Unfallschaden

Diskutiere Unfallschaden im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo, mein Wrangler wurde von einem LKW beim parken mitgenommen. Gutachter schätzt den Schaden und macht ein Wertgutachten für den Wagen. Ich...
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sunlegend

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Hallo,

mein Wrangler wurde von einem LKW beim parken mitgenommen.
Gutachter schätzt den Schaden und macht ein Wertgutachten für den Wagen.
Ich übergebe das Ganze Procedere an den Anwalt.

Ich denke,
- wenn ich den Wagen reparieren lasse bekomme ich den vom Gutachter ermittelten Schadenwert inklusive Mehrwertsteuer + Nutzungsausfall (Leihwagen während der Reparartur)
- und wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse bekomme ich den vom Gutachter ermittelten Schadenwert ohne Mehrwertsteuer und ohne Anspruch auf Nutzungsausfall.
Denkste!!! - Die Versicherung bietet den Wagen fiktiv im Internet an und tut so, als ob sie den Unfallwagen verkaufen wollte. Da bieten sämtlichen dubiosesten (und das ist gelinde ausgedrückt) Autohändler. Das Gebot des Höchstbietenden, egal was das für ein Affe ist, nimmt die Versicherung als Restwert und zieht davon den vom Gutachter ermittelten Zeitwert des Autos ab (da sind dann natürlich keinerlei teueren Zubehörteile oder sonst was berücksichtigt!). Das ist dann die Summe die man für den Schaden bekommt wennman Ihn nicht reparieren lässt und nicht etwas das, was der Gutachter als Schaden ermittelt hat.
Ich finde dieses Verfahren ist grenzwertig, zumindest in einem (wie ich immer glaubte) Rechststaat!!!

Jetzt kommts aber noch härter:
Wenn ich den Wagen reparieren würde und die Versicherung zahlt laut Gutachten, dürfte ich laut Anwalt den Wagen mindestens 6 Monate nicht verkaufen! Auch dies würde meinem rechtsempfinden, oder sagen wir besser gesunden Menschenverstand, wiedersprechen.
Kann mich mal jemand aufklären, ob das alles wirklich wahr ist? Gibts ähnliche Erfahrungen mit Versicherungen?

Gruß, Fredy
 
Thorty

Thorty

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Hallo Fredy,

generell hättest Du schon Anspruch auf die Wiederinstandsetzungskosten (abzgl. MWSt), die Vorgehensweise der gegnerischen Versicherung klingt allerdings heftig nach wirtschaftlichem Totalschaden, und da werden die Karten anders gemischt. Dazu sollte in Deinem Sinne natürlich das vorliegende Gutachten auch realistisch sein, damit es eine vernünftige Abrechnungsbasis gibt, allerdings werden Zubehörwerte vom Besitzer leider oft hoffnungslos überschätzt. Die Nutzung von Restwertbörsen ist bei (wirtschaftlichen) Totalschäden üblich (obwohl ich das nicht gutheißen will).
Andererseits hast Du im Reparaturfalle Anspruch auf eine Reparatur auch über den Zeitwert hinaus bis max. ~130% (müsste Dein Anwalt genauer wissen).
Dass man einen reparierten Unfallwagen mindestens 6 Monate nach Reparatur halten muss, ist mir neu.
Sinn dieser ganzen Übung ist letztendlich, dass ein Wagen nach einem Unfall wirklich fachgerecht in einer Werkstatt instand gesetzt wird, Schwarzarbeit wird unterdrückt (da ja eine Rechnung notwendig wird) und es wird auch verhindert, dass man beim nächsten Crash die Beulen vom letzten mal wieder abrechnet.
Wer nur Geld "mitnehmen" will, dem wird es möglichst schwer gemacht.

Als Versicherungskaufmann versuche ich die Dinge immer von beiden Seiten zu betrachten, zum einen natürlich im Interesse der Kunden, denn Schäden sollen anständig erledigt werden; andererseits natürlich auch im Sinne der Versicherungsunternehmen (und damit letztendlich wieder im Sinne aller Versicherungsnehmer, denn "überzogene" Schäden zahlen wir als Versicherungsnehmer de facto alle mit!). Da viele bei solchen Schäden jedoch versuchen, irgendwie noch etwas Geld nebenbei überzubehalten, sind die Versicherungsunternehmen bei Schadensabrechnungen auf Gutachtenbasis ziemlich zickig geworden...

