Hallo,
selbst einfärben folieren ist heute nicht meht legal machbar
Es gab mal eine Bestätigung siehe unten, die war so was wie ein Freifahrschein für alles in der Richtung (ca. mitte 90er Jahre). Die Firma gibts glaub ich nicht mehr und zu dem ABE oder eben Bestätigung gibt es viele Gerüchte und Diskusionen in verschiedensten Foren.
Ich hab meine Leuchten zu der Zeit mit Tönungsspray gespritzt (war auch variabel von der Tönung, je nach Farbschichten).
Hatte nie Probleme mit Tüv oder Polizei
und ja ich hab das Zettelchen noch
Gruß Ramon
Textausschnitt:
BESTÄTIGUNG
für die firma von Muschwitz GmbH & CO KG, in der breite 18 78354 Sipplingen über
vom serienzustand abweichende leuchten an kraftfahrzeugen.
auf antrag der og firma wird für vom serienzustand des betreffenden kfz abweichende beleuchtungseinrichtungen eine bestätigung über die zulässigkeit im geltungsbereich der StVZO erstellt. vorab kann bestätigt werden, das der austausch der serienleuchte gegen die abweichende leuchte grundsätzlich unter folgenden vorraussetzteungen
zulässig ist, ohne das eine begutachtung des umgerüsteten fahrzeugs nach §19 Abs. 3 StVZO erforderlich wird:
1. die abweichende leuchte (i.a anders eingefärbt als die serienleuchte) besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE-bzw. EG-prüfzeichen.
2. die abweichende leuchte weist die gleiche größe,ein- und anbaulage wie die serienleuchte auf.
3. bei kombineirten leuchten muss die gleiche anzahl der leuchten vorhanden sien. falls dies nicht der fall sein sollte (z.B bei heckleuchteneinhaiet fehlt der rückstrahler),muss die fehlenede leuchte zusätzlich in den vorgeschrieben anbaumaßen - und ggf.schaltvorschriften montiert werden
Garching, den 20.03.1995
(datum der bestätigung)
rechts stehet dann :
der amtlich anerkannte sachverständige Dipl. Ing. H. Indra
und zu letz:
AUSGABE DER BESTÄTIGUNG
diese bestätigung wird mit unten angegeben datum ausgegeben und mit originalstempel und - unterschrift bestätigt.
sipplingen, den 20.märz. 95
dann der stempel von der firma, von muschwitz/sipplingen