Kennzeichen an Dachträger

Diskutiere Kennzeichen an Dachträger im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Ich bin gestern von den freundlichen in Unform angehalten worden weil mein Keinzeichen am Achträger montiert ist. Der hat dann einfach keine...
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GooSe

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Ich bin gestern von den freundlichen in Unform angehalten worden weil mein Keinzeichen am Achträger montiert ist. Der hat dann einfach keine Windgeräusche mehr. Klar kann und werde ichd a auch ein normales Blech dran machen, würde aber trozdem gerne wissen ob das geht odr nicht.
Laut dem nettem Beamten muss das Kennzeichen eingetragen werden, laut meiner recherche im Internet wo auch auf das StVG hingewiesen wurde ist nur die Höhe des hintern Kennzeichens festgelegt, Vor4ne wird nur von einem 30° Winkel gesprochen .....

Ist das ne Auslegungssache ??
 
simplydynamic

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haste mal gefragt auf welchen § sich die Aussage stützt ? :rolleyes:

Allerdings stehen ja eh viele Dinge in den Ausführungsbestimmungen die nur der TÜV hat und ein Normal Sterblicher nie zu Gesicht kommt. Nach StVZO wäre ja auch hier in DLand fast alles erlaubt, wie in Rest EU.
Dennoch sollen die doch direkt ordentlich sagen welcher Vorschrift es nicht entspricht. Dann kann man auch genau nachlesen und nachforschen.
 
murray

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Nix Auslegungssache. Die Vorschriften über das Anbringen von Kennzeichen richten sich nach § 10 FZV. Dieser verweist auf die Rili 70/222/EWG klick.

Ohne mich auf Winkel einzulassen - Oberkante Kennz. max. 1,20 Meter über Fahrbahn.

Alles andere muss eingetragen.
 
GooSe

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Das sagt §60 der STVO dazu:

Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen,bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite.

An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichensje 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein.Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen- gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein.

Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein.Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichensnicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm- bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.

Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Allerdings ist diese jetzt weggefallen ?? Zumindest lese ich das aktuell überall ....

Dann gibts noch ... § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen:
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Quelle: (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

@ murray, bei deinem Link ist die ganze Zeit die Rede von der Rückseite, zwar spricht man etwas weiter im Text von Kennzeichen, aber immer wieder von der Rückseite ?
 
murray

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Ich dachte es handelt sich um das hintere Kennzeichen!

Der § 60 StVZO wurde im Rahmen der Einführung der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) aufgehoben.

Aktuell findet der § 10 FZV Anwendung.

Der von dir zitierte Absatz 7 betrifft die vorderen Kennzeichen.

Das einzige Problem könnte sich aus Absatz 5 ergeben. Demnach müssen Kennzeichen fest am Kraftfahrzeug angebracht sein.

Ein Dachgepäckträger ist rechtlich als Ladung anzusehen und somit kein Teil des Kraftfahrzeugs.

Somit könnte es bei Strenger Auslegung Probleme geben.



PS: Jetzt streitet bitte nicht über den Begriff "fest". Ich kenne die blöden Kunststoffhalterungen auch - hab sie selbst ab Fahrzeug.
 
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Wollst schon was sagen wegen "fest", diesen blöden Kunstaoffhalterungen sei dank durfte ich mir neue Kenzeichen besorgen :banghead:

Ich habs jetzt erstmal wiede runten, mir Dachzelt klappt das "noch" nicht am Dachträger. Danach kommt dann vermutlich nur ein Blech dran.
Aber mein Wissensdrang ist jetz befriedigt !

THX Bastian
 
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