Thorty :bigsmile:
 

vollernter

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hi,


jepp, die sache is leider so.

ich hatte das zinober vor zwei jahren, nach einem auffahrunfall, bei dem ich das opfer war.

da kannst wohl nichts machen.

ich hab in den sauren apfel gebissen, und die sache selber repariert.
und ein schleudertrauma mit durchgesetzt. des musste sein. obwohl mir des genick tatsächlich einige wochen weh tat.

wenn du eine wirklich gute werkstatt hast, kannst es ja richten lassen.
wenn du keinem mehr traust, so wie es bei mir is, musst da halt mal drüber nachdenken.

in meinem fall wars klar.

seitdem hab ich zu keinem versicherungsmenschen vertrauen, und ich kündige somanche versicherung
mit einem lachen, wenn der vertreter fragt, weswegen ich das mache. ich sag ihm dannm eine meinung
knallhart ins gesicht. und das kann manchmal so richtig gut tun.

gruss,

volli
 

sunlegend

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Was mir in diesem Fall am meißten stinkt, ist, dass es wenn es um den Zeitwert des Fahrzeugs geht amtliche (oder zumindest pseudoamtliche) Grundlagen wie die Schwackeliste oder Dekra oder weiss der Teufel was zu Grunde gelegt werden, aber wenn es um den Restwert des Fahrzeugs geht nicht der Gutachter sondern Internetangebote irgendwelcher dubiosen und nicht kontrollierbaren Händler aus dem Nirwana zugrunde gelegt werden!!!

Ich mag gar nicht mit dem Gedanken spielen, wenn irgendwelche Versicherungen sich irgendwelche Bieter im Internet speziell zu diesem Zeck (nämlich ein hohes Angebot für den Unfallwagen abzugebben) halten würden!!!!!!!

Gruß, Fredy
 

Danieljetzt

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Da muss ich mich auch mal einklinken. Mir ist am Samstag auch einer hinten drauf gefahren, genau genommen sogar zwei. Aber das ist ne andere Geschichte.

Aber nach dem Unfall habe ich mich mal umgeschaut was meiner noch so wert ist, bei Mobile oder E bay.
Und da hat mich diese Auktion schon stutzig gemacht. E Bay

Dafür bekommt man ja schon einen ohne Schaden und das ganze läuft ja noch eine Weile. Schon komisch dieses hohe Gebot.
 
kristian b

kristian b

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@volli,

die kunden die letzte woche ihre durch feuer fast vollständig zerstörte wohnung (war auch in den medien) durch uns bezahlt bekommen haben, haben uns mit lachen mitgeteilt, wie froh sie über die absicherung waren :bigsmile:

@sunlegend,

die preise werden in restwertbörsen ermittelt. das sind keine dubiosen seiten, sondern offizielle börsen, bei denen nur gelistete händler bieten können. das sind im normalfall überprüfte händler, bei denen man das gebot auch einklagen kann. die meisten restwertbörsen garantieren auch bis zu einem bestimmten betrag.

ich habe bisher noch keinen kunden gehabt, der nicht das geld bekommen hat, was dort geboten wurde. der vorteil ist einfach sowohl für die versicherer als AUCH für die versicherunsnehmer, dass die ausgezahlten schadensummen dadurch geringer werden, da die restwerte höher sind. somit werden auch die preise für die versicherung günstiger. die anzahl der versicherten fahrzeuge ist in den letzten jahren sehr stark gestiegen, die gesamt umsatzsumme im vergleich dazu überhaupt nicht.

durch die o.g. 130%-regelung ist der geschädigte allerdings geschützt...
 

sunlegend

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@kristian B

Wenn es Restwertbörsen gibt (die völlig dynamisch und möglicherweise fremdgesteuert sind), dann müßte man auch Zeitwertbörsen einführen und nicht den statischen Schwacke zu Grunde legen!
Denn für einen gepflegten sowie technisch und optisch verbesserten Wagen würdest du in jedem Falle mehr an Zeitwert erzielen als die Schwacke Liste, die das alles nicht berücksichtigt!!! Gutachter sind nach dieser Erfahrung eigentlich Gegenstandslos.

Zu den Restwerbörsenhändlern kann ich Dir sagen, dass ein Markenwagenhändler in meinem konkreten Fall lediglich 50% des Höchstgebotes eines dieser anerkannten Restwertbörsen-"Spatzenfallenhändler" geboten hat!!! Wenn Du noch keinen Kunden erlebt hast, der dort nicht das gebotene Geld bekommen hat, stellt sich für mich die Frage wieviele Kunden geben denn ihre Autos an diese Anbieter ab??

