WolfgangK
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So, nachdem ich nun meine in 3-2-1 günstig ersteigerte, nagelneue, abnehmbare (!) Brink AHK geliefert bekommen habe gehts ans Anbauen.
Davor aber eine kurze Frage an die schweizer Spezialisten:
Muss ich in CH eine AHK eintragen lassen oder gilt hier dasselbe Recht wie in der EU?
In D/EU gilt:
'... Anhängekupplungen die ab dem Jahr (ca.) 1996 gebaut wurden, haben in der Regel alle eine sogenannte EURO Prüfung (EC94/20).
Falls Ihr Fahrzeug ebenfalls ein EU Prüfzeichen besitzt ..... reicht es vollkommen aus wenn Sie die Anbauanleitung (diese gilt als ABE) mitführen....'
Und vielleicht noch 'ne Frage an die Elektrofreaks: Am Kabelbaum gibt es eine rote und eine rot/gelbe Leitung, die jeweils mit +12V (Batterie) bezeichnet ist und je mit 10A abgesichert wird. Sind das beide 12V Dauerplus oder ist eine davon geschaltet Plus (Zündung)? Any Idea?
Davor aber eine kurze Frage an die schweizer Spezialisten:
Muss ich in CH eine AHK eintragen lassen oder gilt hier dasselbe Recht wie in der EU?
In D/EU gilt:
'... Anhängekupplungen die ab dem Jahr (ca.) 1996 gebaut wurden, haben in der Regel alle eine sogenannte EURO Prüfung (EC94/20).
Falls Ihr Fahrzeug ebenfalls ein EU Prüfzeichen besitzt ..... reicht es vollkommen aus wenn Sie die Anbauanleitung (diese gilt als ABE) mitführen....'
Und vielleicht noch 'ne Frage an die Elektrofreaks: Am Kabelbaum gibt es eine rote und eine rot/gelbe Leitung, die jeweils mit +12V (Batterie) bezeichnet ist und je mit 10A abgesichert wird. Sind das beide 12V Dauerplus oder ist eine davon geschaltet Plus (Zündung)? Any Idea?