Ich begrüsse das gesprochene Urteil umfänglich, gar keine Frage.
Die beiden Typen gehören schlichtweg weggesperrt und zwar für lange Zeit
Menschlich betrachtet sind die beiden ganz weit an der Laterne unten einzuordnen.
Auch wenn man dieses Verhalten und die Tat in keinster Weise entschuldigen kann,
haben es dennoch beide bis heute versäumt, sich mal bei den Angehörigen des Getöteten
in irgendeiner Form zu entschuldigen, geschweige denn ansatzweise Reue zu zeigen.
===>>>
http://www.spiegel.de/video/spiegel-tv-autorennen-mit-200-den-kudamm-runter-video-1648292.html
Ich hoffe inständig, daß das Revisionsverfahren nicht von Erfolg gekrönt sein wird.
Das wäre Wasser auf die Mühlen der hier Beklagten und auch auf andere Personen dieser
Szene.
Und der Verteidiger der beiden Vollidioten gehört gleich mit weggesperrt.
Sein Statement unmittelbar nach der Verhandlung respektive des Urteils ist einfach
nur daneben und beinhaltet aus meiner Sicht eine sehr eigenartige Auffassung und
Betrachtungsweise des Geschehens und die Bewertung des Sachverhaltes durch das
LG Berlin.
Die Begründung und Bewertung des LG Berlin betrachte ich allerdings als stichhaltig
und auch rechtskonform, da die Tatumstände durchaus den Tatbestand des Mordes
erfüllen. ( StGB § 211 )
Hier eben wie schon genannt die niedrigen Beweggründe ( Strassenrennen ) und der
Einsatz der gemeingefährlichen Mittel ( das bzw. die Fahrzeuge, die hier als Tatwaffe
eingesetzt worden sind )