appalachian
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Threadstarter
Hallo Zusammen:
Bevor ich nun damit beginne meinen Wrangler aufzubauen, moechte ich in die Runde fragen, welche Erfahrungen bei der Zulassung als Umzugsgut bestehen.
Ich hatte bereits mit dem TUEV und DEKRA Kontakt, aber das war bezueglich der Zulassung eines Pick-up - den habe ich jetzt verkauft.
Allgemein ist wohl zu unterstellen, dass keine roten Blinker mehr zulassungfaehig sind, d.h. es wird umgekabelt und die ueblichen Zusatzleuchten als Nebelschlussleuchte und Rueckfahrscheinwerfer kommen an den Rear Bumper.
Vom TUEV bzw. DEKRA habe ich gelernt, dass Erleichterungen bei der Zulassung als Umzugsgut bestehen.
Es werden zumutbare Kosten fuer Umbauten bis zu (ich glaube) 15% des Nennwertes des Fahrzeuges zugemutet.
Die Hoeherlegung wird z.B. mehr oder weniger mit Verweis auf Herstellungshaftung akzeptiert.
Hier ist der Plan:
Bumpers: Front / Rear Bumper und Cargo System von Garvin/Wilderness mit Pre-Runner (auf dem Front Bumper integrierte Ramme)
Warn Whinch
Suspension Lift: Long Arm Kit entweder 5.5” von RockKrawler oder 6” von BDS
Cat Back Exhaust System von Flowmaster
Reifen: 35“ Mickey Thompson Baja
Rockslider und Tubular Fender Flares
Tube Doors
ARB Air Lockers
Hier meine Fragen/Bedenken:
Der Front Bumper ist mit 54“ so breit wie die Originalstossstange, jedoch ohne deren Plastikkappen und deckt die 35“ Reifen nicht ab?
Die Fender Flares bedecken nicht den vorderen Teil der Vorderreifen?
Integrierte Ramme?
Die Hoeherlegung erfordert ein individuelles Cat Back System – das wird lauter als der Originalauspuff?
35“ Reifen - das wird die angezeigte Geschwindigkeit aufm Tacho „schwindeln“ lassen? (denk ich mal)
Sind nackte Rohr Rahmen als Tueren(drehbar mit Schloss) im Rahmen einer Zulassung als Umzugsgut zulassungsfaehig?
Vielen Dank im Voraus und Gruesse aus den Blue Ridges - Jens
Bevor ich nun damit beginne meinen Wrangler aufzubauen, moechte ich in die Runde fragen, welche Erfahrungen bei der Zulassung als Umzugsgut bestehen.
Ich hatte bereits mit dem TUEV und DEKRA Kontakt, aber das war bezueglich der Zulassung eines Pick-up - den habe ich jetzt verkauft.
Allgemein ist wohl zu unterstellen, dass keine roten Blinker mehr zulassungfaehig sind, d.h. es wird umgekabelt und die ueblichen Zusatzleuchten als Nebelschlussleuchte und Rueckfahrscheinwerfer kommen an den Rear Bumper.
Vom TUEV bzw. DEKRA habe ich gelernt, dass Erleichterungen bei der Zulassung als Umzugsgut bestehen.
Es werden zumutbare Kosten fuer Umbauten bis zu (ich glaube) 15% des Nennwertes des Fahrzeuges zugemutet.
Die Hoeherlegung wird z.B. mehr oder weniger mit Verweis auf Herstellungshaftung akzeptiert.
Hier ist der Plan:
Bumpers: Front / Rear Bumper und Cargo System von Garvin/Wilderness mit Pre-Runner (auf dem Front Bumper integrierte Ramme)
Warn Whinch
Suspension Lift: Long Arm Kit entweder 5.5” von RockKrawler oder 6” von BDS
Cat Back Exhaust System von Flowmaster
Reifen: 35“ Mickey Thompson Baja
Rockslider und Tubular Fender Flares
Tube Doors
ARB Air Lockers
Hier meine Fragen/Bedenken:
Der Front Bumper ist mit 54“ so breit wie die Originalstossstange, jedoch ohne deren Plastikkappen und deckt die 35“ Reifen nicht ab?
Die Fender Flares bedecken nicht den vorderen Teil der Vorderreifen?
Integrierte Ramme?
Die Hoeherlegung erfordert ein individuelles Cat Back System – das wird lauter als der Originalauspuff?
35“ Reifen - das wird die angezeigte Geschwindigkeit aufm Tacho „schwindeln“ lassen? (denk ich mal)
Sind nackte Rohr Rahmen als Tueren(drehbar mit Schloss) im Rahmen einer Zulassung als Umzugsgut zulassungsfaehig?
Vielen Dank im Voraus und Gruesse aus den Blue Ridges - Jens