AHK: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Diskutiere AHK: Eintragungspflichtig in der Schweiz? im Grand Cherokee ZJ, ZG Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; So, nachdem ich nun meine in 3-2-1 günstig ersteigerte, nagelneue, abnehmbare (!) Brink AHK geliefert bekommen habe :a060: gehts ans Anbauen...
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WolfgangK

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So, nachdem ich nun meine in 3-2-1 günstig ersteigerte, nagelneue, abnehmbare (!) Brink AHK geliefert bekommen habe :a060: gehts ans Anbauen.

Davor aber eine kurze Frage an die schweizer Spezialisten:

Muss ich in CH eine AHK eintragen lassen oder gilt hier dasselbe Recht wie in der EU?

In D/EU gilt:

'... Anhängekupplungen die ab dem Jahr (ca.) 1996 gebaut wurden, haben in der Regel alle eine sogenannte EURO Prüfung (EC94/20).

Falls Ihr Fahrzeug ebenfalls ein EU Prüfzeichen besitzt ..... reicht es vollkommen aus wenn Sie die Anbauanleitung (diese gilt als ABE) mitführen....'


Und vielleicht noch 'ne Frage an die Elektrofreaks: Am Kabelbaum gibt es eine rote und eine rot/gelbe Leitung, die jeweils mit +12V (Batterie) bezeichnet ist und je mit 10A abgesichert wird. Sind das beide 12V Dauerplus oder ist eine davon geschaltet Plus (Zündung)? Any Idea?
 
Murphy Law

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Das man in D die Anhängerkupplung nicht mehr eintragen lassen muss, is mir NEU :a060:

Hab ich da wirklich was verpasst :a060: :yes:
 

WolfgangK

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@ Matthias: Nö, einen richtigen Schaltplan hab ich nicht, nur einen Belegungsplan. Und der unterscheidet nicht zwischen rot und rot/gelb. Beides ist 'Batterie 12V'
 
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Dauerplus braucht die Box, damit auch bei ausgeschalteter Zündung Warnblinker und Standlicht funktionieren.
Ich würde nun alle Lampen wie vorgesehen anschließen und das dann mit den beiden Kabeln einfach ausprobieren.

Gruß,
Matthias
 
BlackZJ

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Ich bin zwar kein Spezialist auf dem Gebiet, aber bisher musste ich jede AHK eintragen lassen.
(Ausser das hat sich in den letzten paar Wochen geändert)

Gruss
Mat
 
Miller

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Ich bin zwar kein Spezialist auf dem Gebiet, aber bisher musste ich jede AHK eintragen lassen.
(Ausser das hat sich in den letzten paar Wochen geändert)
Das ist nach wie vor so...
 
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Hier die Lage für D:
"Nach § 19 Abs. 3 Nr. 2a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die für ein Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bei Änderungen durch Anbau von Teilen u. a. nicht, wenn für diese Teile eine EWG-Typgenehmigung nach europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet worden sind. Dabei ist es unerheblich, von welcher Genehmigungsbehörde in einem Mitgliedstaat der EG die Genehmigung erteilt wurde. Eine Abnahme des ordnungsgemäßen Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) ist in diesen Fällen nicht
gefordert.
Unabhängig davon ist die Frage zu behandeln, ob ein solcher Kupplungsanbau durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren zu vermerken ist. Nach § 27 Abs. 1 StVZO brauchen Änderungen am Fahrzeug erst bei der nächsten Befassung gemeldet werden. Jedoch muss nach Abs. 1a z. B. eine sich durch den Anbau der Kupplungseinrichtung eventuell ergebende Änderung der zulässigen Anhängelast unverzüglich gemeldet werden. Auch im Zusammenhang mit den Änderungen der Fahrzeugpapiere ist eine Beteiligung eines aaSoP nicht gefordert. "
Da ich nur wg. der Eintragung der AHK bei der Zulassungsstelle war (ich wollte das Heftchen nicht dauernd mitschleppen) haben die mich nach Hause geschickt. Nächste Befassung seien z.B. Adress- oder kennzeichen wechsel.

Gruß,
Matthias
 
Beat

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Nach dem Link hier müsste ein Plus zum Laden der Batterie im Wohnwagen vorgesehen sein. Nicht ein Dauerplus nehmen, damit die Batterieen bei ausgeschaltetem Motor getrennt sind.

http://www.anhaenger-oswald.de/Tips_und_In..._und_infos.html

Auf der MFK wird nur geprüft ob die Kabel richtig angeschlossen sind. Also Licht, Blinker, Bremse. Ob Dauerplus vorhanden ist wird nicht geprüft. Wenn Du also keinen Wohnwagen ziehst ist das nicht zwingend notwendig.