Und diesen Mist, von wegen die Versicherungen handeln ja im Intesresse des Allgemeinwohles - die senken dadurch die Prämien (wers glaubt wird seelig!), kann ich schon lange nicht mehr ab, wenn ich mir die Gewinnzahlen dieser Branche ansehe. Deren Anliegen sind nicht möglichst niedrige Prämien für Ihre Kunden, sondern einzig und alleine GEWINNMAXIMIERUNG!!! Wer was anderes denkt ........... soll es weiter denken!

Schönen Abend
Fredy
 
kristian b

kristian b

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@kristian B

Wenn es Restwertbörsen gibt (die völlig dynamisch und möglicherweise fremdgesteuert sind), dann müßte man auch Zeitwertbörsen einführen und nicht den statischen Schwacke zu Grunde legen!
Denn für einen gepflegten sowie technisch und optisch verbesserten Wagen würdest du in jedem Falle mehr an Zeitwert erzielen als die Schwacke Liste, die das alles nicht berücksichtigt!!! Gutachter sind nach dieser Erfahrung eigentlich Gegenstandslos.

Zu den Restwerbörsenhändlern kann ich Dir sagen, dass ein Markenwagenhändler in meinem konkreten Fall lediglich 50% des Höchstgebotes eines dieser anerkannten Restwertbörsen-"Spatzenfallenhändler" geboten hat!!! Wenn Du noch keinen Kunden erlebt hast, der dort nicht das gebotene Geld bekommen hat, stellt sich für mich die Frage wieviele Kunden geben denn ihre Autos an diese Anbieter ab??

Und diesen Mist, von wegen die Versicherungen handeln ja im Intesresse des Allgemeinwohles - die senken dadurch die Prämien (wers glaubt wird seelig!), kann ich schon lange nicht mehr ab, wenn ich mir die Gewinnzahlen dieser Branche ansehe. Deren Anliegen sind nicht möglichst niedrige Prämien für Ihre Kunden, sondern einzig und alleine GEWINNMAXIMIERUNG!!! Wer was anderes denkt ........... soll es weiter denken!

Schönen Abend
Fredy

lieber fredy,

nochmal, WAS hat das mit "fremdgesteuert" zu tun, wenn da einer 5000€ fün schrotthaufen bietet, und den schrotthaufen dafür auch abholt? natürlich wird ein "markenwagenhändler" dir nicht das gleiche geld geben. denn er kalkuliert mit dem doppelten bis dreifachen stundenlohn und mit weitaus höheren (original-)ersatzteilpreisen. der, der dort beitet, repariert das auto für ein drittel bis die hälfte. und kann es dann natürlich wieder gewinnbringend verkaufen. ist doch ok, oder? wie oben schonmal erwähnt, sind die bieter, GEPRÜFTE bieter. die haben kein interesse daran, ein gegebenes gebot nicht ein zu halten. denn dann fliegen sie aus der börse raus, und können keine fahrzeuge mehr von dort erwerben. das ist aber ihr täglich brot :bigsmile: und selbst wenn mal einer nicht zu seinem gebot steht, wird dir einfach der zweit-bieter genannt, auch der muß zu seinem gebot stehen, meist 4 wochen lang. sollte dadurch der restwert etwas geringer werden, muß das wiederum der versicherer ausgleichen. also immer noch kein problem für den geschädigten. und natürlich geben die meisten kunden ihr auto an "diese anbieter" ab, gerade weil ein "markenhändler" ihnen nicht das gleiche bietet. wenn die restwertbörsen sooo viele probleme machen würden, würden die versicherer nicht daruf zurück greifen.

zum thema schwacke, ich habe die erfahrung gemacht, dass die schwacke sogar meist über dem marktwert liegt. einen 98er grand cherokee z.b. leigt in der schwacke noch immer jenseits der 8000€. versuch mal dafür einen los zu werden, bei 5-6000€ wirst du dich einpegeln müssen :hmmm:


und dann noch kurz was zum thema gewinnmaximierung. NATÜRLICH sind die unternehmen darauf bedacht! hat auch nie jemand behauptet, dass es nicht so wäre. was sind "wir" den, der samariter-bund (und selbst der macht gewinne)? ohne gewinne sind auch keine auszahlungen möglich. außerdem werden großteile der gewinne an die versicherten weiter gereicht. und warum ist es ok, wenn siemens, mercedes oder müller milch gewinne machen, aber macht versicherungsunternehmen welche, sind es die bösen? HALLLOOO, das sind genauso wirtschaftliche unternehmen :)
 

