Um wie viel sind die Bushwacker Pocket Flares breiter als die Serienverbreiterungen?

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bulkolly

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Um wie viel sind die Bushwacker Pocket Flares breiter als die Serienverbreiterungen? Überlege die drauf zu machen, da die Rugged Ridge Felgen mit 35 Cooper STT doch schon recht heftig über die SErienverbreiterungen rausragen. Hat die jemand hier montiert (die Bushwacker)? Bilder wären nett.

Müssen die eingetragen werden? (habe da unterschiedliche Auskünfte)...
 
Joachim

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......Müssen die eingetragen werden? (habe da unterschiedliche Auskünfte)...
Na ja, selbst wenn ein Tausch eines Kotflügels an sich nicht eintragungspflichtig ist, wenn du dein Fahrzeug verbreiterst (egal womit), dann ist dies eintragungspflichtig, dies gilt für alle Fahrzeuge die im Straßenverkehr bewegt werden.
Das gilt immer für Breite, Höhe, Länge. Das ich auch keine Auslegungssache wie bei manchen andere Dingen, ausgenommen sind Anbauteile die abnehmbar sind, da sie dann als Ladung angesehen werden.
 
simplydynamic

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Aaaah vorsicht......
Also das Auto wird mit den Kotflügeln ja nicht wirklich breiter, da im Moment der breiteste Teil eh die Felge/Reifen sind. Allerdings wäre ich mit der Aussage bzgl. Kotflügeltausch nicht so optimistisch.
Tauschen ok, aber das sind komplett andere Kotflügel aus anderem Material. Imho Eintragungspflichtig. Ich kann ja bei einem normalen PKW ja auch nicht mal eben die Kotflügel gegen Carbon oder GFK Kotflügel austauschen.......
Wer sagt denn, dass der Fußgängerschutz, Crash/Splitterverhalten nicht schlechter wird. Das die Dinger bei höheren Geschwindigkeiten halten und nicht einfach wegfliegen ???
Ich würde auch gerne Flat Fender drauf machen. Aber da warte ich auch bis ich abgesicherte Aussagen dazu bekomme.
 
simplydynamic

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Übrigens, so sehr scheint das mit den Reifen auch nicht aufzufallen. Ich bin gerade auf dem Weg von der Arbeit nach Hause in eine richtig große Polizeikontrolle gekommen.
Also da haben zwar ein wenig mir zugewunken aber nur weil ich etwas nervös war so ohne Papiere und da zügig durchfahren wollte.
Letztlich haben sie nur gemeint etwas langsamer da durch. Und so bin ich dann im Schritttempo an X Polizeiwagen und Einsatzhundertschaft vorbei gerollt.
Hatten zwar einige große Augen aber die Kelle kam nicht.......

Naja, evtl. hat ja einer fotografiert und hebt sich das für die Zukunft auf....... Aber dann sollten die TÜV Papiere ja eh da sein.
 

bulkolly

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Das Eintragen opder nicht ist weniger das Problem, da es wohl ein TÜV Gutachten gibt. Interessanter wäre eine Antwort auf die Frage, um wie viel die breiter sind...
 
Joachim

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Aaaah vorsicht......
Also das Auto wird mit den Kotflügeln ja nicht wirklich breiter, da im Moment der breiteste Teil eh die Felge/Reifen sind.
Rein theoretisch hast du recht. Aber das ist genau das was Grün- und Graukittel hören wollen. ... die Reifen stehen über die Kotflügel....Ich weiß nicht, ob dieses Argument wirklich zieht
 
simplydynamic

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Nein war eher theoretischer Natur. Wobei eigentlich...... Nur die Lauffläche darf nicht überstehen. insofern..... kann ja doch das Felgenhorn 2mm breiter sein als der Kotflügel.

Laut www gibt es die Bushwacker in 2 verschiedenen Breiten. Da ich aber nicht weiß wie breit , im vergleich, die Serienkotflügel sind........
Einmal 6.75" und einmal 11.75" wenn ich das richtig im Kopf habe.
 

Lipper

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Moin.

Ersteinmal sind die Bushwacker keine Kotflügel sondern Radabdeckungen.

Die Radabdeckungen gibt es in 3 verschiedenen Breiten, kommt darauf an was für Felgen mit welcher ET montiert werden sollen.

