ich weiss schon, das du beruflich damit zu tun hast.
immerhin "kennen" wir uns auch schon einige zeit.
aber es ist wirklich nicht erkennbar, wo das fahren erlaubt/gestattet ist und wo nicht.
du als profi schreibst ja auch "......Wald ist Ländersache und da kann es von Bundesland zu Bundesland schon Unterschiede geben...."
wenn ich die forstbehörde anrufe werden die mir mit sicherheit sagen: "nö, befahren ist nicht" schon alleine um auf der sichereren seite zu stehen und die umwelt zu schützen.
aber eine klare aussage ist hier nicht zu erkennen.
Hallo Carsten,
zunächst mal:
bei den von Matthias (Linedance) ins Spiel gebrachten "offiziell freien Wegen" handelt es sich vermutlich um Privatwald. Nehmen wir einfach an das wäre so.
Nun findest Du irgendwo in Deiner Gegend auch solche Wege.
Natürlich sollst Du beim Forstamt nicht direkt fragen, wie es mit dem Befahren ist und Dich als Offroader outen.
Ich würde es so machen:
Anruf beim FA. Sagen: Mir ist da Privatwald zum Kauf angeboten worden. Bevor ich aber den kaufe, möchte ich schon mal wissen, was ich da machen muß, daß da nicht jeder drin rum fährt.
Dann werden die Dich genauestens aufklären.
Du musst dann hinterher nur den Umkehrschluß ziehen und gucken, wo das alles nicht gemacht ist.
Und schon kannst Du die Wege befahren.
Aber nur solange der Privatwaldbesitzer damit einverstanden ist.
D.h. er Dir nicht das Befahren verbietet. Wenn nichts dergleichen passiert kannst Du davon ausgehen, daß er es entweder nicht weiß oder damit einverstanden ist.
Da es wie im Beispiel angenommen, sich um Privatwald handelt, nennt man das nach BGB "Billigung durch Duldung".
Das war jetzt etwas länger, lieber Carsten, aber was anderes wird Dir niemand sagen können, der sich mit der Materie wirklich auskennt.
Gruß
Hans