sunlegend

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Lieber Kristian,

ich bin der Letzte, der was dagegen hat, wenn Unternehmen Gewinne machen!!! Ich habe lediglich gesagt, dass es den Versicherern wie hier und in anderen Threads zum Teil behauptet wurde, nicht darum geht die Prämien für die Allgemeinheit zu senken, sondern darum möglichst viel Gewinn zu machen - das sind nicht die Samariter! also bitte auch nicht so darstellen!!!. Gewinne machen ist nicht verwerflich, aber wenn dies auf Kosten der Geschädigten geht - und ich hab den konkreten Fall - dann ist es für den/die Betroffenen - und das könnte jeder hier sein - einfach ärgerlich!

Gruß, Fredy
 
kristian b

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ok, wie entsteht der preis in u.a. der kfz-versicherung?


jeder kfz-versicherer gibt einmal im jahr die zahlen seiner versicherungen an einen unabhängigen treuhänder.
es werden also einnamen (versicherungsbeiträge), schadenzahlungen und kosten (gehälter, ec.) an einen treuhänder gemeldet. der überrechnet den ganzen spaß und teilt dann dem unternehmen mit, ob die preise zu hoch sind, und damit gesenkt werden müssen (ich glaube ab 5% überschreitung) oder ob die preise zu gering sind, und damit angehoben werden sollten.

der versicherer ist also bei einer überschreitung gezwungen die preise nachzulassen, bei einer unterschreitung ist es ihm selbst überlassen ob er anhebt oder nicht.

und dann gibts da noch den markt, der natürlich auch reguliert.

das ist jetzt ne sehr oberflächliche betrachtung, da ja bei pkw u.a. dann noch typklassen mit einfließen. aber das prinzip ist zu erkennen.
eins steht fest, die pro-stück-einnamen im kfz-versicherungsbereich sind in den letzten jahren stark gesunken! nicht zuletzt durch direktversicherer.

was ich damit sagen will, ist, dass jeder versicherer, alleine schon durch die zwänge am markt, GEZWUNGEN ist, die prämien zu senken, damit er im markt bestehen kann. dem nach geht es den versicherern genau darum, die prämien zu senken. und die stellschraube, über die dann ein versicherer was machen kann, sind die kosten (daher z.b. auch entlassungen) und senkung der schadenskosten.



und was dienen geschilderten fall betrifft, wurde dir schon der hinweis mit der 130% regelung gegeben. der versicherer des schädigers hat nicht das recht auf den verkauf an den restwertbörsenbieter zu bestehen. nur wenn eben 130% nicht ausreichen, dann ist das auto eben schrott, damit sollte man sich abfinden. im übrigen rechnen gute gutachter auch werterhöhungen durch umbauten tatsächlich mit in den widerbeschaffungswert ein. allerdings galuben die meisten, dass ein satz tolle felgen, der 1000€ gekostet hat, dass dieser auch den wiederbeschaffungswert um 1000€ erhöt. das ist aber nunmal nicht so. denn diese 1000€ mehrwert sind auch nicht im freien markt zu erziehlen. und ich schätze, dass genau an dieser stelle dein problem liegen dürfte.



ich bin überzeugt, dass rein finanziel gesehen, es so gut wie keinem kunden durch die restwertbörsen schlechter geht. denn ich erhalte auf jeden fall das gesamte geld, was mein fzg. vor dem schaden wert war. und damit man hier nicht von den versicherern über den tisch gezogen wird, hat man ja das recht auf einen eigenen gutachter.
 

Sancho

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Lieber Kristian,

ich bin der Letzte, der was dagegen hat, wenn Unternehmen Gewinne machen!!! Ich habe lediglich gesagt, dass es den Versicherern wie hier und in anderen Threads zum Teil behauptet wurde, nicht darum geht die Prämien für die Allgemeinheit zu senken, sondern darum möglichst viel Gewinn zu machen - das sind nicht die Samariter! also bitte auch nicht so darstellen!!!. Gewinne machen ist nicht verwerflich, aber wenn dies auf Kosten der Geschädigten geht - und ich hab den konkreten Fall - dann ist es für den/die Betroffenen - und das könnte jeder hier sein - einfach ärgerlich!

Gruß, Fredy

Da hast du wohl was falsch verstanden!!
Es liegt nämlich gerade im Interesse der Versicherten der (gegnerischen) Versicherung, wenn
der Restwert hoch ist. Dann muß weniger an Dich gezahlt werden, - also günsig für die Prämien.