Bei mir ist das Maß für vorne am Haubenhalter gemessen 31cm, hinten sind es 17cm. Habe Procomp 9x17 mit ET -6. Jetzt könnt Ihr eure Serienmäßigen selbst messen.

Eingetragen werden die Radabdeckungen als "Nur I.V.M. Radabdeckung VUH" mit ggf. neuer Fahrzeugbreite. Macht bei mir neue Breite 1,96m

Gruß Wolfgang :wave:
 

dopero

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Nur die Lauffläche darf nicht überstehen.
Das ist aber nur nach deutschem Zulassungsrecht so.
Da inzwischen (fast) alle Fahrzeuge eine EU-Betriebserlaubnis haben müssen auch die entsprechenden EU-Vorschriften erfüllt werden. Und die besagen es darf nichts über die Reifenflanke überstehen.
 

bulkolly

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Und wie ist es, wenn es der deutsche TÜV trotzdem abnimmt und es eingetragen wird?
 
simplydynamic

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Dann winkst du immer schön mit deiner Eintragung. In 99% aller Fälle sind alle damit zufrieden. Bist ja auch kein Anhänger der lauter, breiter, Plastikspoiler Fraktion.
Normalerweise kommt man damit immer durch.

Kritisch wird es eben nur wenn man in eine Schwerpunktkontrolle kommt und dort richtige StVZO Experten sind, die nur nach solchen Sachen suchen.
Am Nürburgring war das diese Jahr oft der Fall. Oder bei so VW, Opel Tuning Treffen ist dann im Großraum auch mal häufig sowas.

Dann ist halt die Frage wie die drauf sind. Geht von Bewunderung bis entstempeln und zum TÜV schleppen eben alles.
Allerdings ist halt schon eine Umbaurechnung von einem wirklichen Fachbetrieb und eine TÜV Eintragung schon ein gutes Argument. So schnell zweifelt es keiner an. Ausser halt er will Sternchen auf den Schulterklappen sammeln oder ihn störte, dass du den halben Feldweg mit auf die Strasse gebracht hast.
 
Rebel

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Ich weiß garnicht was das Problem mit der Eintragung ist ? Wenn man die Bushwacker drann baut Verbreitere ich doch nicht das Fahrzeug , weil die Fahrzeugbreite an den Spiegelenden gemessen wird .

PS: Und das bei jedem Auto egal welcher Marke .

Ein Beispiel: Wenn ihr auf der Autobahn in eine Baustelle reinfahrt und dann auf der Linken schmaleren spur Überholen wollt , dann darf das Fahrzeug nicht breiter sein als 2,50m , das soll heißen das nicht mal ein Golf 5 Überholen darf weil der schon über 2,50 breit ist , also Spiegelende . Wissen viele nicht !

Gruß Torsten
 

Zoolander

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Das ist nicht richtig.... Die Fahrzeugbreite im Fahrzeugschein ist ohne Spiegel gemessen....
 
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Das Problem ist, dass bei allen US Teilen keine Papiere dabei sind. Und ohne Papiere kein Beweis das die Teile sicher sind, bzgl. Fussgängerschutz, Splitterverhalten, halten die überhaupt auf deutschen Autobahnen usw.

Linke Spur Autobahnbaustelle ist 2mtr. In letzter zeit auch häufiger 2,10mtr. Und die Fahrzeugbreite wird ohne Spiegel gemessen. Deshalb haben ja auch viele Leute gerade ein Problem. Im Schein steht Golf 1,97 mtr. Linke Spur Baustelle und blitzt.... einmal Knöllchen weil die Werte ohne Spiegel im Schein stehen......
 
Joachim

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Es haben beide recht, Torsten und Holger!
Nur muss man die Dinge trennen.

Für den TÜV und die damit verbundene reine Straßenzulassung zählt der Wert in den Papieren, da interessieren die Spiegel nicht!!! Diese können beliebig getauscht werden.
Somit kann man sich im Zubehörhandel austoben (sofern die vorgegebene Größe der Spiegel eingehalten wird) Man muss nicht die Fahrzeugbreite korrigieren, nur weil man kleinere oder größere Spiegel montiert hat.

Im Straßenverkehr, der Einschränkungen in der Fahrzeugbreite vorgibt, zählt wiederum die tatsächliche Gesamtbreite des Fahrzeugs!!! Dazu zählt alles, wie Spiegel, Zusatzspiegel bei Wohnwagenbetrieb und auch eine mögliche Ladung!

Gruß
Joachim
 
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