LeoRidge
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Was würdet Ihr nehmen? Zwischen den Beiden wird es sich entscheiden. Alle anderen sind raus.
Ollid13 schrieb:Ne aber von hinten siehst das ja...
Buschtaxi schrieb:Und für fast alle gilt in der jetzigen Zeit, wenn man nicht gerade aufm platten Land wohnt, Ärger quasi vorprogrammiert.
Früher war ne Tüvabnahme oder ABE mal save.
Eingetragen = ok.
Das interessiert ja heute keinen mehr.
Wenn der Beamte findet, dass Ding ist zu laut, wirds einkassiert. Das kann schon nervig sein.
Aber jetzt mal ehrlich, was soll ich mit einer Klappenanlage die nicht lauter ist als die Serie, denn die Klappenanlage soll die angegebenen Werte die hinterlegt sind nicht überschreiten, wozu ist dann die Klappe??gerther schrieb:
Habe heute die Information von NAP erhalten, dass sowohl die offene als auch geschlossene Klappe vollkommen TÜV Konform ist, da die db Höchstwerte des Fahrzeuges vollständig eingehalten werden. Damit ist diese Klappenanlage rechtskonform.
Da kann der Beamte dann machen was er will.
Viele Grüße,
Uwe
Det65 schrieb:Aber jetzt mal ehrlich, was soll ich mit einer Klappenanlage die nicht lauter ist als die Serie, denn die Klappenanlage soll die angegebenen Werte die hinterlegt sind nicht überschreiten, wozu ist dann die Klappe??
in meiner Schrauberlaufbahn hab ich schon einiges an Sportpuffen verbaut und keine war so wie Original!
Ich denke das die Auspuffanlagen so konstruiert sind das sie mit der Zeit lauter werden weil sie an internen Material verlieren.
Und dann ist man als Halter wieder der doofe..... wenns mal kontrolliert wird.
Det65 schrieb:Uwe wenn diese Anlage mit offener Klappe lauter ist und du sagt einen "brachialen Klang" hat dann kann sie nur auf dem Papier legal sein......
Für mich würde es keinen Unsinn machen so ein 468PS Teil zu fahren, nur er passt nicht in mein Budget....
Gruß d
LeoRidge schrieb:Was würdet Ihr nehmen? Zwischen den Beiden wird es sich entscheiden. Alle anderen sind raus.