Gruss Beat
 

WolfgangK

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... wenn man AHK's in CH eintragen muss, werde ich mit dem Anbau noch eine Weile warten. Zum Jahresende kommt das Auto eh nach Deutschland und bis dahin brauch ich sie nicht unbedingt.

Aber Matthias's Kommentar zum Dauerplus war wichtig. Ohne Dauerplus auf der Elektronikbox funktioniert die Warnblinkanlage nicht. Das Standlicht würde wahrscheinlich tun, das wird direkt am Rücklicht abgegriffen. Aber die Original-Blinkerkabel werden durchtrennt und laufen über die E-Box.


Weiss jemand, ob es hinten im Auto irgendwo Dauerplus zum Abgreifen gibt? Oder muss ich ein Kabel bis zur Batterie ziehen?
 
BlackZJ

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Ob da schon ein Dauerplus vorhanden ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Aber, ein neues Kabel einziehen ist ja auch kein Problem und schnell gemacht. Und wenn du noch andere Verbraucher an diesen Dauerplus anschliessen willst/musst, ist ein neues Kabel mit einem anständigen Querschnitt sowieso die bessere Wahl. Ich persönlich bin halt kein Fan von "ich zapf mal irgendwo ab".

Gruss
Mat
 

WolfgangK

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Hi Mat, mir ist eingefallen, dass es im Kofferraum ja eine 12V Steckdose gibt. Die sollte eigentlich dafür ganz gut passen, die ist abgesichert und der Kabelquerschnitt reicht für ein paar Anhänger-Rücklichter locker aus.

Mal testen, ob die Dauerplus hat.....
 
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Nach dem Link hier müsste ein Plus zum Laden der Batterie im Wohnwagen vorgesehen sein. Nicht ein Dauerplus nehmen, damit die Batterieen bei ausgeschaltetem Motor getrennt sind.

http://www.anhaenger-oswald.de/Tips_und_In..._und_infos.html

Auf der MFK wird nur geprüft ob die Kabel richtig angeschlossen sind. Also Licht, Blinker, Bremse. Ob Dauerplus vorhanden ist wird nicht geprüft. Wenn Du also keinen Wohnwagen ziehst ist das nicht zwingend notwendig.

Gruss Beat
Für den Lade-/Zusatzverbraucheranschluß ist ein separates Kabel zu verlegen. Das läuft a) nicht über die Box und sollte b ) nur über ein Relais (vom geschalteten Plus gesteuert) oder besser einen Batteriewächter á la Kühlbox und eine extra Sicherung angeschlossen werden.

Hi Mat, mir ist eingefallen, dass es im Kofferraum ja eine 12V Steckdose gibt. Die sollte eigentlich dafür ganz gut passen, die ist abgesichert und der Kabelquerschnitt reicht für ein paar Anhänger-Rücklichter locker aus.

Mal testen, ob die Dauerplus hat.....
Das wär eine Variante - ich würde aber aus Sicherheitsgründen dazu raten, extra Kabel nach vorne zu legen. Nicht, dass mal jemand die Steckdosensicherung killt und am Hänger wird es dunkel :a060:

Gruß,
Matthias
 
robby.k

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Beat hat seine letztes bewilligen lassen, denke das er es nicht zum Spaß gemacht hat.
Meine war schon dran daher weiß ich es nicht genau, kannst aber auch direkt beim Srassenverkehramt
anrufen, dann hast du eine sichere Aussage.

Gruß

Robby
 

WolfgangK

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So, jetzt muss ich diesen Thread mal wieder aufwärmen:

Mein GC wird vorerst doch in der Schweiz zugelassen bleiben und ich möchte meine AHK offiziell eintragen lassen.

Wie geht denn nun so was in der Schweiz? Wer ist dafür zuständig? Das Strassenverkehrsamt?

Ich habe eine detaillierte Einbauanleitung und die Bedienungsanleitung des Herstellers (Brink). In Deutschland reicht es, das Zeugs mitzuführen. Aber reicht das auch für eine Eintragung in CH? Oder brauche ich dazu noch ein spezielles Gutachten?

Wenn ich die AHK montiert habe, wo gehts dann als nächstes hin?

Gruss Wolfgang
 
BlackZJ

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Hi

hab' mich letztens nochmals informiert.
Es ist so, dass du während der Zeit, in der Nachprüfungen stattfinden (normalerweise zwischen 11:00 - 11:30 Uhr) unangemeldet beim Strassenverkehrsamt aufkreuzen kannst und dort ein Test machen musst, ob die Belegung des Steckers stimmt. Dazu brauchst du keinerlei Papiere.

Wenn das Elektrische funktioniert, wird im Fahrzeugausweis das max. Zuglast eingetragen und das wars.

Gruss
Mat
 
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AHK: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

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