Fahren im deutschen Kennzeichen in AT

Diskutiere Fahren im deutschen Kennzeichen in AT im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Hallo, hätte eine Frage die mir vielleicht jemand hier beantworten kann. Es gibt die Möglichkeit deutsche Autos über eine deutsche Firma recht...
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marti3s

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Hallo,

hätte eine Frage die mir vielleicht jemand hier beantworten kann.

Es gibt die Möglichkeit deutsche Autos über eine deutsche Firma recht günstig zu mieten. Man bezahlt im Prinzip Raten für das Fahrzeug, welches aber in Deutschland auf eine Firma angemeldet ist und bekommt es zur Verfügng gestellt.

Meine Frage wäre, ob es erlaubt ist dauerhaft mit deutschen Kennzeichen als Österreicher zu fahren, und ob sich Probleme ergeben können wie z.b. bei einer Verkehrskontrolle wo im Zulassungsschein eine deutsche Firma eingetragen ist.

grüsse
marti3s :rolleyes:
 
2501ratte

2501ratte

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also in Deutschland gibt es Pflichten und Fristen um ein Fahrzeug heimisch anzumelden

es dreht sich hier um den Delikt: wenn du die Frist überschreitest ist es Steuerhinterziehung

ich glaub das ist bei Euch auch so
 

marti3s

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eigentlich ist es ja so dass in der zulassungsbescheinigung eine deutsche firma eingetragen ist und ich das fahrzeug nur fahre. schaut quasi nur so als als hätte ich mir das auto gebort.

die frage ist ob die polizei z.b. bei verkehrskontrollen dass kontrollieren kann?
 

bjoern

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Hi,

ich wuerds ned riskieren, als ich vor 10 Jahren nach AT ausgewandert bin hatte ich auch eine ganze Zeit lang
deutsche Kennzeichen am Jeep. Und bei jeder Kontrolle kam die Frage was ich in Oesterreich mache, als Piefke
mit deutschem Fuehrerschein konnte ich immer leicht "Urlaub" angeben aber die Frage war definitiv auf Steuer-
hinterziehung -> Nova etc abgerichtet.
Ein Anruf in der Rechtsabteilung vom Arboe zur Klaerung ob ich mit Deutschen Kennzeichen fahren darf brachte
mich zur Ummeldung meines Uebersiedlungsgutes (und eine darauf folgende 8 Monatige Tortur durch die MA46).

Moeglicherweise ist die Rechtslage bei Firmenwagen eine andere, glaube ich aber nicht, siehe help.gv.at
http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite...tml#Kennzeichen

Die Verwendung des Fahrzeugs (oder Anhängers) mit ausländischen Kennzeichentafeln ist bis zu einer maximalen
Dauer von einem Jahr (ab Zeitpunkt der Einbringung nach Österreich) zulässig, wenn in Österreich kein Hauptwohnsitz
gegründet wird.


Kleiner Tipp: auf der help.gv.at kann man auch Fragen stellen ...

Gruss B
 
onkellinus

onkellinus

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Das Fahrzeug ist aber auf eine deutsche Firma zugelassen und nicht im Besitz des entsprechenden Fahrers, daher würde ich hier keine Probleme sehen.

:rolleyes:
 
germs

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sooo.... und jetzt kommt eine ösi-menung dazu. :rolleyes:

also so lange wie das auto über eine deutsche firma angemeldet ist, und die firma auch den hauptsitz in D hat, :biglaugh:
kannst du das auto x beliebige zeit in Österreich fahren :biglaugh: :wave:
somit keine angst ;) kenne viele leute bei uns die das auto in D zugelassen haben (über freund, bekannten etc...)
und damit bei uns in Österreich fahren :p
gruxx
germs :biglaugh:
 

marti3s

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sooo.... und jetzt kommt eine ösi-menung dazu. :rolleyes:

also so lange wie das auto über eine deutsche firma angemeldet ist, und die firma auch den hauptsitz in D hat, :biglaugh:
kannst du das auto x beliebige zeit in Österreich fahren :biglaugh: :wave:
somit keine angst ;) kenne viele leute bei uns die das auto in D zugelassen haben (über freund, bekannten etc...)
und damit bei uns in Österreich fahren :p
gruxx
germs :biglaugh:

denk mir nur, was ich sage wenns mich aufhalten und fragen warum das fahrzeug in AT is und wie lange usw.
 

