Rammschutz eintragen bzw anbauen - blicke nicht mehr durch

Diskutiere Rammschutz eintragen bzw anbauen - blicke nicht mehr durch im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Moin,   nein jetzt kommt nicht die klassische Frage, ob man es denn noch darf. Ein bisschen weiter bin ich schon.  Folgende Infos habe ich: Jetzt...
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Moin,
 
nein jetzt kommt nicht die klassische Frage, ob man es denn noch darf. Ein bisschen weiter bin ich schon. 
Folgende Infos habe ich:
 
 
- Seit dem 24.11.2009 dürfen nur noch Frontschutzbügel in den Handel kommen, die der EG-Verordnung 78/2009 entsprechen. 
- Frontschutzbügel, die vor dem 25. Mai 2007 in den Handel gekommen sind, können an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis zum 31.05.2008 montiert werden. 
- An Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 24.11.2009 dürfen nur Frontschutzbügel nach der EG-Verordnung 78/2009 angebracht werden. 
- Frontschutzbügel mit Teilegutachten können an Fahrzeugen mit einer EZ bis zum 31.05.2008 abgenommen werden; danach müssen alle Frontschutzbügel an Fahrzeugen mit einem Zgm < 3,5 t und einer bbH > 25 km/h mindestens der Richtlinie 2005/66/EG bzw. der EG-Verordnung Nr. 78/2009 entsprechen.
Jetzt bräuchte ich Hilfe diese korrekt zu interpretieren.
Darf ich mit diesem Gutachten die entsprechende Ramme bei mir anbauen, oder nicht?
Etwas verwirrt mich auch Punkt 8. bzgl der Gültigkeit im Bericht.
 
Help please :)
 
Ps: Ist relativ dringend, also wer was weiß, kann auch kurz ne PN schreiben und dann klingel ich gerade durch :yes:
 
OlDirty

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Ich verstehe es jetzt so, dass ich es abnehmen lassen muss, weil es ja ein Teilegutachten gibt, allerdings keine EG Typgenehmigung oder so.
Also müsste ich mit dem Papierkrahm ab zum TÜV und es eintragen lassen richtig?
 

merlin1969

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Moin Hendrik,

du hast dir die Antwort(en) oben eigentlich schon selber gegeben - alter Bügel + altes Auto => OK.
Ich glaube inzwischen man(n) kann und soll durch die Gesetzeslage gar nicht mehr durchblicken.
Aber tröste dich - ich behaupte nicht mal die Mannen mit den blauen und grünen Kitteln tun es ...

Wenn ich das richtig sehe hast du kein Teilegutachten für eine Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO.
Mit dem Prüfbericht (keine ABE) wird es schwierig, versuche vom Hersteller ein gültiges Teilegutachten zu bekommen.
Wenn dieses für deinen ZJ gültig ist (e-Nummer muss übereinstimmen) dann MUSS der Bügel abgenommen werden.
Da sollte im Anhang übrigens auch eine Montageanleitung dabei sein...

Nach meiner Erfahrung kannst du TÜV und DEKRA vergessen, die haben interne Vorgaben und schalten auf stur.
Geh mal zu einer GTÜ-Niederlassung, die gehen wesentlich sachlicher mit dem Thema um.
Und lass dich nicht vollquatschen von wegen EU-Typengenehmigung oder der EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG -
du hast und willst keinen "Personenschutzbügel" sondern einen, der deinen Grand vor Personen schützt ;-)

Good luck
Mik
 
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Hallo Mirko und danke schon mal für die gute Antwort!
 
Dann machen wir mal hier weiter bzgl des Anbaus etc. Der extra Thread im Grand Cherokee Forum war villt überflüssig.
Also ein Teilegutachten ist in dem Link dabei auf "blatt1v". Da geht´s dann allerdings schon los, denn dort ist zwar noch von dem Frontschutzbügel Bully die Rede, aber die Teilenummer passt nicht mehr. Alle technischen Daten von "blatt2h" stimmen aber mit dem Prüfbericht (wo auch die passende Teilenummer genannt ist) überein. Das wird noch spaßig. 
Darf denn GTÜ sowas überhaupt eintragen? Wäre mir auf jeden Fall recht, denn der Prüfer den ich hab, der ist auch von der GTÜ und recht entspannt drauf.
 
Eine Montageanleitung habe ich leider noch nicht gefunden, villt bin ich auch einfach blind?! Ohne die geht es eh erstmal nur schleppend weiter.
 
edit:
In den Downloads bei Antec findet man auf jeden Fall rein gar nichts mehr für den ZJ.
http://www.antec-online.de/downloads/
Hab die Firma jetzt mal angeschrieben (wenn sie denn überhaupt noch aktiv sind).
 
OlDirty

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Hat sich erledigt, lesen will gelernt sein. Kann also geschlossen werden.
Auf der Ramme steht 266011 (nicht 166011), ist also für den XJ.
Teilegutachten gibt es auch hierfür, kann also eingetragen werden.
...
 
 
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