sunlegend
Stell Dir vor es geht und keiner kriegts hin
Threadstarter
Hallo,
mein Wrangler wurde von einem LKW beim parken mitgenommen.
Gutachter schätzt den Schaden und macht ein Wertgutachten für den Wagen.
Ich übergebe das Ganze Procedere an den Anwalt.
Ich denke,
- wenn ich den Wagen reparieren lasse bekomme ich den vom Gutachter ermittelten Schadenwert inklusive Mehrwertsteuer + Nutzungsausfall (Leihwagen während der Reparartur)
- und wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse bekomme ich den vom Gutachter ermittelten Schadenwert ohne Mehrwertsteuer und ohne Anspruch auf Nutzungsausfall.
Denkste!!! - Die Versicherung bietet den Wagen fiktiv im Internet an und tut so, als ob sie den Unfallwagen verkaufen wollte. Da bieten sämtlichen dubiosesten (und das ist gelinde ausgedrückt) Autohändler. Das Gebot des Höchstbietenden, egal was das für ein Affe ist, nimmt die Versicherung als Restwert und zieht davon den vom Gutachter ermittelten Zeitwert des Autos ab (da sind dann natürlich keinerlei teueren Zubehörteile oder sonst was berücksichtigt!). Das ist dann die Summe die man für den Schaden bekommt wennman Ihn nicht reparieren lässt und nicht etwas das, was der Gutachter als Schaden ermittelt hat.
Ich finde dieses Verfahren ist grenzwertig, zumindest in einem (wie ich immer glaubte) Rechststaat!!!
Jetzt kommts aber noch härter:
Wenn ich den Wagen reparieren würde und die Versicherung zahlt laut Gutachten, dürfte ich laut Anwalt den Wagen mindestens 6 Monate nicht verkaufen! Auch dies würde meinem rechtsempfinden, oder sagen wir besser gesunden Menschenverstand, wiedersprechen.
Kann mich mal jemand aufklären, ob das alles wirklich wahr ist? Gibts ähnliche Erfahrungen mit Versicherungen?
Gruß, Fredy
mein Wrangler wurde von einem LKW beim parken mitgenommen.
Gutachter schätzt den Schaden und macht ein Wertgutachten für den Wagen.
Ich übergebe das Ganze Procedere an den Anwalt.
Ich denke,
- wenn ich den Wagen reparieren lasse bekomme ich den vom Gutachter ermittelten Schadenwert inklusive Mehrwertsteuer + Nutzungsausfall (Leihwagen während der Reparartur)
- und wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse bekomme ich den vom Gutachter ermittelten Schadenwert ohne Mehrwertsteuer und ohne Anspruch auf Nutzungsausfall.
Denkste!!! - Die Versicherung bietet den Wagen fiktiv im Internet an und tut so, als ob sie den Unfallwagen verkaufen wollte. Da bieten sämtlichen dubiosesten (und das ist gelinde ausgedrückt) Autohändler. Das Gebot des Höchstbietenden, egal was das für ein Affe ist, nimmt die Versicherung als Restwert und zieht davon den vom Gutachter ermittelten Zeitwert des Autos ab (da sind dann natürlich keinerlei teueren Zubehörteile oder sonst was berücksichtigt!). Das ist dann die Summe die man für den Schaden bekommt wennman Ihn nicht reparieren lässt und nicht etwas das, was der Gutachter als Schaden ermittelt hat.
Ich finde dieses Verfahren ist grenzwertig, zumindest in einem (wie ich immer glaubte) Rechststaat!!!
Jetzt kommts aber noch härter:
Wenn ich den Wagen reparieren würde und die Versicherung zahlt laut Gutachten, dürfte ich laut Anwalt den Wagen mindestens 6 Monate nicht verkaufen! Auch dies würde meinem rechtsempfinden, oder sagen wir besser gesunden Menschenverstand, wiedersprechen.
Kann mich mal jemand aufklären, ob das alles wirklich wahr ist? Gibts ähnliche Erfahrungen mit Versicherungen?
Gruß, Fredy