Fzg. Import aus der Schweiz?

Diskutiere Fzg. Import aus der Schweiz? im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo zusammen, sagt mal wo doch so viele schöne ZJs in der Schweiz zu verkaufen sind, wie geht denn das, was muß ich beachten, welche Papiere...
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mudlaw

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Hallo zusammen,

sagt mal wo doch so viele schöne ZJs in der Schweiz zu verkaufen sind, wie geht denn das, was muß ich beachten, welche Papiere brauche ich, was kostet es wo, worauf muß ich achten, neh ich ihn vor oder hinter der Grenze in Empfang, oder oder oder macht das keinen Sinn?

Bitte um Info!
 
gekvas

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Hallo Mudlaw,

habe versucht meinen XJ aus CH nach D zu verkaufen, aber keiner wollte ihn :bigsmile: . Im Zuge dessen habe ich bzgl. Kosten folgendes in Erfahrung gebracht:

- Einfuhrzoll in D 10% vom ausgewiesenem Kaufpreis (da lässt sich sicher immer was mit dem Rechnungsbetrag machen :) )
- deutsche MwSt. auf den Kaufpreis und Zoll
- neuer TÜV & ASU und neuer deutscher Brief. Ich könnte sogar den entwerteten deutschen Brief mitgeben, weil meiner aus D kommt.

Die Überführung kannst Du selbst machen - entweder rote Kennzeichen aus D mitbringen oder Kurzzeitkennzeichen in der Schweiz kaufen, kosten glaub ich CHF 45,-

Volltanken in der Schweiz nicht vergessen! Bei aktuellem Kurs kommt der Liter Super auf ca. 0.90 EUR :hmmm: .

Viele Grüsse,

Georg
 

mudlaw

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Hallo Georg, danke für die Infos!

Die Kennzeichen aus CH, wie lange sind die denn nutzbar, kannst Du mir das sagen?

Und wo bekommt man die?
 
gekvas

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Hallo Joe,

die Kennzeichen gibts beim jeweiligem kantonalem Strassen- und Schifffahrtsamt und sind bis zum Ende des Einlösungsmonats gültig. Hier ist noch ein Auszug mit den aktuellen Preisen im Kanton St. Gallen:

Versicherung
Erfolgt die Einlösung bis zum 15. des Monats Fr. 180.--
Erfolgt die Einlösung ab 16. des Monats Fr. 90.--
Erfolgt die Einlösung in den letzten 4 Tagen des Monats, gilt auch für den folgenden Monat Fr. 200.--

Gebühren vom Strassenverkehrsamt
Kontrollschilder inkl. Kontrollmarken Fr. 55.--
Fahrzeugausweis Fr. 40.--

Verkehrssteuern abhängig vom Gesamtgewicht des Fahrzeuges

Da ich kein gewerblicher Autoschieber bin und aus eigener Praxiserfahrung nur den umgekehrten Weg kenne, nagle mich bitte nicht auf Vollständigkeit fest.

Ich könnte mir gut Vorstellen, dass der deutsche Zoll auch noch für den einen oder anderen Stempel die Hand aufhält.

Viele Grüsse,

Georg
 
TJ40

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Ich habe letztes Jahr einen Wohnwagen in der Schweiz gekauft und meine Erfahrung in einem anderen Forum gepostet. Ich habe den Text mal hier rein kopiert, da ich davon ausgehe, das es beim PKW ganz ähnlich sein dürfte. Ein weiter entferntes Ausland als die Schweiz gibt es m.E. nicht. Wahrscheinlich kannst Du in D leichter 10 geklaute S-Klasse Mercedes aus Timbuktu zulassen, als ein legal eingeführtes Kfz aus der Schweiz.

"Hallo Leute,

da es doch von größerem Interesse zu sein scheint, wie man ein Fahrzeug aus der Schweiz holt, hier ein paar Tipps, die mir auf der Suche nach Informationen aufgefallen sind.

