BuccYJ
Jeepfreak
Threadstarter
So gelesen in der aktuellen Dezember 2007 ausgabe.Wieder erlaubt
Aus einer Mitteilung des TÜV Nord geht hervor, dass die EG-Typ-genemigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25. Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel weiter gültig. Der TÜV dazu wörtlich: "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Klingt doch nicht schlecht oder???