Aus der Traum, deutsche § 21 Einzel/Vollabnahme ab 29.04.2009 vorbei

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qsaV8

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Habe heute für ein deutsches EU Reimport Fahrzeug Baujahr 1996 ohne EU/EC Betriebserlaubniss TÜV Vollabnahme gemacht,... es war nur ein 1996 er Opel Omega 2,5 Turbo Diesel (mit BMW Motor)

der Prüfer sagte mir dass ab 29.04.2009 für importierte Fahrzeuge ohne EU/EC Betriebserlaubniss eine TÜV Abnahme und Ausstellung deutscher Fahrzeugpapiere nach §21 in der Form wie bisher nicht mehr möglich ist.

Dazu zählen ab sofort importierte US Import Fahrzeuge egal ob gebraucht oder neu, Oldtimer und ältere EU Gebrauchtfahrzeuge in der Regel älter als 10 - 12 Jahre die damals noch keine EU / EC Betriebserlaubnis sondern nur eine nationale Betriebserlaubnis hatten. Eine Wiederzulassung ohne EU/EC Betriebserlaubnis ist in einem anderen EU Mitgliedsstaat in der bisherigen Form nicht mehr möglich.


Es wurde eine EU Richtlinie in nationales Recht umgesetzt die besagt:

Ab 29.04.2009 wird bei einer TÜV Einzelabnahme nur noch eine EU/EC Betriebserlaubniss erteilt,

um diese zu bekommen gibt es für das Fahrzeug einen Prüfcheck mit 63 Einzelprüfungen,
es wird alles mögliche geprüft ob es EU Vorschriften entspricht, angefangen vom Tank etc....

der Prüfbericht geht dann an die zuständige Regierungsbehörde die dann die EU/EC Betriebserlaubniss erteilt oder auch nicht.

Erst dann kann das Fahtzeug zugelassen werden.


PS: Ein Jeep Grand Cherokee aus England zählt zum Glück nicht dazu, diese haben ab 1996 eine EU/EC Betriebserlaubniss
 
Gurti

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:cry: Wenn das jetzt in Deutschland so ist, muss es ja auch in allen anderen EU Ländern so sein.
Erteilte EU - Betriebserlaubnis aus beliebigem EU - Land gilt für alle!
Auch aus den Ländern, wo der Tüv nicht so deutsch ist....
 

LouZipher

Gelöscht
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Mal für den Laien - wo ist da unterm Strich der Unterschied ?
 
Murphy Law

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wo ist das im original zu lesen ?


Gesetz oder Verordnungen müssen nachlesbar sein.... also wo ?

Jeepbaer Tom

Dieser Frage schließe ich mich mal an. Wo ist das nachzulesen.

Ich habe ja keine Probleme mit den Tüvlern, aber alles muss man den Jungens auch nicht glauben.
 

syscoblah

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Abgesehen von der noch nicht überprüften Quelle, wäre eine solche EU-weite Abnahme ja sogar zu begrüssen! Eine einheitliche und EU-übergreifende Abnahme und Gültigkeit führt eben dazu, dass man bei allzu selbstherrlichen TÜV-lern eben kurz über die Grenze geht oder das importierte Fhz gleich in Rotterdam abnehmen lässt.

Vergleichbar mit der Homologation von noch nicht strassentauglichen Fahrzeugmodellen: Auch hier wird die Homologation z.B. in den Niederlanden durchgeführt und ist sofort in Deutschland gültig. Und das führt auch schon zu etws Demut den heimischen TÜV-lern.

Also, an sich wär das sogar fein. Sehr fein.
 
Tordi

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Abgesehen von der noch nicht überprüften Quelle, wäre eine solche EU-weite Abnahme ja sogar zu begrüssen!
Die gibt es eigentlich schon. Es gibt nur weiter nationale Vorschriften.

Dass der §21 geändert wird wäre mir auch neu.

Edith sagt, ich hab nachgelesen, dort steht dass die Richtlinie 70/156/EWG bereits mit dem §21 in nationales Recht umgesetzt wurde. Eine Quelle für die Behauptung fände ich deshalb auch spannend.

