
wjrobby
Member
Wie sollten uns mal über die Grundsätze einig werden..
ARBEITSSCHEINWERFER:
Kannst du anbauen so viele du willst.
ABER; keine Zulassung für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr - auch keine E-Zulassung nötig.
ZUSATZSCHEINWERFER:
Da gelten explizit die Richtlinien mit E-Zeichen und Menge - siehe Link vom TÜF Süd bereitgestellt von Mike63.
Diese sind nach Abnahme und Eintragung durch den TÜF- sachverständigen legal im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen.
Leider ist der Treadtitel etwas unglücklich gewählt; ging es dem TE doch um Zusatzscheinwerfer, wärend es HarzerGC rein um wirkliche Arbeitsscheinwerfer ging..
In diesem Sinne;
Gruß Robert.
ARBEITSSCHEINWERFER:
Kannst du anbauen so viele du willst.
ABER; keine Zulassung für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr - auch keine E-Zulassung nötig.
ZUSATZSCHEINWERFER:
Da gelten explizit die Richtlinien mit E-Zeichen und Menge - siehe Link vom TÜF Süd bereitgestellt von Mike63.
Diese sind nach Abnahme und Eintragung durch den TÜF- sachverständigen legal im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen.
Leider ist der Treadtitel etwas unglücklich gewählt; ging es dem TE doch um Zusatzscheinwerfer, wärend es HarzerGC rein um wirkliche Arbeitsscheinwerfer ging..
In diesem Sinne;
Gruß Robert.