Smuggler
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- 14.05.2012
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Hallo miteinander.
Ich bin nach dem Studium diverser Seiten im *www* und ein paar Telefonaten ein wenig ratlos.
Der nette Vorbesitzer meines Jeeps hat sich eine Mopar-Anhängerkupplung mit abnehmbarer "Kugel" (das Teil mit dem "Pistolengriff") anbauen lassen. Die ist auch eingetragen - nur werd´ ich daraus nicht 100%ig schlau und ich mißtraue auch dieser Schnappautomatik ein wenig ...
In der Zulassungsbescheinigung I stehen folgende für mich wichtigen Werte:
G: 2069
V1 und V2: 2495
7.1 und 8.1: 1247
8.1 und 8.2: 1338
Q1: 3360
Q2: 750
... zu G bis 2074 ...
... ww. AHK lt. EGTG/ABE ...
Auf dem Aufkleber an der Hängerkupplung stehen 120kg Stützlast und 14,4kN Zuglast ...
Also ... Zuglast ist ja nicht gleich Ahängelast ist nicht gleich zulässige Anhängelast ...
Wie schwer darf denn nun ein Anhäger maximal dafür sein? Irgendwie kapier´ ich nicht mehr worauf ich mich beziehen könnte ... und was ich ziehen darf und was nicht ...
Wer ist Experte und kann mir eindeutig antworten?
Ich bin nach dem Studium diverser Seiten im *www* und ein paar Telefonaten ein wenig ratlos.
Der nette Vorbesitzer meines Jeeps hat sich eine Mopar-Anhängerkupplung mit abnehmbarer "Kugel" (das Teil mit dem "Pistolengriff") anbauen lassen. Die ist auch eingetragen - nur werd´ ich daraus nicht 100%ig schlau und ich mißtraue auch dieser Schnappautomatik ein wenig ...
In der Zulassungsbescheinigung I stehen folgende für mich wichtigen Werte:
G: 2069
V1 und V2: 2495
7.1 und 8.1: 1247
8.1 und 8.2: 1338
Q1: 3360
Q2: 750
... zu G bis 2074 ...
... ww. AHK lt. EGTG/ABE ...
Auf dem Aufkleber an der Hängerkupplung stehen 120kg Stützlast und 14,4kN Zuglast ...
Also ... Zuglast ist ja nicht gleich Ahängelast ist nicht gleich zulässige Anhängelast ...
Wie schwer darf denn nun ein Anhäger maximal dafür sein? Irgendwie kapier´ ich nicht mehr worauf ich mich beziehen könnte ... und was ich ziehen darf und was nicht ...
Wer ist Experte und kann mir eindeutig antworten?