Wartung und Inspektion immer beim Händler?

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hydro

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Die Verlängerung der Garantie auf inzwischen 6 bzw 8 Jahre ist nett. Aber die Preise beim Vertragspartner exorbitant. Bleibt ihr beim Jeephändler, in der Hoffnung dass auch Kulanzanfragen positiv beschieden werden? Oder geht ihr zu einem Schrauber mit gleichem Sachverstand aber realistischen Preisen?
 
Headman

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Die Gretchenfrage...ich mache ausser den Vorgeschriebenen Inspektionen zum Erhalt der Garantie alles selbst -hab also immer nur minimalste Inspektionskosten - zumal ich sogar mein Öl mitbringen darf. Noch hab ich ein Jahr und mit dem Verlängern bin ich noch am überlegen. Ehrlich gesagt glaube ich, dass nach 4 oder gar 6 Jahren "Kulanz" ein Wort ist welches der Freundliche Jeep Händler bis dahin aus seinem Wortschatz gestrichen hat. Ich hatte ja nur 2 Jahre Garantie und habe diese für den Schnäppchenpreis von knapp 1100€ um 2 J verlängert -auch weil ich am Anfang mit Wandler, Wasserflansch und Radlager ein wenig Pech hatte...was soll ich sagen - seit dem ist fast alles gut und ich glaube nicht, dass ich noch mal soviel Geld für die Anschlussgarantie ausgeben werde - auch weil der abgedeckte Umfang auch immer weniger wird...ein gebrochenes Türfangband der Hecktür war z.B. nicht mehr abgedeckt...
Von daher würde ich sagen, dass Dein Geld nach diesen 4 J besser bei einem Jeep versierten Schrauber investiert ist. Kommt halt immer drauf an wieviel Sicherheitsgefühl man sich leisten möchte.
 
G Heiko
 
 
 
eurmal

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Der Klassiker :devil: :
 
hier werden "Garantie" und "Gewährleistung" durcheinander geworfen...
 
jeder hat 2 Jahre Gewährleistung und dann kann man weitere Garantie-Jahre dazu kaufen
(oder die sind im VK bereits mit dabei).
 
Nach bereits 6 Monaten im Gewährleistungszeitraum gibt es diese hässliche "Beweislastumkehr".
Und ab diesem Zeitpunkt wird's kritisch wenn z.B. Wartungsintervalle nicht eingehalten werden.
 
Siehe auch diese Diskussion:
 
https://www.jeepforum.de/topic/118290-inspektion-pflicht-auch-bei-wenigen-kilometern/page-3
 
 
Was heißt das jetzt praktisch?
 
Im Garantiezeitraum würde ich beim Vertragshändler/Jeep-Händler bleiben.
Das macht das Leben im Garantiefall definitiv und deutlich einfacher.
 
Danach zum Schrauber (oder selber Schrauben wer die Möglichkeiten hat).
 
greetz, eurmal
 
Hamilkar

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Ich bin mal so frei und zitiere mich:
Man muss innerhalb der angegebenen Abstände (Zeit oder Fahrleistung) zur Inspektion, soll die Garantie erhalten bleiben.
Wo man diese Inspektion machen lässt ist dabei die eigene Entscheidung,
sie muss aber regelmäßig und nach Herstellervorgabe durchführt werden.
Die Werkstatt muss dabei idR keine Jeep-Händlernetz-Werkstatt sein.
 
Ein bisschen zum Lesen:
http://www.deutschla...ticle_id=411461
http://ec.europa.eu/...brochure_de.pdf
 
Bezüglich der Kulanz:
Die Chancen auf selbige sind natürlich höher, wenn Du immer schön direkt zu Jeep gehst.
Stellt sich die Frage, ob die teilweise doch recht hohen Preise, verteilt auf 6-8 Jahre,
es schlußendlich wert sind, die eine, große Reparatur, zumindest in Teilen, "auf Kulanz" gemacht zu bekommen.
Wenn sie denn überhaupt eintritt in dieser Zeit.
 
Gruß
:)
 

tankjk

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Mir hat Jeep eine Gebrauchtwagen - Garantie für ein Jahr abgeschlossen über eine mir bisher nicht bekannte Organisation.
Als ich Probleme hatte :

Sensor defekt
Auslesen ist nicht gedeckt, Sensor nicht gedeckt.

Am transfergehäuse die üblichen Muffen zersprungen
nicht gedeckt, da nicht im transfergehäuse.

Getriebeöl leckte irgendwo.
nicht gedeckt

Scheibenbremse ist heissgelaufen (wohl ziemlich häufiges Problem)
nicht gedeckt, normaler Verschleiß

Alles ziemlich sinnlos. Jeep lagert seine Verpflichtung aus an eine Versicherung. Diese formuliert Ihre Bedingungen so restriktiv, dass zumindest bei meinen Problemen nie ein Leistungspflicht entstanden ist.
 
Hamilkar

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Ja das stimmt leider, man muss sich dieses Sub-Garantie Geschichten sehr haarklein durchlesen,
meist sind die das Papier nicht wert, auf das die gedruckt werden.
 
