Arbeitsscheinwerfer neue Richtlinie laut TÜV

Diskutiere Arbeitsscheinwerfer neue Richtlinie laut TÜV im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo Leute, hatte gerade ein ausgibiges Gespräch mit meinem TÜV Prüver der im Frühjahr meine H-Nr. macht. bei der Frage zum Dachständer...
V8Jeeper

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Darnell's Garage "Christine"
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Hallo Leute,
hatte gerade ein ausgibiges Gespräch mit meinem TÜV Prüver der im Frühjahr meine H-Nr. macht.

bei der Frage zum Dachständer Arbeitsbeläuchtung hat er mir was von neuer Richtlinie für Arbeitsscheinwerfer erzählt.

Arbeitsscheinwerfer sollen nur noch erlaubt werden wenn man einen "Arbeitsgrund" oder so nachweist bzw. sichtbar ist z.B. Seilwinde. Ausserdem sollen sie keine Prüfzeichen haben.
ob das für die Zukunft oder beim künftigen Anbau so sein soll haben wir nicht besprochen.

Das ganze hat nichts mit der H-Nr. zu tun sondern allgemein. EU und D Bürokraten lassen grüßen :banghead:

zur H-Nr. möglichst keine LED (war klar) ausser wenn sie "lose" Verkabelt sind und leicht abnehmbar???

Dachständer nach wie vor Ladung, also alles egal + legal :biglaugh:

Ich möchte mal wissen wie das jemand überprüfen soll wenn ein Teil das nicht eintragspflichtig ist angebaut wurde...:biglaugh:

Nur mal so zur Info an euch, Gruß Ramon
 
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Biker1964

Biker1964

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Den Beitrag fand ich Obergeil

...
Ich habe ihn dann zur Seite genommen und ihm freundlichst erklärt, dass mancher als Ausgleich zu seiner anstrengenden Anwaltstätigkeit nebenberuflich Open Air Tanzkurse gibt, welche in D häufig in der Dunkelheit stattfinden. Was er daran zweifelhaft finde, dürfe er mir gerne auf meine folgende, schriftliche, Anfrage erläutern. Auf einmal hatte mein Fahrzeug die begehrte Plakette, ohne weitere Veränderungen meinerseits!

Wie schon vorab geschrieben wurde, es bedarf mehr Ungehorsam, man darf sich nicht immer alles bieten lassen!....
 
Headman

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Moin,

Ja mancher legt es so aus, mancher so…
Hier mal ein Kompendium/Leitfaden betreffen Lichttechnischer Einrichtungen auf den sich die Beteiligten Überwacher geeinigt haben und allen aaSoP/PI zugänglich sein sollte. Die Beteiligten Überwacher sind auf den ersten Seiten erwähnt - TÜVs, Dekra, etc.
Das Buch dazu ist frei käuflich für die welche es interessiert sich hier zu informieren:

Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern : Krautscheid, Rainer, David, Hans-Peter, Hain, Thomas, Kläne-Menke, Martin, Löhrke, Fred, Röse, Andreas, Schroeppel, Frank, Kohler, Daniel: Amazon.de: Bücher

Zu o.g. Thema siehe Seite 440.

Nicht auszuschließen ist allerdings, dass es für verschiedene Bundesländer inzwischen abweichende Dienstanweisungen geben kann. Da ist immer ein wenig Bewegung drin.

Das mit LED Beleuchtung und H Kennzeichen ist klar - für Fahrzeuge die bis heute 30 werden, gab es noch keine solche Beleuchtung und diese ist somit nicht Zeitgenössisch.

Viel Spaß beim schmökern

G Heiko
 
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Frosch

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???
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Was die Prüforganisationen sich rausnehmen wird zunehmenderweise bodenlos... irgendwelche Dienstanweisungen, die im besten Falle auch noch von Bundesland zu Bundesland anders sind, gehören in die Mülltonne und sonst nirgendwo hin.

Die bundesweit einheitlichen und gültigen Gesetzestexte (in dem Falle die StVZO, auch wenn die gerade umstrukturiert wird) kann man sich wohl sonst sparen, wenn irgendwelche Fantasten bei den Prüforganisationen über meiner Rechtssicherheit als Bürger und über dem Gesetz stehen, herzlichen Glückwunsch.

Aber ist ja vor allem bei Stoßstangen nicht anders...

Dagegen gibt es eine Lösung: Kompetente und engagierte Prüfstellen aufsuchen.
 
V8Jeeper

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Darnell's Garage "Christine"
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Die bundesweit einheitlichen und gültigen Gesetzestexte
Kommt noch besser, hatte auch die Wahl der Richtlinien zwischen EU und D bei Blinkern am Moped, rechtlich steht das EU über dem nationalen in D, aber manche sehen das nicht so, der Chef der Prüfstelle hat seinen "Untergebenen" übergangen und mir eine Bescheinigung mit Stempel usw gegeben um "Ungläubige" zu überzeugen :biglaugh: :biglaugh:
In D darf jeder aus der EU alles nur der "Ureinwohner" nicht, egal um was es geht.....Shit Happens :a060:
 
Headman

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Was die Prüforganisationen sich rausnehmen wird zunehmenderweise bodenlos... irgendwelche Dienstanweisungen, die im besten Falle auch noch von Bundesland zu Bundesland anders sind, gehören in die Mülltonne und sonst nirgendwo hin.

Die bundesweit einheitlichen und gültigen Gesetzestexte (in dem Falle die StVZO, auch wenn die gerade umstrukturiert wird) kann man sich wohl sonst sparen, wenn irgendwelche Fantasten bei den Prüforganisationen über meiner Rechtssicherheit als Bürger und über dem Gesetz stehen, herzlichen Glückwunsch.

Aber ist ja vor allem bei Stoßstangen nicht anders...

Dagegen gibt es eine Lösung: Kompetente und engagierte Prüfstellen aufsuchen.
Das kommt idR nicht von den Organisationen selbst/allein, sondern idR auf Einwirkung der zuständigen Landesbehörde/RP. Das ganze nennt sich Föderalismus. Gibts aber nicht nur bei uns… alleine die Amis können da ein Lied von singen 😂 Ihr in Bayern hab es da noch gut getroffen. Manchmal beneide ich meine Schwester die in Bayern lebt 🙃

G Heiko
 
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