Danke, Tom, für die Antwort (sehr umfangreich und präzise)!
Klar, eine Fahrt mit dem roten Oldiekennzeichen ist "immer" ;-) eine Probefahrt/Wartungsfahrt/Reparaturfahrt/Autokulturtreffen-Fahrt usw., hab so ein Kennzeichen seit 1996 für meine Altautosammlung und das Schilderl die letzten 13 Jahre schon richtig angewendet, zumindest ohne Einwände seitens der immer wieder mal kontrollierenden Gesetzeshüter (incl. neuester "Freispruchs"-Einstellung in einem ganz aktuellen Strafverfahren - ich nenn es salopp einfach "Beamtenirrtum der kontrollierenden Grünen", die über die Rechtslage einfach nicht richtig Bescheid wussten, so sah es auch die Staatsanwaltschaft!).
Für das 5-Tages-Kennzeichen wirds da noch knapper: Da fällt die Nutzung für "Autokulturtreffen" (meine persönliche Abkürzung für die komplizierte Originalklausel) dann auch weg, insofern wäre die Teilnahme an einer Rallye/Trophy usw. eben eine "Probefahrt zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs", nämlich der Gebrauchsfähigkeit bei einer solchen Rallye/Trophy...
Momentan stellt sich die Frage eh nur prophylaktisch, weil zu meinem Geburtstag neulich hab ich mir doch tatsächlich ne reguläre Zulassung für unseren Offroad-ZG gegönnt (HU und AU waren eh vorhanden), also wäre ne Teilnahme bei euch eh kein Problem - eher aber der Transport des nicht grade langstreckentauglichen Offroad-Geräts bis zu euch nach Hessen, mal sehen...
Gruß
Willi