Wenn man sich in Deutschland bei den entsprechenden Stellen wie zum Beispiel ADAC oder Zoll erkundigt, erhält man zum Teil unterschiedliche Aussagen.

Die erste Frage die man sich stellt ist: „Wie hol ich das Fahrzeug hierüber ?“ Man kann sich nicht einfach, wie beim Fahrzeugkauf innerhalb Deutschlands, so genannte Kurzzeit Kennzeichen besorgen. Andererseits stellt es überhaupt kein Problem dar, wenn das Fahrzeug in der Schweiz noch zugelassen ist, dieses mit den Schweizer Kennzeichen nach Deutschland zu bringen. Ebenfalls ist eine Vorführung beim Deutschen TÜV zwecks §20 Voll-Abnahme mit Schweizer Kennzeichen möglich. Idealerweise bekommt man vom Vorbesitzer eine Kopie des original deutschen Briefes. Dieses vereinfacht die Vorgehensweise beim TÜV deutlich. In der Regel wird der deutsche Brief bei Einfuhr eines Fahrzeuges in die Schweiz, vom dortigen Straßenverkehrsamt eingezogen. Wichtig ist es, dass der Vorbesitzer eine entsprechende Bescheinigung des Straßenverkehrsamtes beilegen kann. Ohne diesen Nachweis, oder ohne Auskunft des Schweizer Straßenverkehrsamtes, über den Verbleib des original deutschen Briefes, ist eine Zulassung in Deutschland nicht möglich.

Bei der Frage welche Papiere für die Ausfuhr benötigt werden stößt man immer wieder auf eine Bescheinigung die es angeblich nur bei der IHK in der Schweiz gibt. Um hier allen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, habe ich mich mit der Spedition TransCo Süd GmbH in Weil am Rhein in Verbindung gesetzt. Das Ganze hatte den Vorteil, dass ich an der Grenze die fertigen Papiere bei der Spedition in Empfang nehmen konnte, um mich damit direkt an den Schaltern zur Verzollung anzustellen zu können.

Die Kosten für die gesamten Speditionsdienstleistungen liegen bei circa 100 €.

Für die Fahrt über die Autobahn in der Schweiz benötigt man eine Vignette. Für die Rückfahrt wird für den Anhänger ebenfalls eine benötigt. Die Aussage, man sei über die Landstraße bis zum Grenzübergang gefahren interessiert den Zoll nicht. Hat man dort keine Vignette zahlt man diese nach und zusätzlich eine Strafgebühr.

Im Vorfeld sollte man sich von dem Vorbesitzer sämtliche Fahrzeugdaten geben lassen. Mit diesen Daten muss man eine Anfrage beim K. B. A. in Flensburg machen und sich von dort erklären lassen, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist (dieses nennt sich auf Neu Hochdeutsch: "Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister". Ohne diese Bescheinigung ist eine Zulassung nicht möglich. Diese Bescheinigung kann formlos per Fax oder per Internet angefordert werden und wird von K. B. A. per Nachname mit Kosten von 14,20 € zugesandt (Dauer ca. 14 Tage !).

Die Schweizer Mehrwertsteuer kann nur zurückerstattet werden, wenn in dem Fahrzeug Mehrwertsteuer enthalten ist. Das heißt, in der Regel können Privatverkäufer diese nicht ausweisen. Dann wird an der Grenze die Mehrwertsteuer auf den, im notwendigen Kaufvertrag, beschriebenen Preis berechnet. Diese ganze Abwicklung mit entsprechenden Nachweisen und Formblättern wird von der Spedition erledigt.

Die wichtigsten Unterlagen für die Zulassung in Deutschland sind demzufolge:
Personalausweis, Versicherungsdoppelkarte, K. B. A. Nachweis, TÜV Bericht (100er Zulassung kann dabei gleich mit gemacht werden), Bescheinigung über den Verbleib des original Briefes, so wie die obligatorischen Unterlagen, die vom Straßenverkehrsamt ausgegeben werden.