Was das mit Gewinnen zu tun haben soll ist nicht nachvollziehbar.

Im Übrigen sind die Restwertangebote der Versicherungen immer (zeitlich befristet) verbindlich.
Du kannst also Dein Fahrzeug abgeben und erhälst garantiert den angegebenen Preis.
 
TJ40

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ok, wie entsteht der preis in u.a. der kfz-versicherung?
Jetzt habe ich es verstanden.....nur weil Ihr Eure Karren ständig aufs Dach legen müsst, zahle ich jetzt eine höhere Versicherungsprämie... :bigsmile:

Oder liegt es daran, das urplötzlich ein Wranglerboom ausgebrochen ist und deshalb meine Typenklasse raufgesetzt wurde..??

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.... :hmmm:
 
kristian b

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Jetzt habe ich es verstanden.....nur weil Ihr Eure Karren ständig aufs Dach legen müsst, zahle ich jetzt eine höhere Versicherungsprämie... :bigsmile:

Oder liegt es daran, das urplötzlich ein Wranglerboom ausgebrochen ist und deshalb meine Typenklasse raufgesetzt wurde..??

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.... :hmmm:

bei der typklassenermittlung kommt es nicht darauf an, ob von den einem typ 100 oder 100.000 autos auf deutschen straßen fahren. denn für die typklassenbestimmung wird immer schadensumme duch anzahl versicherter fahrzeuge geteilt, und das für jede typschlüsselnummer einzeln. wenn also mit deinem fahrzeugtyp im letztem jahr mehr unfälle passierten, stieg damit auch die typklasse...
 

sunlegend

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...wußte nicht wieviele Versicherungsagenten hier im Forum sind,
jetzt weiss ich`s! :hmmm:

Thread closed - bringt uns nicht mehr weiter! :bigsmile:
 
grimaldur

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schon wunderlich das ganze..

also von vorne mit fiktiven zahlen, so das man rechnen kann.

ich habe auto marktwert 5000 (so stehts mal in anzeigen/ebay)
mir fährt einer rein.

der gutachter kommt und sagt:
-wert des auto 3500
-schaden 2500
-rest wert 1000 mit schaden

soweit alles klar, ist also an sich noch kein totalschaden..

so wie ich es bisher erlebt habe:
lasse ich reparieren bekomme ich 2500
lasse ich nicht repariere bekomme ich 2500 - 19% wehrmachsteuer

so wie es hier fredy beschreibt, macht die versicherung das aber so:
-lasse ich repariere bekomme ich 2500
-lasse ich nicht reparieren, bekomme ich 3500 - restwert.
aber nicht den gutachterlicher restwert sondern einen fiktiven von evtl. versteigerungen. :bigsmile: :hmmm:

das heißt wenn die versicherung in ihrer fiktiver versteigerung. einen restwert mit unfall von 2500 ermittelt.
zahlt die mir 3500 - 2500 = 1000 euro wenn ich nicht repariere lasse :shocked:

aha, und reparieren muß ich ja vorher machen, also bevor die bezalt :angel: (wenn die bezahlt)
wer sagt denen das ich jetzt weder auto und noch geld habe um eine reparatur von 2500 einfach so vorzustrecken B)

nee also für mich ist da irgendwie nicht in ordnung.

anders wäre es wenn der reparatur wert höher als der wert ohne unfall, da könnte ich sowas verstehen.

aber so :) hängt sie hoch und kurz
 
jakyj

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Ich glaube beim Wrangler macht sich jeder teure Unfall direkt in der Typenklasse bemerkbar.
Was passiert eigentlich wenn man ein einzelstück fährt? ZB nen Düsenberg? Falls es davon überhaupt einen in D gibt, nen unfall hatte bestimmt in D keiner innerhalb der letzten 10 Jahre. Muss ich dann nur 1€ HP zahlen?
:bigsmile:
 
Linedance

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Bei meinem Mazda meinte die Versicherung damals, Metallarbeiten reichen, lackieren muß man den Wagen nicht mehr. Lacken wurde nicht bezahlt...
Der nächste "Profi" aus dem Metier versaute mir die Anerkennung meiner Jahre durch verspätetes Einreichen der Daten um zwei Tage...
Im Moment kloppe ich mich nach Versicherungswechsel wieder um die Prozente...

aber so :bigsmile: hängt sie hoch und kurz
hoch OK, kurz - nee, dann baumeln se nich so schee... und die Flugphase ist auch zu kurz :hmmm:

Gruß,
Matthias
 

sunlegend

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Gott sei Dank habt Ihr euch gemeldet, ich war schon kurz davor freiwillig mehr Versicherungsprämie zu zahlen! :bigsmile:

Gruß, Fredy
 

JKGildehaus

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Hallo sunlegend,

du kannst und wirst den Schaden mit der Versicherung sauber abrechnen, zur Unterstützung würde ich Dir zu einem Rechtsanwalt raten.

