten im Stande ist, so ist das ja auch ok.
Nur mach Dir keine allzugrossen Hoffnungen - bei einem seriösen Prüfer werden
fahrphysikalische Versuche gemacht werden müssen. Das kostet - wenn es Dir das
den Aufwand wert ist - dann viel Glück! :beerchug:

Allradbremse bedeutet, dass beim Bremsen auch der Allradantrieb mit zugeschaltet
wird - jedenfalls hoffe ich, dass ich mich da jetzt recht entsinne. Seit wann ist das am
TJ der Fall? Soweit ich weiss, gibt es sowas nur bei Traktoren etc.

Edit:
Gerade mal geschaut - da gibt es unterschiedliche Auslegungen.

Gruss,
Dark.
 
Dark

Dark

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Allradbremse bedeutet, dass beim Bremsen auch der Allradantrieb mit zugeschaltet
wird - jedenfalls hoffe ich, dass ich mich da jetzt recht entsinne. Seit wann ist das am
TJ der Fall? Soweit ich weiss, gibt es sowas nur bei Traktoren etc.
Nee, stimmt nicht so ganz. Ist nur ein Sonderfall bei bestimmten Traktormodellen.

Ansonsten ist damit in der StVZO die gleichzeitige Betätigung von allen am Frahzeug
vorhandenen Bremsen mit einem einzigen Pedal gemeint.

Gruss,
Dark.
 

Daihatsu

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Hallo an alle.
Hatt von Euch schon jemand versucht die ungebremmste Anhänge last am TJ zu erhöhen ?

450 Kg sind echt dürftig, 750 Kg würde ich brauchen.

Es wurde zwar schon mal diskutiert, aber da kam ja eigentlich nix dabei raus.

Dann , könnte ich mich eigentlich auf § 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht berufen ?

Ich war heut beim Ortsansäsigen TÜV und der sagte ohne Freigabe vom Hersteller geht gar nichts !
So, von Crysler gibts die nicht !

Aber in § 42 , 2. Absatz steht : Hinter Krafträdern u. Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat ;Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 Kg erhöten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 Kg betragen.

Meine Frage jetzt, da alles zutrifft , dürfte doch einer eintragung von 750 Kg nix im Wege stehn, auch ohne Herstellerfreigabe.

Im voraus Danke, Thorsten
.....das vernünftigste u.billigste wäre nen gebremsten 750kg Hänger kaufen und fedisch iss aber nur meine Meinung
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
.....das vernünftigste u.billigste wäre nen gebremsten 750kg Hänger kaufen und fedisch iss aber nur meine Meinung
Subjektiv ist die günstigste Variante, eine AHK mit den gewünschten Daten anzuschaffen ... aber das habe ich schon mal
mit anderen Worten versucht zu erklären ... lassen wir es dabei!

... `nen gebremsten 750kg-Hänger ist u.U. eine Alternative, z.B. meiner





... war in der Größenordnung von 270,- Euro zu haben.
Die abgebildete Bereifung&Felgen mußte ich nachrüsten, sowie ein Radlager wechseln.
Inzwischen hat er auch die 100km/h-Zulassung geschafft und das bei über 50 Jahre nach EZ ... .

Nur mal so nebenbei :beerchug:

:beerchug:
Bodo
 
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