tino
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Threadstarter
Bis zu einer Entscheidung Können Geländewagen-Besitzer Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen,
um von einem positiven Ausgang des Verfahrens zu profitieren...."
Finanzamt ...
Straße
PLZ Ort
Steuer-Nummer ....
Datum
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer vom ........... Einspruch ein.
Das Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.805 kg, ein Leergewicht von 1.935 kg
und einschließlich Führerplatz 5 Sitzplätze.
Die Formel P – (M + N x 68) > N x 68 wird erfüllt.
Bis zur Erteilung des neuen Steuerbescheides vom 19. Januar 2006 wurde das Fahrzeug nach
Gewicht besteuert.
Ich verweise im Hinblick darauf auf den Beschluss vom 28.11.2005 des FG Köln (6 V 3715/05)
und beantrage Aussetzung der Vollziehung des über den Betrag von 172,00 Euro hinausgehen-
den Betrages.
Weiterhin beantrage ich, bis zur Entscheidung durch den BFH das Verfahren ruhen zu lassen.
Freundliche Grüße
Kannst Du das mal genauer erklären? Bekanntgabe von was? Bekanntgabe des Urteils? Oder Bekanntgabe, das ich mehr zahlen soll?Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat nach Bekanntgabe!
Hi Manfred,Hallo Jürgen,
die Frist für den Einspruch beginnt mit dem Tag der Zustellung und ist auf einen Monat
begrenzt. Ist übrigens auf der Rückseite eines jeden Bescheides erklärt!
Manfred
Brilliant, Eugene!Du bekommst einen Steuerbescheid, legst keinen Einspruch ein und nach einem Jahr ergeht ein Urteil, welches Dich günstiger stellen würde als in Deinem Bescheid.
Wenn Du nichts gegen den Bescheid unternommen hast, ist dieser rechtskräftig geworden, auch dann, wenn sich später - wie hier in einem anderen aber gleichartig gelagerten Fall - herausstellt, dass Dein Bescheid falsch ist.
Genau das meinte ich - und hab ich mir auch schon fast gedachtAber ich denke Du meinst etwas anderes:
Du bekommst einen Steuerbescheid, legst keinen Einspruch ein und nach einem Jahr ergeht ein Urteil, welches Dich günstiger stellen würde als in Deinem Bescheid.
Wenn Du nichts gegen den Bescheid unternommen hast, ist dieser rechtskräftig geworden, auch dann, wenn sich später - wie hier in einem anderen aber gleichartig gelagerten Fall - herausstellt, dass Dein Bescheid falsch ist.
Du hättest ja während der vorgeschriebenen Fristen etwas gegen den Bescheid machen können.
Hast es nicht gemacht, haste pech gehabt.
Wie kommst Du da drauf?@ZJ_01
mit der Dir bekannten Kollegin von mir hast Du aber mehr als einmal zu abend
gegessen
Da sieht man mal wieder, wie unsere Medien recherchieren.