Anonymous0815
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Hallo,
ich bin schon länger Mitglied dieses Forums, habe aber (man möge mir verzeihen) diesen Account erstellt um mir ein wenig neutrales Feedback bzgl. einer aktuellen Thematik einzuholen. Da noch nichts sicher oder widerlegt ist, möchte ich diese Frage einfach mal anonym, ohne Nennung meines Foren-Benutzers und ohne Nennung des Verkäufers stellen. (Da ich beides mehrmals genannt habe, fällt mein normaler Account quasi weg)
Vor fast 2 Jahren habe ich einen GC gekauft. Deutlich günstiger als es viele Jeephändler anbieten hätten können.
Auf Grund einer Verkettung von (Service-)Umständen habe ich nun erfahren, dass das Fahrzeug höchstwahrscheinlich bereits im (EU-)Ausland zugelassen wurde, bevor er mir hierzulande als Neuwagen verkauft wurde. (Die Garantie startetete laut Jeep-Service-Portal mehrere Monate vor Kauf und deutscher Erstzulassung - laut Jeep-Service geschieht dies exakt am Tag der Erstzulassung)
Zwar hatte das Fahrzeug nur 90 km auf dem Tacho, doch ist dies ja heutzutage für jeden Automechatroniker ein leichts und ich würde auch behaupten, dass bei einem gut aufbereiteten Fahrzeug biszu 5000 km nicht wahrgenommen werden können.
Beim Kauf musste ich mich selbst um die Ausstellung des Fahrzeugschein - und Briefes kümmern, da beides angeblich noch nie ausgestellt wurde.
Eine Internetrecherche ergab, dass Fahrzeuge gewißer EU-Länder nicht zwangsläufig eine Vorbesitzer-Eintragung in deutschen Fahrzeugbriefen benötigen.
Meine Fin sagt eindeutig, dass das Fahrzeug nicht für den deutschen, sondern für einen der Ost-Europäischen Märkte bestimmt wäre.
Meine Hauptsorge gilt nun der Frage: Was passiert, wenn ich das Fahrzeug mit angeblich einem Vorbesitzer verkaufe, es aber zuvor bereits in einem anderen EU-Land zugelassen (und möglicherweise genutzt) war?
Jemand Erfahrung?
ich bin schon länger Mitglied dieses Forums, habe aber (man möge mir verzeihen) diesen Account erstellt um mir ein wenig neutrales Feedback bzgl. einer aktuellen Thematik einzuholen. Da noch nichts sicher oder widerlegt ist, möchte ich diese Frage einfach mal anonym, ohne Nennung meines Foren-Benutzers und ohne Nennung des Verkäufers stellen. (Da ich beides mehrmals genannt habe, fällt mein normaler Account quasi weg)
Vor fast 2 Jahren habe ich einen GC gekauft. Deutlich günstiger als es viele Jeephändler anbieten hätten können.
Auf Grund einer Verkettung von (Service-)Umständen habe ich nun erfahren, dass das Fahrzeug höchstwahrscheinlich bereits im (EU-)Ausland zugelassen wurde, bevor er mir hierzulande als Neuwagen verkauft wurde. (Die Garantie startetete laut Jeep-Service-Portal mehrere Monate vor Kauf und deutscher Erstzulassung - laut Jeep-Service geschieht dies exakt am Tag der Erstzulassung)
Zwar hatte das Fahrzeug nur 90 km auf dem Tacho, doch ist dies ja heutzutage für jeden Automechatroniker ein leichts und ich würde auch behaupten, dass bei einem gut aufbereiteten Fahrzeug biszu 5000 km nicht wahrgenommen werden können.
Beim Kauf musste ich mich selbst um die Ausstellung des Fahrzeugschein - und Briefes kümmern, da beides angeblich noch nie ausgestellt wurde.
Eine Internetrecherche ergab, dass Fahrzeuge gewißer EU-Länder nicht zwangsläufig eine Vorbesitzer-Eintragung in deutschen Fahrzeugbriefen benötigen.
Meine Fin sagt eindeutig, dass das Fahrzeug nicht für den deutschen, sondern für einen der Ost-Europäischen Märkte bestimmt wäre.
Meine Hauptsorge gilt nun der Frage: Was passiert, wenn ich das Fahrzeug mit angeblich einem Vorbesitzer verkaufe, es aber zuvor bereits in einem anderen EU-Land zugelassen (und möglicherweise genutzt) war?
Jemand Erfahrung?