Die Versicherer und der Gesetzgeber haben festgelegt, das der Geschädigte sich an einem Schaden nicht bereichern darf, aber auch, das die Ihm enstandenen Schäden ersetzt werden. ("Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand")
Fall. 1.)
Wenn Du Dein Fahrzeug verkauftst, bekommst Du den Wiederbeschaffungswert - den Restwert.
Zuzüglich eine Pauschale für die Wiederbeschaffungsdauer.
Voraussetzung für diese Abrechnung ist ein ordentlicher und sauberer Wiederbeschaffungswert, der nicht nur nach Schwacke; DAT oder sonstigen ermittelt sein sollte, sondern auch ein Marktwert sein muß.
Der Name sagt es bereits, der Preis für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs.
Da sind halt gute Gutachter gefragt.
Der Restwert ist auch ein Wert der am Markt erzielt werden kann. Sollte der Gutachter einen Restwert festgelegt haben, der ordentlich und nachvollziehbar ist (z.B. Restwertbörse) muß die Versicherung diesen Restwert akzeptieren !
Also bekommst Du die Kosten ersetzt die tatsächlich enstehen !!!

Fall. 2)
Kein wirtschaftlicher Totalschaden (max. 130 % Regelung) ist Voraussetzung, die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert nicht.
Dann kannst Du mit Rechnung die vollen Reparaturkosten absetzen, ohne Rechnung nur die Reparaturkosten ohne MWST., du kannst aber auch Teilrechnungen für Ersatzteile oder Lackierung einreichen, den Teil der MWST. bekommst Du.
Die Therorie ist ganz einfach, eine MWST die nicht anfällt wird auch nicht gezahlt !

So und jetzt zu Deiner 6 Monate Regelung, es ist so das die Versicherung die Rep-Kosten ohne MWST. und ohne Rechnung nur zahlt , wenn das Fahrzeug weiter genutzt wird bzw. genutzt werden kann. Teilreparaturen sind auch akzeptabel.
Denn der vermeintliche schlaue Geschädigte will mit der Versicherung die Rep-Kosten ohne MWST. abrechnen und verkauft das Fahrzeug anschließend, dann hat er sich aus Versicher und Gesetztgeber Sicht bereichert und das soll verhindert werden.
Denn die Rep-kosten sind in der Regel (auch ohne MWST.) größer als die Differenz aus WB-Wert und Restwert.

Also wirst Du mit etwas Aufwand und sanften Druck eines Rechtsanwaltes Deine Kosten von der Versicherung bekommen !
Nur die besonders Schlauen versuchen mehr von der Versicherung zu bekommen als Ihnen zusteht und fallen regelmäßig auf die Schnauze und beschweren sich dann. :hmmm:

Also auf dem Teppich bleiben und ab zum Rechtsanwalt ! Fertig ! :bigsmile:

Gruß, Jürgen :)

Wer Rechtschreibfehler findet, dar sie behalten !
 

sunlegend

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Hallo Jürgen,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Du triffst den Nagel auf den Kopf, ich will mich nicht bereichern, aber so wie es im Moment aussieht, lege ich bestimmt 1.500 EUR drauf und das stinkt mir gewaltig!

Dummerweise scheine ich eine Pfeife als Gutachter gefunden zu haben, denn der hat den Wiederbeschaffungswert definitiv unter dem Marktwert angesetzt! Er schreibt im Gutachten der Wiederbeschaffungswert wurde auf Basis des Händlereinkaufswertes ermittelt.

Einen Rechtsanwalt habe ich ebenfalls eingeschaltet, der hat mich noch nicht mal über die möglichen Folgen einer nicht Reparatur bzw. eines vorzeitigen Fahrzeugverkaufs hingewiesen.

Ich habe den Eindruck, der Gutachter und der Rechstanwalt sind die Einzigen, die in diesem Fall Ihren Schnitt machen. Und das ist mit Sicherheit nicht die Ausnahme!

Was soll man da sagen, hinterher ist man schlauer?

Gruß, Fredy
 
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