XJAlex

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kurz vor den hohen Bergen :-)
es geht hier weniger um Zulassung als um Steuerrecht - und dazu gibts EU-weit
geltende Fristen.

Die Steuern sind in dem Land abzuführen in dem ein Fahrzeug die meiste Zeit
bewegt wird - ist das in A, F oder sonstwo dann gilt auch dort die Steuerzuständigkeit

erfragen kannst du das bei deinem zuständigen Säckel-Amt (FA)

Ich persönlich würde es nicht riskieren, die Gefahr einer Überprüfung ist vorhanden
und dann wird´s teuer - du mußt beweisen das du überwiegend in D fährst - nicht
das FA dir das du in A fährst (z.B. ausreichend Tankrechnungen aus D für die km
am Tacho, Fahrtenbuch etc)

Gilt bei Firmen wie bei Privaten, ich wollt mir letztes Frühjahr über einen Geschäfts-
partner in H nen Touareg kaufen da die in D deutlich günstiger sind wie in A - aber
mein Steuerberater hat sofort :biglaugh: gesagt :biglaugh:

wie gesagt - FA fragen - die wissen´s am besten weil sie´s im Fall der Fälle auch
exekutieren! :rolleyes:
 

XJakob

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für firmenfahrzeuge gibts da keine probleme ! ( eine zeit lang gabs sogar öffentliche verkehrsbusse die hier in A mit deutschen kennzeichen fuhren- scheinbar gemietet)

die vielen regelungen gelten zumeist für privatfahrzeuge, bei firmenfahrzeugen sieht das anders aus ...
ich kenne einige firmen die das so handhaben und in A mit dt. kennzeichen fahren ( oder auch anderen ländern)
die meinungen von leuten die vor 10 jahren probleme hatten würd ich nicht wirklich gelten lassen da, damals das eu recht noch nicht so weit galt.

die ganze sache gilt aber für denn fall des leasens, mietens oder falls der firmensitz d ist
 
BlackZJ

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Hi

ich weiss zwar nicht, wie das in der EU läuft, aber bei uns in der Schweiz muss man das Auto innerhalb von ein paar Monaten auf eine schweizer Nummer umschreiben. Das hat ansich nicht unbedingt was mit den Steuern zutun sondern mit der Verzollung.
Vielleicht ist das innerhalb der EU ja anders, aber ich würds nicht riskieren, da das bestimmt nicht billig wird, wenns dann tatsächlich ein Verstoss gegen ein Gesetz ist.

Gruss
Mathias
 
heujo

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Siegbach
ich kenne das nur mit deutschem firmenwagen.
ein ehemaliger kollege fährt mit deutscher zulassung schon über 10 jahre in AT rum...

gruß
mj
 
the Jeep

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Hallo,

also wenn die Karre in DE bei auf ne Firma in DE gemeldet is, darfst Du ganz legal in AT fahren.

Hierzu gibt es mittlerweile eine EU Höchstgerichtserkenntniss (einfach die Anhänge .PDF Dateien lesen)

DE hatte einen DE Bürger geklagt der mit nem KFZ aus nem anderen EU Land gefahren ist. Promt viel das EU Höchstgerichtsurteil zu gunsten des DE Bürgers aus und der Staat DE hat verloren.

Schaut Euch einfach alle Anhäge im Link an, dies sind die Original Dokus der EU die ich mal vor ner Zeit zum Thema zusammengetragen hab.

Hoffe damit klarheit geschaffen zu haben.

PS: Bei uns im Burgenland fahren mittlerweile minimum 3% der AT Bürger mit KFZ die in der Slowakei angemeldet san, wiels sich ah Menge Kohle ersparen.
 

pflasterspezi

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In meinem Umfeld fahren einige Bekannte mit PL-Nummern(unter 10% der deutschen Kosten)bin selber auch am Überlegen wegen der hohen deutschen Steuer.
 
toefftoeff_13

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Also:
In meiner GEgend wohnt ein mir bekannter der das Auto seines Stiefdaddys fährt (deutsche Zulassung)
Dadurch dass er das Auto nur geborgt hat und ihm das Auto nicht gehört (auf anderen namen angemeldet desse Hauptwohnsitz in Deutschland ist) kann keiner was dagegen tun, so seine Aussage als ich ihm die gleiche Frage gestellt habe.
Einzig ist halt zu den Überprüfungen (TÜV oder wie das halt bei euch ist) muss er nach D fahren, das kann er hier nicht.

schöne Grüße

Hannes
 
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