OlDirty
Autoautodidakt
Threadstarter
Moin,
nein jetzt kommt nicht die klassische Frage, ob man es denn noch darf. Ein bisschen weiter bin ich schon.
Folgende Infos habe ich:
Darf ich mit diesem Gutachten die entsprechende Ramme bei mir anbauen, oder nicht?
Etwas verwirrt mich auch Punkt 8. bzgl der Gültigkeit im Bericht.
Help please
Ps: Ist relativ dringend, also wer was weiß, kann auch kurz ne PN schreiben und dann klingel ich gerade durch
nein jetzt kommt nicht die klassische Frage, ob man es denn noch darf. Ein bisschen weiter bin ich schon.
Folgende Infos habe ich:
Jetzt bräuchte ich Hilfe diese korrekt zu interpretieren.
- Seit dem 24.11.2009 dürfen nur noch Frontschutzbügel in den Handel kommen, die der EG-Verordnung 78/2009 entsprechen.
- Frontschutzbügel, die vor dem 25. Mai 2007 in den Handel gekommen sind, können an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis zum 31.05.2008 montiert werden.
- An Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 24.11.2009 dürfen nur Frontschutzbügel nach der EG-Verordnung 78/2009 angebracht werden.
- Frontschutzbügel mit Teilegutachten können an Fahrzeugen mit einer EZ bis zum 31.05.2008 abgenommen werden; danach müssen alle Frontschutzbügel an Fahrzeugen mit einem Zgm < 3,5 t und einer bbH > 25 km/h mindestens der Richtlinie 2005/66/EG bzw. der EG-Verordnung Nr. 78/2009 entsprechen.
Darf ich mit diesem Gutachten die entsprechende Ramme bei mir anbauen, oder nicht?
Etwas verwirrt mich auch Punkt 8. bzgl der Gültigkeit im Bericht.
Help please
Ps: Ist relativ dringend, also wer was weiß, kann auch kurz ne PN schreiben und dann klingel ich gerade durch