Lohnrückforderung bei Insolvenz

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Steff

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Hallo Gemeinde,
meine Frau ist gerade mit einem, wie ich erst dachte, "Schauermärchen" von Ihrer Arbeit heim gekommen.
Das Schauermärchen handelt von einem Insolvenzverwalter der von den Angestelten eines Betriebes die letzten drei Lohnzahlungen mit der Begrübdung: Zitat: "...sie hätten die finanziellen Probleme ihres Arbeitgebers ahnen können." zurück fordert.
Und das beste!!! Das Ganze ist auch noch vom Gesetzgeber durch eine Reform aus dem Jahre 1999 so abgesegnet und wird durch verschiedene Gerichtsurteile, ich nenne es mal "bestätigt".


ARD Bericht


Ihr braucht nur mal zu googl'n, da findet man haufenweise Berichte drüber.

Was kommt noch auf das arbeitende Volk zu?
 
Poersi

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Holdrio
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Das ist ja der Oberhammer. Ich hätte nicht gedacht, dass es so etwas gibt. Den Lohn für ordnungsgemäss erbrachte Leistung wieder zurück zahlen. Das gibt es doch nicht- oder eben scheinbar doch.
 
Steff

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Tja dein Spruch ...
"Mitleid bekommt man Umsonst. Neid muss man sich erarbeiten"
... stimmt dann wohl nicht mehr.

Denn hier hat der kleine Mann für das *Ironie an* Mitleid *Ironie aus* des Chefs und des Insolvenzverwalters gearbeitet.
 
boxster

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Unterm Strich, darf man das wohl so interpretieren, dass der insolvente Unternehmer die Insolvenz verschlept hat und seine Mitarbeiter mit Geld bezahlt hat, dass ihm zum Zeitpunkt der Auszahlung eigentlich schon nicht mehr gehört hat.
 
ANDIHAN

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Hi,

ganz so schlimm ist es nicht. Das Urteil des AG Gera spiegelt nach meiner Kenntnis einen Grenzfall wider:

Der Arbeitnehmer hatte im Dreimonatszeitraum der Anfechtung Ende März seinen Novemberlohn, Ende Mai seinen Dezemberlohn und Mitte Juni seinen Januarlohn erhalten. Zudem hatte der Arbeitgeber erklärt, die Löhne nicht mehr rechtzeitig zahlen zu können. Damit lag auch Kenntnis der Arbeitnehmer von der Zahlungsunfähigkeit vor.

Wie meist in den Fällen der Berichterstattung über juristische Einzelfälle, werden die Sachverhalte "unvollständig" dargelegt. Also, etwaige Forderungen des Insolvenzverwalters überprüfen lassen und keine Panik.

Grüsse
Andi-Han
 
boxster

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Eben, eine medienwirksam und verkaufsfördernd aufbereitete Schlagzeite.

Banker und Journalisten..........die Pest der Neuzeit :smilewinkgrin:
 
Bayernjeeper

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Beachtet doch mal das Datum des ARD-Berichts

Hochaktuell..... von Mitte 2007

Wenn das wirklich so schlimm wäre, dann hätte sich in den beinahe folgenden Jahren schon etwas mehr getan, denn Insolvenzen gibt es zwischenzeitlich reichlich.

Man muss den Einzelfall betrachten und nicht von einer einzelnen Nische heraus Verallgemeinerungen treffen.

Aber Journalisten müssen für den geistigen Durchfall den sie haben ja nicht in dem Maße gerade stehen wie alle anderen, denn sie haben ja die journalistische Freiheit. Es reicht, wenn der Widerruf irgendwo zwischen den Partnerschaftsanzeigen abgedruckt ist.

Gruß
 
Rumpelstilzchen

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Die Kleinen sind doch immer wieder die dummen Opfer. Die grossen Säcke machen weiter....auch wenn sich ab und zu ein super reicher unter den Zug wirft.

KOTZ
 
Claude

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Gröllhalden Jeeper
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Mann stelle sich vor, Opel geht's schlecht d.h. alle Mitarbeiter müssten eigentlich kündigen,
sonst müssen sie ja ihren Lohn zurück zahlen :thefinger: Weil sie ja gewusst haben
Opel geht's schlecht :smilewinkgrin:

Was für Gesetze habt ihr? :thefinger:
 
boxster

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Mann stelle sich vor, Opel geht's schlecht d.h. alle Mitarbeiter müssten eigentlich kündigen,
sonst müssen sie ja ihren Lohn zurück zahlen :thefinger: Weil sie ja gewusst haben
Opel geht's schlecht :smilewinkgrin:

Was für Gesetze habt ihr? :thefinger:
Wenn man in gutem Glauben ein gestohlenes Auto kauft, darf man es nicht behalten sondern muß es zurückgeben.

Wenn man sich in gutem Glauben mit "gestohlenem" Geld bezahlen lässt............darf man es auch nicht behalten.

Das Geld war zwar nicht gestohlen im üblichen Sinn, aber durch die Konkursverschleppung war es halt auch nicht mehr des Geld des Unternehmers.
 
Claude

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Gröllhalden Jeeper
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Wenn man in gutem Glauben ein gestohlenes Auto kauft, darf man es nicht behalten sondern muß es zurückgeben.

Wenn man sich in gutem Glauben mit "gestohlenem" Geld bezahlen lässt............darf man es auch nicht behalten.

