Ich habe jetzt das umgekehrte Problem.
Mein TJ ist ja als LKW zugelassen und hat damit auch keine Rückbank.
Wenn ich den jetzt wieder als PKW umschlüsseln lassen möchte müßte ich laut TÜV wieder eine Sitzbank einbauen.
Habe aber keine ...
Hmm, also eigentlich wäre das möglich nach meinem Kenntnisstand. Da der TJ ja vorher als PKW bzw. heute ein M1G wäre/war, würde eine Umtragung gehen- wären dann eben nur ein PKW mit 2 Sitzplätzen. Eine zwingende Anzahl an Sitzen ist dafür nicht zwingend erforderlich. Falls dein TÜV Mann da einen Hinweis brauch - es gibt ne Menge Zweisitzer PKW am Markt
Bei anderen Fz wie Transportern wäre eine denkbare Problematik Nachweis der Bremsanlage und der Emissionen- Geräusche und Abgase - gibt Fz die die Werte für LKW (N) einhalten, aber für PKW (M) nicht. Die Anforderungen an Fz der Klassen N sind da etwas niedriger- die an die Klassen M etwas höher, so das man unter den anderen Vorraussetzungen wie mindestens vorhandener Laderaumanteil und anderer Kleinigkeiten wie Sitze weg und Verankerungen unbrauchbar machen, einen PKW fast immer zum LKW machen kann, jedoch nicht immer aus einem LKW einen PKW.
Aber nach all der Prosa - das sollte beim TJ kein Thema sein, da er ja wohl sehr wahrscheinlich vorher ein PKW/Klasse M Fz war.
Aber warum willst diese eigentlich recht oft ersehnte Einstufung rückgängig machen? Bei nem 4.0 überwiegen doch idR die Vorteile. Steuer günstig, zumindest wenn der Zoll einem hier den LKW anerkennt. Das Thema Versicherung und von wegen immer 100% ist ja vielfach keines mehr da es Versicherungen geben soll die hier ganz normal einen Schadensfreiheitsrabatt anbieten- muss man sich halt ein wenig nach umhören. Aber wenn das alles passt? Warum nicht lassen?
G Heiko