Beim Freund hat die 10-Jährige Treue zur Premium-Markenwerkstatt (Service, Inspektionen, Reifen usw.) bei dessen Familienwagen
übrigens beim ersten (!) Defekt nach 10 Jahren einen Treue - Rabatt von gigantischen 12% gebracht.
"Aus Kulanz kommen wir Ihnen da im Rahmen unserer Möglichkeiten entgegen" Das waren dann ~170€.
Wenigstens gab es immer einen Kaffee.
 
Persönlich würde ich während der Garantiezeit so verfahren wie Heiko (#2),
und die notwendigen Sachen in einer kleinen Werkstatt erledigen lassen,
die die Inspektion nach Herstellervorgaben durchführt.
 
Nach Ablauf der Garantiezeit entweder selbst schrauben, oder, 
wenn Zeit/Geld/Platz/Wissen/Lust fehlt, eben bei dieser kleinen Werkstatt bleiben.
 
Gruß
:)
 
 
simplydynamic

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tankjk schrieb:
Mir hat Jeep eine Gebrauchtwagen - Garantie für ein Jahr abgeschlossen über eine mir bisher nicht bekannte Organisation.
Als ich Probleme hatte :

Sensor defekt
Auslesen ist nicht gedeckt, Sensor nicht gedeckt.

Am transfergehäuse die üblichen Muffen zersprungen
nicht gedeckt, da nicht im transfergehäuse.

Getriebeöl leckte irgendwo.
nicht gedeckt

Scheibenbremse ist heissgelaufen (wohl ziemlich häufiges Problem)
nicht gedeckt, normaler Verschleiß

Alles ziemlich sinnlos. Jeep lagert seine Verpflichtung aus an eine Versicherung. Diese formuliert Ihre Bedingungen so restriktiv, dass zumindest bei meinen Problemen nie ein Leistungspflicht entstanden ist.
 
Generell hast du doch eh ein Jahr Gewährleistung, bei Gebrauchtfahrzeugen. Dies  schieben die Händler aber gerne auf die Garantie (Versicherung) ab.
Wenn die nicht greift, ist doch eigentlich der Händler immer noch in der Pflicht der Gewährleistung ?
Nur die meisten sagen dann wohl, Schade keine Garantie auf genau das Teil.........
 
Zumindest ist  das mein Verständnis des deutschen Gewährleistungsrechtes.
 
Steira

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gewährleistung ist doch etwas, um den kunden in sicherheit zu wiegen. in wahrheit is nix dahinter.
 
Leberwurstbrot

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Die gesetzliche Gewährleistung ist gerade in den ersten sechs Monaten wertvoller als irgendeine Garantie mit dubiosen Bestimmungen.
 
Sollte der Händler Garantie verweigern, macht es Sinn darauf hinzuweisen, dass man keine Reparatur auf Garantie, sondern Nacherfüllung gemäß §437 BGB wünscht.
 
eurmal

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Steira schrieb:
gewährleistung ist doch etwas, um den kunden in sicherheit zu wiegen. in wahrheit is nix dahinter.
 
...sorry, aber das ist schlichtweg falsch:
 
Gewährleistung = direkt gesetzlich geregelt
Garantie            = vertraglich vereinbarte Verpflichtung (also, freiwillig)
 
Guten Gruß, eurmal
 
Steira

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eurmal schrieb:
 
...sorry, aber das ist schlichtweg falsch:
 
Gewährleistung = direkt gesetzlich geregelt
Garantie            = vertraglich vereinbarte Verpflichtung (also, freiwillig)
 
Guten Gruß, eurmal
ja sicher, aber:
du fährst das auto 5 monate. danach geht der motor hoch, weil ein injektor nicht mehr geschlossen hat. bis dahin lief er einwandfrei. d. h. der mangel hat zum zeitpunkt des kaufs noch nicht bestanden.
nach 3 monaten funzt die klima nimma. ursache ist eine korrodierte leitung. die war sicher zum zeitpunkt der übergabe auch schon in dem zustand. klarer fall. und genau darum geht es bei der gewährleistung.
da werden dann sachverständige und gerichte bemüht. im schlimmsten fall bleibst du auf den gesamten kosten sitzen.

ciao, b.
 
Leberwurstbrot

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In den ersten sechs Monaten wird grundsätzlich davon ausgegangen, das der Mangel von Anfang an vorhanden war. Der Käufer braucht das nicht zu beweisen, der Verkäufer muss das hinnehmen, außer bei kurzlebigen Gütern, oder typischen Verschleißteile. Erst danach müsst er einen entsprechenden Nachweis erbringen.
 
Geht nach 5 Monaten der Motor hoch, hat der Verkäufer schlechte Karten, er muss nachbesseren. Ein Motor ist kein kurzlebiges Verschleißteil was nach wenigen Monaten kaputt geht.
 
