
V8Jeeper
Darnell's Garage "Christine"
Threadstarter
Hallo Leute,
hatte gerade ein ausgibiges Gespräch mit meinem TÜV Prüver der im Frühjahr meine H-Nr. macht.
bei der Frage zum Dachständer Arbeitsbeläuchtung hat er mir was von neuer Richtlinie für Arbeitsscheinwerfer erzählt.
Arbeitsscheinwerfer sollen nur noch erlaubt werden wenn man einen "Arbeitsgrund" oder so nachweist bzw. sichtbar ist z.B. Seilwinde. Ausserdem sollen sie keine Prüfzeichen haben.
ob das für die Zukunft oder beim künftigen Anbau so sein soll haben wir nicht besprochen.
Das ganze hat nichts mit der H-Nr. zu tun sondern allgemein. EU und D Bürokraten lassen grüßen
zur H-Nr. möglichst keine LED (war klar) ausser wenn sie "lose" Verkabelt sind und leicht abnehmbar???
Dachständer nach wie vor Ladung, also alles egal + legal
Ich möchte mal wissen wie das jemand überprüfen soll wenn ein Teil das nicht eintragspflichtig ist angebaut wurde...
Nur mal so zur Info an euch, Gruß Ramon
hatte gerade ein ausgibiges Gespräch mit meinem TÜV Prüver der im Frühjahr meine H-Nr. macht.
bei der Frage zum Dachständer Arbeitsbeläuchtung hat er mir was von neuer Richtlinie für Arbeitsscheinwerfer erzählt.
Arbeitsscheinwerfer sollen nur noch erlaubt werden wenn man einen "Arbeitsgrund" oder so nachweist bzw. sichtbar ist z.B. Seilwinde. Ausserdem sollen sie keine Prüfzeichen haben.
ob das für die Zukunft oder beim künftigen Anbau so sein soll haben wir nicht besprochen.
Das ganze hat nichts mit der H-Nr. zu tun sondern allgemein. EU und D Bürokraten lassen grüßen

zur H-Nr. möglichst keine LED (war klar) ausser wenn sie "lose" Verkabelt sind und leicht abnehmbar???
Dachständer nach wie vor Ladung, also alles egal + legal

Ich möchte mal wissen wie das jemand überprüfen soll wenn ein Teil das nicht eintragspflichtig ist angebaut wurde...

Nur mal so zur Info an euch, Gruß Ramon
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