hadda
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Hallo zusammen,
bei mir in der Tiefgarage der Wohnanlage, die 11 Stellplätze hat, hängt ein Schild,
daß das Einstellen von gasbetriebenen Fahrzeugen verbietet. Ist es richtig,
daß solch ein Schild in einer privaten Anlage Gültigkeit hat (Hausrecht)
obwohl in öffentlichen Garagen diese Schilder nicht mehr beachtet werden müssen ?
Logisch erscheint mir zumindest, daß von LPG, das schwerer ist als Luft, eine gewisse Gefahr
ausgehen könnte (im Fall von Undichtigkeiten), wenn zudem die Lüftung der Garage nur an der Decke absaugt.
Erschwerend kommt hinzu, daß die Doppelparker-Hubmechanik (schönes Wort) in
einem Schacht sitzt (mitsamt 2 Autos), indem sich das Gas prächtig sammeln könnte.
Wie ist denn die (Rechts)lage da ?
In meinem Fall ein gültiges Verbot ? (das man evtl. mal hinterfragen kann)
Grüße
Harald
bei mir in der Tiefgarage der Wohnanlage, die 11 Stellplätze hat, hängt ein Schild,
daß das Einstellen von gasbetriebenen Fahrzeugen verbietet. Ist es richtig,
daß solch ein Schild in einer privaten Anlage Gültigkeit hat (Hausrecht)
obwohl in öffentlichen Garagen diese Schilder nicht mehr beachtet werden müssen ?
Logisch erscheint mir zumindest, daß von LPG, das schwerer ist als Luft, eine gewisse Gefahr
ausgehen könnte (im Fall von Undichtigkeiten), wenn zudem die Lüftung der Garage nur an der Decke absaugt.
Erschwerend kommt hinzu, daß die Doppelparker-Hubmechanik (schönes Wort) in
einem Schacht sitzt (mitsamt 2 Autos), indem sich das Gas prächtig sammeln könnte.
Wie ist denn die (Rechts)lage da ?
In meinem Fall ein gültiges Verbot ? (das man evtl. mal hinterfragen kann)
Grüße
Harald