RiLi 70/156/EWG zum selbst nachlesen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...007L0037:DE:NOT
 

LouZipher

Gelöscht
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???
 
armin

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Leider stimmt es...
Habe die gleich Info von meinem TÜV bekommen.
Nichts mehr Einzelabnahme. Tüv Gutachten und ab zur Zualssung.

Alle Fahrzeug müssen jetzt nach ECE Normen geprüft werden.
Und die sind wesentlich aufwendiger als die rein Deutschen.
Viel mehr Papierkram und die Unterlagen müssen nach dem TÜV noch zu einer Prüfstelle.

Deutschland war bisher das einzige Land in der EU das diese Lücke hatte §21.
Wenn das Fahrzeug dann einmal hier zugelassen war, wurde es auch meist ohne Probleme überall in der EU zugelassen.

War den anderen EU Ländern eben ein Dorn im Auge... den so wurden fast Alle USA importe über Deutschland abgewickelt...

Das ärgerliche ist nur, daß es so kurzfristig innerhalb von 2 Wochen umgesetzt wurde... Keiner weis wirklich bescheid wie es funktioniert.
Die neuen zuständigen Sachbearbeiter sind jetzt gerade auf de, Leergang...
 
armin

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Seit heute ist die Regelung in Kraft... D.h. Abnahme von Neufahrzeugen nach altem Verfahren ist nicht mehr...
Alles muss zur Prüfstelle.
Keiner weiss wie es wirklich geht aber Gesetz ist Gesetz ;-)

So wie ich das sehe gilt das aber nur für neue und noch nicht in Deutschland zugelassen Fahrzeuge nicht für Änderungen.
 

hallhuber

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Sehe ich das richtig, das mein "Lieblings-TÜV-Onkel" auch weiterhin nach § 21 eintragen darf wenn´s um meinen alten Hobel geht?
 
nitoh

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Also habe mal eben beim TÜV Nord nachgefragt, das ganze stimmt, dabei dreht es sich um diesen § 13 EG-FGV. Seit Gestern bekommt man Oldtimer nur noch Zugelassen mit einem offiziellen Datenblatt vom TÜV, für viele Oldtimer gibt es das beim TÜV-Süd (kosteten ca.80.- Euro). Andere Importfahrzeuge ohne EU-Papiere werden dann in aufwendigen Einzelabnahmen geprüft, dabei können Kosten bis zu 600.- Euro entstehen.
Anbauteile ohne EU-Gutachten werden so nicht mehr eingetragen, zB. Felgen aus USA etc., müßten dann Einzelabnahmen mit Werkstoffprüfung etc.
gemacht werden, also Schweineteuer.
TÜV-Ing. dürfen auch nur noch Teile mit EU-Gutachten/Papieren eintragen, bedeutet, selbst wenn der Ing. (auf Grund seiner Ausbildung könnte er das ja)
ein Anbauteil oder Eigenbauteil als Eintragungsfähig betrachten würde, dürfte er es nicht eintragen, weil keine EU-Papiere.

Hier dann der Link zu dem neuen Gesetz: klick
 
Tordi

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Dazu müsste man mal wissen welche angeblichen 63 Einzelpunkte (siehe Eingangsposting) da tatsächlich überprüft werden.

Hab aber keine Lust beim TÜV anzurufen :wave:
 
Muddriver

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Gilt nach meiner Info nur für Neufahrzeuge - ansonsten weiter nach § 21
 
nitoh

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Ich denke auf Grund der neuen Verordung sollte man, bevor man ein Auto importiert, einfach mal beim TÜV nachfragen was für dieses spezielle Fahrzeug für Papiere vorhanden sein müssen um es in D zuzulassen.
 
Tordi

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Gilt nach meiner Info nur für Neufahrzeuge - ansonsten weiter nach § 21
Wenn das nur für Neufahrzeuge gilt ist das doch eigentlich eh keine Meldung wert, für die gibt´s seit Jahren COC-Papiere (zumindest für die letzten die ich gekauft hab).
 
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