Steira

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so weit die theorie....
 
hydro

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Was noch immer nicht klärt, wo ihr die Inspektionen machen lasst. Zahlt sich der Weg zum Vertragshändler aus, oder ist es besser den Schrauber an der Ecke zu nehmen, wenn der von jeeps Ahnung hat? Laut Gerichtsurteil sind dessen Wartungen genauso gültig, wenn sie nach wartungsplan durchgeführt werden.
 
eurmal

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Leider, leider existieren zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" recht( B))  steinige Hürden.
 
Steira scheint da schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. 
 
Oder wir reden hier komplett aneinander vorbei... Steira, meinst Du die Kombination "Gebrauchtfahrzeug + Gewährleistung"?
Der Fall wäre eh' kniffelig und geht per Definition nur bedingt.
 
Der Normalfall bei Gewährleistung(en) ist genau wie Stefan selbigen beschreibt.
 
Grüße, eurmal
 
Steira

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fakt ist, dass sich der händler mal drücken wird wollen. weils geld kostet. da sind dann bei so manchen alle mittel recht. mir ist das noch nicht passiert, aber ich kenn da so ein paar fälle.
das kann langwierig und teuer werden. darum darf man sich auch nicht wundern, wenn ältere fahrzeuge gar nicht mehr von seriösen händlern angeboten werden. das risiko eines ausfalls ist zu gross.
 
guzzi97

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..Kulanz nach 6 bis 8-Jahren ?
wo gibts den sowas ?
Nicht mal VW gibt Kulanz bei so alten Fahrzeugen :)

Nun, ich handhabe das seit Jahrzehnten wie folgt..
Sobald die Hersteller-Garantie vorbei ist, gehe ich zu einer freien Werkstatt, die sich mit
dem Fahrzeug auskennt und lasse dort mein Fahrzeug warten.
Selbst machen, würde uund könnte ich selbst, aber wg. mangelender Möglichkeiten (entsprechende Garage/Werkstatt fehlt)
lasse ich es hatl machen.
Zudem, bei einigen Fahrzeuge ist ein geführtes Serviceheft "Gold" Wert, sprich, es steigert nochmal den
Wert des Fahrzeuges :)

Und das die gesetzl. Gewährleistung angeht.
Das ist sowiet korrekt, daher findet mann kaum noch 1.000 "SChlurren", so wie früher, denn, das
Risiko, das was kaputt geht und der Händler auf den Kosten sitzen bleibt, ist ein recht hohes Kostenrisiko..
Daher wird sich ein "guter Händer" seltens solche "Schlurren" auf den Hof stellen..

Bzgl. den "Gebrauchtwagen Garantien" hier sollte mann Grundsätzlich das Kleingedruckte lesen, vor allem
auch den Bereich der Selbstbeteiligiung.
Oft fängt die schon bei ~40.tsd km Laufleistung an und endet irgendwo bei ~150.tsd km..
Somit ist so eine Versicherung oft nicht das Papier WErt, worauf sie gedruckt wurde..

Grüße
 
hydro

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Die aktuelle von Jeep sind acht Jahre, wobei die zweiten vier von irgendeinem Versicherer sind. Ich bin mir schon bei den ersten vier Jahren im Zweifel, bei den zweiten vier kannst du nicht wirklich herauslesen, was die zahlen. Wahrscheinlich wie die berühmte Reisegepäckversicherung, bei der du nachweisen musst, dass du auf dem Koffer gesessen bist, als er gestohlen wurde.
 
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8 Jahre bei Jeep ?
Ich kenne nur die "Lackgarantie" die 8-Jahre geht..der Rest ist
- 2 Jahre Herstellergarantie
und
- 2 Jahre die Garantieversicherung "Extension Premium" obendrauf
Die wiederum auch eine SB ab 100.tsd km beinhaltet.
(Allerdings nicht auf Tageszulassungen od. Vorführwagen)

Die weiteren Jahren kann mann dann "dazu" kaufen.. :)

I.d.R. klappt das ganz gut mit der FCA "eigenen" Garantieversicherung (Allianz steckt dahinter) ganz gut.
Sprich, die zahlt fast immer.
Voraussetzung, der Wagen wurde bei einem FCA Händler gewartet.

Wer vom Händler unabhängig sein möchte, der kann ja eine "freie" Versicherung wählen...
Da gibts ja einige auf dem Markt..und hier kann mann dann auch zw. drei verschiedenen Paketen wälen,
wie
Basic - nur dei 3 wichtigten Motorenbauteile
Comfort - 10 Bauteile (inlcu Motor)
Premium - wie oben, plus Turbo/Kompressor, Multimedia Plunder, elektr. Helferleins, etc.

Aber, bis auf ein Fahrzeug, habe ich mir in der Vergangenheit die zusätzlichen kosten gespart, weil,
war echt unnötig..
Meine beiden Alfa's liefen beide 10-Jahre ( ca. 130.tsd km) ohne Probleme :)
Und jetzt, mein Fiat 500er und der SRT...bekommt auch keine..
Ich vertraue einfach der italienischen bzw. amreikanischen Zuverlässigkeit :D :D

Grüße
 
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