Nach Überführung des Fahrzeugs mit den original Schweizer Kennzeichen, müssen diese mitsamt dem Originalbrief an den Schweizer Vorbesitzer zurückgesandt werden. Zusammen mit den Kennzeichen muss der Verkäufer dann die Zulassung in der Schweiz „annullieren“ lassen. Der mit „annulliert“ gestempelte Fahrzeugbrief wird dann vom Verkäufer an den Käufer zurückgesandt. Erst dann ist das Fahrzeug in der Schweiz ordnungsgemäß abgemeldet und kann in Deutschland mit den oben genannten Unterlagen zugelassen werden."
 

mudlaw

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Hey dank euch allen für die ausführliche Info!

Was das Kurzzeitkennzeihen angeht werde ich dann wohl doch die deutsche Version nehmen, und mir die Kosten bei der endgültigen Anmeldung anrechnen lassen.

@TJ, kannst Du mir sagen was das für "Ausfuhrpapiere" ich benötige, und ist das auch wichtig für mich wenn ich den Wagen auf "unserer Seite" übernehme?

Danke und Gruß :bigsmile:
 
TJ40

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was das für "Ausfuhrpapiere" ich benötige
Eben weil mir das keiner genau sagen konnte (da gibt es irgendwelche dubiosen Euro 1 Bescheinigungen, die aber nichts mit Abgas zu tun haben...), habe ich das in die Hände der Spedition gegeben.

wenn ich den Wagen auf "unserer Seite" übernehme?
Welche Zulassung hat er dann auf "unserer" Seite ? Du hast einen entwerteten deutschen Brief ! Aus dem KBA Schreiben geht hervor, das das Kfz seinerzeit in die Schweiz gegangen ist. Wie erklärst Du das auftauchen in D ohne Zollpapiere ? Ich würde mal bezweifeln, das es so ohne weiteres geht.
 

mudlaw

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So, ich hab eben mit unserer Spedition gesprochen, mit dieser Bescheinigung soll man sich die 10% Steuer sparen die beim Zoll drauf kommen, mehr nicht.

Heißt auch ohne dieses Dokument bekomm ich den Wagen verzollt, nur eben 10% teurer.

Mal sehen ob ich das noch irgendwo her holen kann, ansonsten muß ich halt ins Äpfelchen beißen und die 10% zusätzlich zahlen.
 

mudlaw

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Und noch ein Nachtrag zur EUR1 Bescheinigung.

Laut Zollamt kann das jeder Verkäufer bis zu einem Warenwert von 6000,- € selbst ausstellen, bzw. eigenverantwortlich auf dem Kaufvertrag bestätigen.

Somit darf ich 10% sparen :smilewinkgrin:
 
kristian b

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ich denke darüber nach einen MOWAG in der schweiz zu kaufen, und nach D zu überführen.

habe ich das jetzt richtig verstanden (voraussetzung fzg. ist stillgelegt)?:

1. ich kaufe das fzg. mit kaufvertrag (und EURO1-bescheinigung) und lasse mir den "annullierten" fahrzeugbrief vom käufer geben.

2. ich hole mir dort beim zuständigen strassenamt die kurzkennzeichen und die autobahnplakette.

3. ich fahre zur grenze und zahle dort 10% zoll + 19% MwSt., sollte im kaufpreis schweizer MwSt. enthalten sien, hole ich mir diese beim schweizer zoll zurück.

4. ich fahre mit den schweizer kennzeichen nach hause, diese sind noch bis zum ende des monats gültig.

5. ich besorg mir die bescheinigung vom KBA.

6. ich lass ne vollabnahme machen.

7. ich lasse das auto unter vorlage des schweizer annullierten fahrzeugbriefes, der vollabnahme, des KAB-scheins auf der zulassungsstelle zu.

hab ich das richtig kapiert?


soviel ich weis, darf mit deutschen kurzkennzeichen nicht in der schweiz gefahren werden, also muß man auf deren kennzeichen zurückgreifen.
 