Das Geld war zwar nicht gestohlen im üblichen Sinn, aber durch die Konkursverschleppung war es halt auch nicht mehr des Geld des Unternehmers.
Hm............. Es ging nicht um gestohlene Autos

sondern um hart verdiente Löhne der Mitarbeiter :smilewinkgrin:
 
jakyj

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Ich glaube das war so gemeint
Von der kohle die der AG dem AN gegeben hat, aber garnicht ihm seine war, hat der AN sich ein auto gekauft und muss es jetzt zurückgeben weil die Kohle des AN eigentlich die vom AG war, der aber garkeine hat
 
jakyj

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oder war es opel baut autos mit teilen von zuliefererbetrieben, bezahlt diese nicht und Dietmar (halt irgendwer) muss sein Auto zurückgeben weil die Teile von Opel ned bezahlt wurden und sie somit "geklaut" sind.
Wenn ich was gestohlenes kaufe (zB autoradio vom schwarzmarkt), habe ich es zwar bezahlt, es ist aber immernoch eigentum des beklauten
 
Tordi

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Gleich daheimbleiben und Stütze kassieren, dann passiert auch nix.

Wobei, der Staat ist ja per se auch pleite, wie läuft das da ab?



Über so manche Meinung hier kann ich mich nur wundern.

Wenn einer mit fünf Euro Stundenlohn mal eben drei Monatsgehälter zurückzahlen soll, ist das sicher nicht die pure Freude. Aber he, hätte er doch wissen können! Schließlich hat ja auch jeder Pförtner heute ein Jura-Examen in der Tasche und ein paar Extra-Vorlesungen Insolvenzrecht belegt.
 
SK Kölsch

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wen wundert die Qualität dieses Beitrags, wenn das Gesicht vom Ex-Sat-1-Nachrichtenmann da oben drüber prangt? Ausser markige Sprüche und wild mit dem Kopf zucken kann der doch nix. Okay, ich habe nicht geprüft, ob er den Beitrag auch verursacht hat.... aber heutzutage ist es meist ne Mischung aus sensationsgeilem Journalistengehabe und unglaublicher Wahrheit.
 

Kalle

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nicht nur der Arbeitnehmer muß in so einem Fall seinen Lohn zurückzahlen, auch die Lieferanten, Dienstleister usw. die für das insolvente Unternehmen tätig waren werden zur Kasse gebeten, sofern sie ihre Rechnungen bezahlt bekommen haben. Verarbeitete Ware gibts natürlich nicht zurück für den Lieferanten.
Ist exakt uns passiert - Reparaturverglasung einer großen Schaufensterscheibe, Kunde zahlte erst nach mehrmaliger Mahnung etc., nach einem halben Jahr meldet sich der Konkursverwalter und fordert das Geld zurück - und bekommt natürlich Recht. :smilewinkgrin: Diese Jungs wissen ziemlich genau, wen sie alles anzapfen können.

Die gleiche Sch....e passiert einem Handwerker auch, der seine Leistung abliefert und der Kunde zahlt nicht. Mein Eigentum darf ich mir von der Straße aus ansehen, abholen darf ich's nicht. :thefinger:


Kalle
 
stefan86

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Also ich hab gerade den Bericht gelesen, das ist ja echt krass, bis heute wusste ich nicht das es sowas gibt. :smilewinkgrin:
 
jakyj

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Ist exakt uns passiert - Reparaturverglasung einer großen Schaufensterscheibe, Kunde zahlte erst nach mehrmaliger Mahnung etc., nach einem halben Jahr meldet sich der Konkursverwalter und fordert das Geld zurück - und bekommt natürlich Recht. :smilewinkgrin: Diese Jungs wissen ziemlich genau, wen sie alles anzapfen können.

Die gleiche Sch....e passiert einem Handwerker auch, der seine Leistung abliefert und der Kunde zahlt nicht. Mein Eigentum darf ich mir von der Straße aus ansehen, abholen darf ich's nicht. :thefinger:


Kalle
und mit welcher begründung darfst du dein eigentum nicht wieder abholen?
Auf deiner Rechnung steht doch bestimmt was von "die ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma..."
 

Viethps

Abfangjäger
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Holla!

Es gibt da so kleine (?!) Unterschiede in der Finanzwelt und der ( dazugehörigen ) Rechtsprechung:

Beispiel:

Eine Altenpflegerin hat einer älteren Dame wirtschaftlichen Schaden zugefügt, in dem sie Schmuck gestohlen und zu Geld gemacht hat, sowie der zu der Zeit sehbehinderten Dame Papiere vorgelegt hat zur Unterschrift, wodurch es ihr möglich war, rund 18000 DM widerrechtlich zu erlangen.

Mit den Mitteln hat sie dann Hypothekenraten bedient.
Kurz darauf gab es bereits die private Insolvenz dieser ( einschlägig vorbestraften) Pflegerin.

Die Gelder waren schon bei der Bank nicht mehr rückholbar! Einzelheiten spare ich mir.

Dabei haben diese Bänker doch durch die Bank bewiesen, daß sie eigentlich vom Umgang mit Vermögen nix verstehen.

Die Betrügerin wurde wieder (!) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wohnt jetzt mit ihrer Familie bei einem älteren Ehepaar ( Unternehmer ) Die sind mit ihren Untermietern sehr zufrieden.....

Da bin ich mal gespannt!

Seppl
 
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