dognose
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Hallo Zusammen,
zum Thema Spurverbreiterungen habe ich einige Threads gelesen, bin mir der Problematik der original Radbolzen und "Felgen mit Taschen" bewusst, nur eine Sache erschließt sich mir noch nicht "ganz":
Ich habe nun für Vorne 2*25mm und für Hinten 2*30mm geordert. (H&R)
Meine Winterfelgen sind 9*20 ET 52 (die Serienfelgen haben glaube ich ET 56,4) also 4,4 mm Unterschied - sollte den Gaul nicht fett machen, falls doch kann es auch sein, dass ich nur auf 20/25mm wechsle, lt. diverser Forenbeiträge ist aber bei der Serienfelge und 25/30 noch reichlich Luft nach oben, sollte also auch "so" passen, das wird mir aber der Onkel vom TÜV sagen .
Allerdings verwirrt mich das "Teilegutachten" bzw. die Händler Angabe ein wenig.
Die Händler gaben an:
25er: minimale ET 26,4mm
30er: minimale ET 18mm
Wenn ich die beiden Werte nun mit der ET meiner Felgen verrechne:
52 - 25 = 27
52 - 30 = 22
bin ich beide mal im (technisch) "zulässigen" Bereich, Laufflächenabdeckung sei mal dahingestellt.
Den Gutachten kann ich diese Zahlen aber nirgends entnehmen - Hier befinden sich nur die resultierenden ETs auf eine Felge mit ET 56,4 bezogen - diese unterschreite ich dann natürlich jeweils um 4,4mm, da die ET meiner Felgen "kleiner" Ausfällt.
Nun wird sich der TÜV wohl eher am Teilegutachten orientieren, als an der "Artikelbeschreibung". Dass sich das Teilegutachten auf die beiden Serienfelgen (8x18, 8x20) bezieht ist ja logisch - aber wie kann ich dem TÜV nun "aufzeigen", dass die resultierenden ETs noch im technisch zulässigen Bereich liegen?
2ter Punkt:
In der Anbauanleitung der Platten steht: Radbolzen absägen, ODER Felgen mit Taschen verwenden.
Im Gutachten hingegen steht: Radbolzen absägen UND Felgen mit Taschen verwenden.
Auch hier wird der TÜV wohl wieder eher aufs Gutachten pochen ?! Da beide meiner Felgensätze über die nötigen Taschen verfügen habe ich voll keine Lust die original Bolzen zu kürzen...
zum Thema Spurverbreiterungen habe ich einige Threads gelesen, bin mir der Problematik der original Radbolzen und "Felgen mit Taschen" bewusst, nur eine Sache erschließt sich mir noch nicht "ganz":
Ich habe nun für Vorne 2*25mm und für Hinten 2*30mm geordert. (H&R)
Meine Winterfelgen sind 9*20 ET 52 (die Serienfelgen haben glaube ich ET 56,4) also 4,4 mm Unterschied - sollte den Gaul nicht fett machen, falls doch kann es auch sein, dass ich nur auf 20/25mm wechsle, lt. diverser Forenbeiträge ist aber bei der Serienfelge und 25/30 noch reichlich Luft nach oben, sollte also auch "so" passen, das wird mir aber der Onkel vom TÜV sagen .
Allerdings verwirrt mich das "Teilegutachten" bzw. die Händler Angabe ein wenig.
Die Händler gaben an:
25er: minimale ET 26,4mm
30er: minimale ET 18mm
Wenn ich die beiden Werte nun mit der ET meiner Felgen verrechne:
52 - 25 = 27
52 - 30 = 22
bin ich beide mal im (technisch) "zulässigen" Bereich, Laufflächenabdeckung sei mal dahingestellt.
Den Gutachten kann ich diese Zahlen aber nirgends entnehmen - Hier befinden sich nur die resultierenden ETs auf eine Felge mit ET 56,4 bezogen - diese unterschreite ich dann natürlich jeweils um 4,4mm, da die ET meiner Felgen "kleiner" Ausfällt.
Nun wird sich der TÜV wohl eher am Teilegutachten orientieren, als an der "Artikelbeschreibung". Dass sich das Teilegutachten auf die beiden Serienfelgen (8x18, 8x20) bezieht ist ja logisch - aber wie kann ich dem TÜV nun "aufzeigen", dass die resultierenden ETs noch im technisch zulässigen Bereich liegen?
2ter Punkt:
In der Anbauanleitung der Platten steht: Radbolzen absägen, ODER Felgen mit Taschen verwenden.
Im Gutachten hingegen steht: Radbolzen absägen UND Felgen mit Taschen verwenden.
Auch hier wird der TÜV wohl wieder eher aufs Gutachten pochen ?! Da beide meiner Felgensätze über die nötigen Taschen verfügen habe ich voll keine Lust die original Bolzen zu kürzen...