SteveR

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Hi!

Nur noch 'nen kleinen Nachtrag zum EUR1-Papier.

Ein EUR1-Papier darf, sei es in der EU, oder der Schweiz, bzw. einem andern Land, welches dem bilaterelen EUR1-Praferenz-Abkommen beigetreten ist, diese nur für Waren austellen, die ihren Urspung innerhalb der EU, bzw. dem andern Land haben.
Die USA sind diesem Präferenzabkommen (d.h, weniger oder gar keine Zollabgaben bei der Einfuhr) nicht beigetreten, und so darf auch weder ein Schweizer, noch ein Eurpoäer ein EUR1-Papier für ein Fahrzeug, das in den USA gebaut wurde, sogar wenn es regulär in der EU bzw. Schweiz importiert wurde, ausstellen!!!
Spätestens beim Zollamt in D müsste der Irrtum mit dem zu unrecht ausgestellten EUR1 Papier auffallen, der Zoll wäre also auch wieder zu zahlen, zuzüglich einer Strafe und dem Aussteller des EUR1 in der Schweiz würde wahrscheinlich auf die Finger geklopft werden, da die Zollbehörden in diesem Bereich eng zusammenarbeiten.

...also aufgepasst beim 'Steuersparen'!

:shocked:
Gruss,
SteveR
 

mudlaw

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Ich auch noch mal:

Also 1. zu Kristian, ja das ist soweit korrekt, bis auf die Geschichte mit der EUR 1 Bescheinigung.
Wenn das Fahrzeug unter 6000,- € Kaufpreis ist, kann der Verkäufer die EUR1 Bestätigung selbst schriftlich im Kaufvertrag ausweisen, Text sollte lauten wie folgt:
z. B.: "Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer, Bewilligungs Nr. ....) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass die Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte (Land)-Ursprungswaren sind.

Ort, Datum


Unterschrift


Der Kaufpreis auf dem Kaufvertrag welchen der Zoll bekommt, (ein Schelm wer hier irgendwas rein interpretiert! :shocked: ) sollte also nach möglichkeit unter 6000,- € liegen.
Weiterhin brauchst Du noch Ausfuhrpapiere für den Zoll, dem ein "Laufzettel" für den Zoll beiliegt.
WICHTIG!!! Nimm diese schon bei der Einreise vom Zoll aus mit, ich hatte die erst auf der Rückreise vom Zoll bekommen. Ist zwar nicht so schwierig auszufüllen, dumm ist nur das der Verkäufer das Ding unterschreiben muß....

Was die Kennzeichen angeht, ich hab meinen mit einen deutschen Kurzzeitkennzeichen geholt, hat überhaupt niemanden interessiert, die Zöllner haben drauf geschaut und mir die Papiere zurück gegeben!

2. @Steve, Du hast prinzipiell recht was die Herkunft des Fahrzeugs angeht, allerdings kam mein ZJ aus Graz, von daher...


Kristian, wo kommt der Mowag her? Also wo wird er gebaut?
 
kristian b

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danke für den hinweis, vorallem mit dem laufzettel :heuldoch:


den mowag, den ich suche haben die hier gebaut. ist ein schweizer mil-kfz.

die technik, motor, achsen und getribe sind Dodge und kommen aus der 3/4 to Wc Serie.
also 6 zylinder Reihe mit knapp 4 liter hubraum und ca 94 ps

und so siht er aus:

mowag.JPG

ich weis ´n bissl hässlich, aber doch irgendwie schön :shocked:
 

mudlaw

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Auch nicht schlecht!
Gibt dann wohl ein Zug- und Übernachtungsfahrzeug?!

Wo bekommt man so Schätzchen und wie liegt sowas preislich?
Der Eagle bzw. Piranha würde mich ja anmachen :smileJap:
 
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