Thomas K.
Member
Threadstarter
Urteil Sozialgericht Dortmund:
"Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei
verletzt, hat dann einen Arbeitsunfall erlitten, wenn er infolge
betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist"
(Sozialgericht Dortmund S 36 U 294 / 97 ).
Na dann..........gute Nacht
Thomas
"Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei
verletzt, hat dann einen Arbeitsunfall erlitten, wenn er infolge
betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist"
(Sozialgericht Dortmund S 36 U 294 / 97 ).
Na dann..........gute Nacht
Thomas