qsaV8
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Habe heute für ein deutsches EU Reimport Fahrzeug Baujahr 1996 ohne EU/EC Betriebserlaubniss TÜV Vollabnahme gemacht,... es war nur ein 1996 er Opel Omega 2,5 Turbo Diesel (mit BMW Motor)
der Prüfer sagte mir dass ab 29.04.2009 für importierte Fahrzeuge ohne EU/EC Betriebserlaubniss eine TÜV Abnahme und Ausstellung deutscher Fahrzeugpapiere nach §21 in der Form wie bisher nicht mehr möglich ist.
Dazu zählen ab sofort importierte US Import Fahrzeuge egal ob gebraucht oder neu, Oldtimer und ältere EU Gebrauchtfahrzeuge in der Regel älter als 10 - 12 Jahre die damals noch keine EU / EC Betriebserlaubnis sondern nur eine nationale Betriebserlaubnis hatten. Eine Wiederzulassung ohne EU/EC Betriebserlaubnis ist in einem anderen EU Mitgliedsstaat in der bisherigen Form nicht mehr möglich.
Es wurde eine EU Richtlinie in nationales Recht umgesetzt die besagt:
Ab 29.04.2009 wird bei einer TÜV Einzelabnahme nur noch eine EU/EC Betriebserlaubniss erteilt,
um diese zu bekommen gibt es für das Fahrzeug einen Prüfcheck mit 63 Einzelprüfungen,
es wird alles mögliche geprüft ob es EU Vorschriften entspricht, angefangen vom Tank etc....
der Prüfbericht geht dann an die zuständige Regierungsbehörde die dann die EU/EC Betriebserlaubniss erteilt oder auch nicht.
Erst dann kann das Fahtzeug zugelassen werden.
PS: Ein Jeep Grand Cherokee aus England zählt zum Glück nicht dazu, diese haben ab 1996 eine EU/EC Betriebserlaubniss
der Prüfer sagte mir dass ab 29.04.2009 für importierte Fahrzeuge ohne EU/EC Betriebserlaubniss eine TÜV Abnahme und Ausstellung deutscher Fahrzeugpapiere nach §21 in der Form wie bisher nicht mehr möglich ist.
Dazu zählen ab sofort importierte US Import Fahrzeuge egal ob gebraucht oder neu, Oldtimer und ältere EU Gebrauchtfahrzeuge in der Regel älter als 10 - 12 Jahre die damals noch keine EU / EC Betriebserlaubnis sondern nur eine nationale Betriebserlaubnis hatten. Eine Wiederzulassung ohne EU/EC Betriebserlaubnis ist in einem anderen EU Mitgliedsstaat in der bisherigen Form nicht mehr möglich.
Es wurde eine EU Richtlinie in nationales Recht umgesetzt die besagt:
Ab 29.04.2009 wird bei einer TÜV Einzelabnahme nur noch eine EU/EC Betriebserlaubniss erteilt,
um diese zu bekommen gibt es für das Fahrzeug einen Prüfcheck mit 63 Einzelprüfungen,
es wird alles mögliche geprüft ob es EU Vorschriften entspricht, angefangen vom Tank etc....
der Prüfbericht geht dann an die zuständige Regierungsbehörde die dann die EU/EC Betriebserlaubniss erteilt oder auch nicht.
Erst dann kann das Fahtzeug zugelassen werden.
PS: Ein Jeep Grand Cherokee aus England zählt zum Glück nicht dazu, diese haben ab 1996 eine EU/EC Betriebserlaubniss